Seit 2014 können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 EUR im Monat.mehr
Ein Stellplatz in der Tiefgarage ist nur zum Abstellen von Fahrzeugen und Zubehör vorgesehen. Das Abstellen von Getränkekisten geht über den zulässigen Gebrauch hinaus.mehr
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Der Stellplatznachweis obliegt allen Wohnungseigentümern, wenn der Bauträger von der Baugenehmigung abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen.mehr
Ein Tiefgaragenstellplatz dient zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Erlaubnis, dass ein Eigentümer auf seinem Stellplatz einen Bügel auf dem Boden montieren und Fahrräder abstellen darf, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Wohnungseigentümer können das Parken auf dem gemeinschaftlichen Grundstück außerhalb markierter Stellflächen grundsätzlich per Mehrheitsbeschluss untersagen.mehr
Eine Regelung, dass auf den gemeinschaftlichen Stellplätzen einer Wohnungseigentumsanlage nur angemeldete Fahrzeuge parken dürfen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind eine wirtschaftliche Einheit, jedenfalls bei einer üblichen Zahl von ein bis zwei Stellplätzen. Der Zwangsverwalter kann die Mindestvergütung daher nur einmal beanspruchen.mehr
Mietet ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort einen Pkw-Stellplatz oder eine Garage an, darf er die Mietzahlungen künftig nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten abziehen. Ab 2014 fließt der Aufwand in die 1.000 EUR-Grenze zur doppelten Haushaltsführung ein – und kann daher gekappt werden.mehr
Der Eigentümer oder Mieter eines Stellplatzes darf dessen volle Breite ausnutzen. Er darf auch dann bis zum rechten Rand parken, wenn dem Nutzer des Nachbar-Parkplatzes das Einsteigen erschwert wird.mehr
Das unerlaubte Parken auf dem Grundstück ist jedenfalls dann keine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters, wenn der Vermieter das Parken zuvor jahrelang geduldet oder gestattet hat.mehr
Eine WEG darf die Wohnungseigentümer nicht ohne Sachgrund unterschiedlich behandeln. Geht die Gemeinschaft wegen eines Verstoßes gegen einen Eigentümer vor, während sie einen anderen bei gleicher Sachlage gewähren lässt, kann hierin eine unzulässige Ungleichbehandlung liegen.mehr