Stellplatz in der Tiefgarage ist nicht für Fahrräder da

Hintergrund
In einer Eigentümerversammlung genehmigten die Wohnungseigentümer einem Miteigentümer mit Stimmenmehrheit, auf seinem Stellplatz in der Tiefgarage einen Fahrradständer zu installieren und dort zwei Elektrofahrräder abzustellen. In der Teilungserklärung werden die Flächen als „Tiefgaragenstellplatz“ bezeichnet.
Ein Wohnungseigentümer hat gegen den Beschluss Anfechtungsklage erhoben.
Entscheidung
Die Anfechtungsklage hat Erfolg. Der Beschluss widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Gebrauchsregelungen können nur insoweit durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden, als keine Vereinbarung entgegensteht. Mit dem Beschluss wird aber eine von einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter abweichende Nutzung genehmigt
Die Bezeichnung „Tiefgaragenstellplatz“ ist nach dem Wortlaut und nächstliegendem Sinn so zu verstehen, dass diese Flächen als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge dienen sollen. Auch die Garagenverordnung, die Stellplätze als „Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen … dienen“ definiert und die Hamburgische Bauordnung, die nach Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätzen unterscheidet, stützen diese Auslegung. Damit enthält die Teilungserklärung eine Zweckbestimmung, die die Eigentümer nicht durch Mehrheitsbeschluss ändern können.
Zudem stellt die Montage eines Fahrradbügels im Boden der Tiefgarage einen baulichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar. Dies kann nicht durch Mehrheitsbeschluss erlaubt werden.
(LG Hamburg, Urteil v. 17.6.2015, 318 S 167/14)
Lesen Sie auch:
Eigentümer können Stellplatznutzung auf zugelassene Fahrzeuge beschränken
Stellplatznutzer muss nicht in der Mitte parken
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.694
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.601
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.562
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.522
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
1.405
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.373
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.082
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.060
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
1.032
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
988
-
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare
12.02.2025
-
Etagenheizung: Austauschpflicht und Fristen
11.02.2025
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
05.02.2025
-
"Liebende Verwaltende" in Münster
24.01.2025
-
Zulässige Miete bei unzutreffender Auskunft über Modernisierung
22.01.2025
-
Heizkosten: Regional hohe Nachzahlungen erwartet
22.01.2025
-
Immobilienverwaltung des Jahres: kleine WEGs im Fokus
21.01.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
21.01.2025
-
Umlage der Grundsteuer: Was Vermieter beachten müssen
20.01.20252
-
Geänderte Kostenverteilung gilt
15.01.2025