In den Innenstädten tun sich Lücken auf. Viele Läden schließen. Neue Mieter müssen gefunden werden oder sie suchen Gewerbeflächen – das Institut für Handelsforschung (IFH) bietet eine kostenlose Matching-Software an, mit der leerstehende Flächen einfach vermittelt werden können.mehr
Das Bundesland Thüringen ist geprägt vom ländlichen Raum und drei größeren Städten. Die Gleichzeitigkeit von Wohnraumbedarfen und Wohnungsüberhang verdeutlicht, dass Einzelbetrachtungen nicht helfen, sondern nur integrierte Politikansätze – auf Basis einer differenzierten Raumbeobachtung.mehr
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In Schrumpfungsregionen schwillt der Leerstand weiter an und beträgt derzeit 7,4 Prozent. Demgegenüber liegt der Leerstand in Wachstumsregionen nur bei unterdurchschnittlichen 1,4 Prozent und ist damit weiterhin weit entfernt von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt.“mehr
Jahrelang ist die Zahl leerstehender Wohnungen in den Wachstumsgegenden gesunken, jetzt steigt die Quote erstmals wieder in den Schwarmstädten, wenn auch nicht so stark wie in den Schrumpfungsregionen. Empirica und CBRE sehen eine mögliche Trendwende. Allerdings verzerrt Corona die Statistik.mehr
In den Großstädten wird es immer enger, weil zu wenig Wohnraum gebaut wird – auf dem Land hingegen häufig zu viel. Dort droht Leerstand. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. "Von bedarfsgerechtem Neubau kann keine Rede sein", heißt es da.mehr
In Leipzig ist Wohnraum knapp, im Umland stehen Wohnungen leer – am Ende bleibt oft nur die Abrissbirne. Dafür greifen Wohnungsgesellschaften tief in die Tasche. Um sie finanziell zu entlasten, fördert Sachsen die Kommunen beim "Rückbau Wohngebäude". Die Antragsfrist wurde bis 1. Oktober verlängert.mehr
Es fehlt in Europa an adäquaten Büros – das ist laut JLL ein Grund, dass sich die Spitzenmieten zwar von der Krise erholen, aber noch zäh. Trotzdem erwartet der Großmakler in den meisten Metropolen eine stabile Entwicklung für 2021. In Deutschland hat Berlin das größte Potenzial für Mietsteigerungen.mehr
Entfällt bei einem gemischt genutzten Gegenstand die Verwendung für steuerpflichtige Umsätze bei fortdauernden steuerfreien Umsätzen, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung führen. Der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht bewirkt dagegen keine Änderung der Verhältnisse.mehr
Kann ein Vermieter seine sanierungsbedürftige Eigentumswohnung trotz mehrmaligem Bemühen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen vermietbaren Zustand versetzen, ist vom Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Die Folge: Kein steuerlicher Ansatz von Verlusten.mehr
Die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Eigentumswohnung kann fehlen, auch wenn der Eigentümer wegen fehlender Mitwirkung der Miteigentümer eine beabsichtigte Sanierung tatsächlich nicht durchführen kann.mehr
Die Einkünfteerzielungsabsicht entfällt nicht, wenn eine Wohnung nach mehrjähriger Vermietung aufgrund von Baumängeln leer steht, eine Sanierung aber wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach 8 Jahren beginnt, sofern alles Mögliche getan wurde, um die Eigentumsfrage zu klären und die Wohnung wieder zu vermieten.mehr
Steht eine objektiv nicht mehr für eine Vermietung betriebsbereite und deswegen nicht mehr vermietbare Wohnung schon mehr als 5 Jahre leer, kann die Einkunftserzielungsabsicht wegen Ungewissheit der Realisierung der für eine Weitervermietung erforderlichen Sanierung entfallen.mehr
Der Eigentümer eines in einem Sanierungsgebiet liegenden Grundstücks hat den durch die Sanierung entstehenden Leerstand auch dann nicht zu vertreten, wenn er die Entscheidung über den Zeitpunkt der Sanierung getroffen hat.mehr
Die mehrjährige Nichtnutzung (Leerstand) einer dem Unternehmen zugeordneten Doppelhaushälfte steht der Anerkennung des Vorsteuerabzugs nicht entgegen, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt und die spätere (steuerpflichtige) Nutzung der behaupteten ursprünglichen Nutzungsabsicht entspricht.mehr
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2013 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden.mehr
Verluste aus leerstehenden Vermietungsobjekten können steuerlich nur abgezogen werden, wenn der Vermieter weiterhin eine Einkünfteerzielungsabsicht verfolgt. Die neuere BFH-Rechtsprechung zeigt, welche Beweisanzeichen für diesen Vermietungswillen sprechen. Vermieter können aus den Urteilsgründen wichtige Handlungsempfehlungen ableiten.mehr
Anders als bei Wohnobjekten ist bei Gewerbeimmobilien die Absicht, auf Dauer einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, stets konkret festzustellen.mehr
Der Leerstand einzelner Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung ist nicht der Eigennutzung zuzurechnen, sofern die Räume für eine Neuvermietung bereit gehalten werden. mehr
Immobilieneigentümer können sich bei Leerstand zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen.mehr
In seinem Urteil v. 11.12.2012 hat der BFH die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.mehr
Lässt sich nach einem beruflichen Umzug die bisher eigengenutzte Wohnung trotz Bemühungen nicht zeitnah veräußern und steht leer, kann die fiktive Miete ("Mietentschädigung") nicht als Werbungskosten abgezogen werden.mehr
Häuser in ländlicher Gegend will keiner mehr haben. Der Leerstand ist zum Problem geworden. Doch es gibt große regionale Unterschiede – und sogar Kommunen, die aus der Schrumpfung Kapital schlagen.mehr