Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Hintergrund:
In dem Verfahren ging es um zwei Wohnobjekte in einem vom Kläger (teilweise) selbst bewohnten, 1983 bezugsfertig gewordenen Haus: Eine Wohnung im 1ten Obergeschoss war bis August 1997 vermietet; seitdem steht sie leer. Der Kläger schaltete etwa vier Mal im Jahr Chiffreanzeigen in einer überregionalen Zeitung, in denen er die Wohnung möbliert zur Anmietung anbot. Die Miethöhe errechnete er aus dem jeweils aktuellen Mietspiegel. Nach Angaben des Klägers hätten sich bis heute keine „geeignet erscheinenden Mieter“ gemeldet. Ein im Dachgeschoss des Hauses liegendes Zimmer mit Bad war zu keinem Zeitpunkt vermietet. Nach Angaben des Klägers sei eine Vermietung auch nicht (mehr) beabsichtigt; in früheren Jahren habe er aber gelegentlich (erfolglos) Aushänge in der Nachbarschaft angebracht, mit denen das Zimmer zur Anmietung angeboten wurde. Wegen des Leerstands machte der Kläger in seinen Einkommensteuererklärungen Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung geltend, die weder das Finanzamt noch das Finanzgericht unter Hinweis auf eine fehlende Vermietungsabsicht des Klägers berücksichtigten. Der BFH wies die Revision des Klägers als unbegründet zurück.
Entscheidung:
Der IX. Senat ging davon aus, dass der Kläger keine ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen entfaltet habe. Zwar stehe es dem Steuerpflichtigen frei, die im Einzelfall geeignete Art und Weise der Platzierung eines von ihm angebotenen Mietobjekts am Wohnungsmarkt und ihrer Bewerbung selbst zu bestimmen. Eine Berücksichtigung der für das Dachgeschosszimmer entstandenen Aufwendungen komme aber schon deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger dieses Objekt gar nicht habe vermieten wollen. Aber auch die für die Wohnung im ersten Obergeschoss angefallenen Kosten könnten nicht abgezogen werden. Denn die geschalteten Zeitungsanzeigen seien erkennbar nicht erfolgreich gewesen; daher hätte der Kläger sein Verhalten anpassen und sowohl geeignetere Wege der Vermarktung suchen als auch seine Vermietungsbemühungen intensivieren müssen. Zudem sei es dem Kläger zuzumuten gewesen, Zugeständnisse (etwa bei der Miethöhe oder im Hinblick auf die für ihn als Mieter akzeptablen Personen) zu machen. Da der Kläger dies nicht getan habe, sei davon auszugehen, dass er den Entschluss zur Einkünfteerzielung aufgegeben habe.
Praxishinweis:
Die Gründe der Leitentscheidung geben auch Hinweise, wie andere Leerstandssituationen – etwa im Falle regelmäßiger, aber aus anderen Gründen vorübergehend erfolgloser oder nur verhaltener Vermietungsaktivitäten des Steuerpflichtigen – zu beurteilen sind. Daneben nimmt der Senat auch zu der Frage Stellung, wie mit dem langjährigen Leerstand in Gebieten mit einem strukturellen Überangebot von Immobilien zu verfahren ist. Denn der langjährige Leerstand von Wohnungen ist ein allgemeines Problem, zu dem beim BFH noch eine Reihe von Verfahren anhängig sind (z.B. Anhängiges Verfahren beim BFH, IX R 68/10: Reaktion auf „Mietgesuche“ als ernsthafte Vermietungsbemühung?; Anhängiges Verfahren beim BFH, IX R 39-41/11: Keine Nachweise über Art, Umfang und Intensität von Vermietungsbemühungen in der Leerstandszeit; Anhängiges Verfahren beim BFH, IX R 9/12: „Punktuelle Vermietungsbestrebungen“ bei gleichzeitiger Verkaufsabsicht; Anhängiges Verfahren beim BFH, IX R 19/11: Leerstand bei Untervermietung; Anhängiges Verfahren beim BFH, IX R 7/10: Leerstand bei Zwischenvermietung).
BFH Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12 (veröffentlicht am 06.02.2013)
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
420
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
409
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
352
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
343
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
252
-
5. Gewinnermittlung
238
-
Teil 1 - Grundsätze
221
-
Anschrift in Rechnungen
217
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
206
-
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
196
-
Geltendmachung eines zu niedrigen Grundfreibetrags
06.11.2025
-
Kostenloser Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
06.11.2025
-
Alle am 6.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
06.11.2025
-
Grundstücksüberlassung an Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern
05.11.2025
-
Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen
04.11.2025
-
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
03.11.2025
-
Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
03.11.2025
-
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
03.11.2025
-
Rechtsbehelfsbelehrung bei nicht wortlautgemäßer Wiedergabe
31.10.2025
-
Umsatzsteuer bei der Übertragung von Gutscheinen
30.10.2025