Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft | Der steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95% an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war. | |
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO | Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. | |
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan | Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu versteuern. | |
Unrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten; Entgeltminderung; Gefährdung des Steueraufkommens; Zeitpunkt der Berichtigung | Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Die Berichtigung des Steuerbetrages wegen einer Änderung der Bemessungsgrundlage ist nicht zwingend von der Berichtigung der Rechnung abhängig. Die Berichtigung kann auch durch dritte Personen erfolgen, die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der Aussteller und der Empfänger der Rechnung die als Ergebnis der Prüfung erfolgende Berichtigung der Rechnung akzeptieren. |
Alle am 11.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
356
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
311
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
282
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
260
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Abschreibung für eine Produktionshalle
227
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
199
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1941
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
157
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Teil 1 - Grundsätze
155
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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
155
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Über das beSt Einspruch eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
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Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
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Keine lohnsteuerlichen Nachteile bei Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
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Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
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Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
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Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026
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Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils
25.02.2026