Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft | Der steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95% an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war. | |
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO | Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. | |
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan | Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu versteuern. | |
Unrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten; Entgeltminderung; Gefährdung des Steueraufkommens; Zeitpunkt der Berichtigung | Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Die Berichtigung des Steuerbetrages wegen einer Änderung der Bemessungsgrundlage ist nicht zwingend von der Berichtigung der Rechnung abhängig. Die Berichtigung kann auch durch dritte Personen erfolgen, die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der Aussteller und der Empfänger der Rechnung die als Ergebnis der Prüfung erfolgende Berichtigung der Rechnung akzeptieren. |
Alle am 11.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
343
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
216
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
205
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
112
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
98
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
90
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Keine Steuerermäßigung für Straßenreinigung und Werkstattarbeiten
88
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
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Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
30.07.2026
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Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
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Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
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"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
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Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
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Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
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Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
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Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
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Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026