Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
§ 16 Abs. 5 Satz 1 GrEStG sei hingegen nur anwendbar, wenn der rückgängig gemachte Erwerbsvorgang steuerbar gewesen ist.
Vor dem FG Baden-Württemberg klagte eine gemeinnützige Stiftung, Alleingesellschafterin einer Firma. Mit notariellem Vertrag vom 14.2.2020 veräußerte sie einen Geschäftsanteil von 16 % an eine weitere Gesellschaft und räumte sich zugleich eine Rückerwerbsoption zum identischen Kaufpreis mit Wirkung zum 31.12.2025 ein. Diese Option wurde sofort ausgeübt. Die Anzeige der Anteilsübertragungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgte jedoch erst verspätet. Für den Rückerwerb setzte das Finanzamt Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG fest.
Rückabtretung der Anteile
Im Jahr 2021 änderten die Beteiligten den Vertrag dahingehend, dass die Rückabtretung der Anteile erst mit Zahlung eines weiteren Kaufpreises wirksam werden sollte. Die Klägerin beantragte daraufhin die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 16 Abs. 2 GrEStG. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis auf § 16 Abs. 5 GrEStG ab.
Das Gericht gab der Klage statt. Zwar verwirkliche der Rückerwerb der Anteile den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG lägen jedoch vor, da durch den Rückerwerb der frühere Zustand innerhalb der Zweijahresfrist wiederhergestellt worden sei. § 16 Abs. 2 GrEStG setze nicht voraus, dass der rückgängig gemachte Erwerb steuerbar gewesen sei.
Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung
§ 16 Abs. 5 GrEStG stehe der Aufhebung nicht entgegen. Die Vorschrift sei bereits nach ihrem Wortlaut nicht anwendbar, da der rückgängig gemachte Ersterwerb nicht steuerbar gewesen sei. Erst dessen Rückgängigmachung habe einen steuerbaren Tatbestand ausgelöst. Eine analoge Anwendung lehnte der Senat ab.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.7.2024, 5 K 1668/22 , veröffentlicht mit Newsletter 2/2025 des FG Baden-Württemberg
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026