Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Finanzunternehmen der Erwerb von eigenen Anteilen und Anteilen an Spezial-Investmentfonds als Erwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. angenommen werden kann.mehr
In einem Streitfall des Sächsischen FG tauschte der Kläger mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte stand nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellte, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert lag.mehr
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Das FG Sachsen-Anhalt hat sich mit den lohnsteuerlichen Auswirkungen einer durch strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung veranlassten unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte befasst.mehr
Gesellschaftsanteile können zur Absicherung von (Darlehens-)Ansprüchen eingesetzt werden. Werden Sicherungsvereinbarungen nachträglich geändert, ist auf eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation zu achten.mehr
Bei einer über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft vermittelten (mittelbaren) Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist für eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Anteil am Vermögen der Personengesellschaft und nicht die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen maßgebend.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass es einer Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. 17 EStG nicht entgegen steht, wenn vor dem Wegzug die wesentliche Beteiligung im Wege eines Wertpapierdarlehens übertragen wird.mehr
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (Rechtslage vor 2017).mehr
Der Begriff der Veräußerung i. S. v. § 22 UmwStG, welche zu einer Versteuerung des Einbringungsgewinns II nach einem steuerbegünstigten Anteilstausch führt, umfasst jede Übertragung gegen Entgelt, auch Umwandlungen wie z.B. Verschmelzungen, Auf- oder Abspaltungen, Formwechsel und Einbringungen.mehr
Das BMF äußert sich zur umsatzsteuerlichen Einordnung bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Lieferung.mehr
Die Aufhebung der GrESt-Festsetzung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs ist ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse verwertet hat.mehr
Veräußert der Einbringende innerhalb des 7-Jahreszeitraums nach § 22 Abs. 1 UmwStG nur sukzessiv Teile der erhaltenen Gesellschaftsanteile begründet dies keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht.mehr
Da bei einer Abwärtsverschmelzung die zum Vermögen der Muttergesellschaft gehörende Beteiligung an der Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft auf deren Anteilseigner übergeht, ist für den Buchwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz der Muttergesellschaft entscheidend, ob beim Anteilseigner die stillen Reserven weiterhin dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen.mehr
Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis.mehr
In einem Urteilsfall vor dem FG Münster überträgt ein Vater an seinen Sohn am selben Tag Anteile an drei Kapitalgesellschaften, die weder rechtlich noch wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Liegt ein einheitlicher Schenkungswille vor?mehr
Der Bochumer Wohnungskonzern Vonovia kontrolliert jetzt 81,4 Prozent des Aktienkapitals und 81,1 Prozent aller Stimmrechte an Victoria Park. Das sind sämtliche bisher von Starwood gehaltenen Anteile an der schwedischen Wohnungsgesellschaft. Die Option zum Kauf von weiteren zehn Prozent im Mai 2019 (entspricht rund 12,3 Prozent der Stimmrechte) wird aufrecht erhalten.mehr
Bei einer Übertragung zum Jahreswechsel ("im Schnittpunkt der Jahre") – d.h. mit Ablauf des 31.12. bzw. mit Wirkung vom 1.1. – entsteht die Frage, ob der Veräußerungsvorgang dem alten oder neuen Jahr zuzurechnen ist.mehr
Vor rund einem Jahr hatte sich die Gerchgroup AG von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Gerch Development GmbH (heute: SG Development GmbH) getrennt. Nun hat die Düsseldorfer Projektentwicklungsgesellschaft die letzten Anteile an der SSN Group AG mit Sitz im Schweizerischen Zug verkauft. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, hat die Gerchgroup im Alleingang gerade das "Quelle-Areal" in Nürnberg gekauft.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Anteilsveräußerung zu erhöhen ist, wenn der Veräußerer von der veräußerten Gesellschaft eine Zahlung für Besserungsscheine erhält, damit dem Erwerber ungeschmälerte Ertragsmöglichkeiten aus den Anteilen verbleiben.mehr
Trotz einer typisierenden speziellen Missbrauchsregelung kann ausnahmsweise die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO zur Anwendung gelangen, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird.mehr
Nur ein Übergang eines Gesellschaftsanteils der auf einem Ausscheiden des Gesellschafters kraft Gesetzes oder kraft Gesellschaftsvertrag beruht, kann Schenkungsteuer auslösen, nicht jedoch ein rechtsgeschäftlicher Erwerb.mehr
Ein Anteilsübertragungsvertrag kann mit einem Treuhandvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden. Lehnen die Beteiligten die erforderliche Beurkundung des Treuhandvertrags jedoch ab und lassen die Anteilsübertragung gleichwohl beurkunden, berührt die Formnichtigkeit des Treuhandvertrags die Wirksamkeit der Übertragung nicht.mehr
Werden mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Laufe des Wirtschaftsjahres übertragen, kann entgegen den Verwaltungsanweisungen auch der bis zu diesem Zeitpunkt anteilig entstandene Verlust in das Vorjahr zurück getragen werden.mehr
Die unterwertige Veräußerung des Geschäftsanteils durch einen Gesellschafter an die GmbH stellt bei einer verdeckten Einlage weder eine freigebige Zuwendung noch eine Schenkungsfiktion nach § 7 Abs. 7 ErbStG dar.mehr
Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nur dann erbschaft-/schenkungsteuerrechtlich begünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird.mehr
Wird der Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters zum Nennwert auf einen Treuhänder übertragen, der den Anteil bis zum Eintritt eines neuen Gesellschafters hält, ist die GmbH nicht Steuerschuldnerin.mehr
Der einzige verbleibende Gesellschafter einer GmbH verwirklicht auch dann den Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach dem GrEStG, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.mehr
Bei einer doppelstöckigen Gesamthandsgemeinschaft tritt eine Verminderung der Beteiligung am Vermögen der erwerbenden Gesamthand auch dann ein, wenn die Anteile der an der erwerbenden Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden.mehr
Wird ein Anteil an einer zwar gewerblich geprägten, jedoch der Sache nach nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG gegen wiederkehrende Bezüge übertragen, können diese steuerlich nicht als Versorgungsleistungen behandelt werden, sondern stellen Anschaffungskosten (Kaufpreisrente) im Rahmen eines (teil)entgeltlichen Erwerbs dar.mehr
Das BMF ändert die Randziffern 113 – 115 seines Schreibens vom 9.10.2012. Der entsprechende Abschnitt lautet nun wie folgt:mehr
Die Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft ist insoweit von der Grunderwerbsteuer befreit, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht (Änderung der Rechtsprechung).mehr