Keine Schenkungsteuer für Anteilsübergang zum Nennwert
Das Finanzamt hat für die Abtretung eines Geschäftsanteils Schenkungsteuer festgesetzt. Zugrunde lag der Übergang eines GmbH-Anteils von einem ausscheidenden Gesellschafter auf den verbleibenden Gesellschafter. Der ausscheidende Gesellschafter war durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, seinen GmbH-Anteil zum Nennwert auf den Mitgesellschafter zu übertragen. Das Finanzamt sah deshalb die Voraussetzungen des § 7 Abs. 7 ErbStG als erfüllt an. Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Gesellschafter Klage.
Anteilswechsel beruht auf vereinbarte Anteilsabtretung
Das Finanzgericht gab der Klage statt und hat die Schenkungsteuer auf 0 Euro reduziert. Entscheidend war, dass es für das Ausscheiden des Gesellschafters und den damit verbundenen Übergang des GmbH-Anteils eine rechtsgeschäftliche Grundlage gab. Der Anteilseignerwechsel beruhte auf einer zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Anteilsabtretung.
Steuerfestsetzung war unzutreffend
Die Steuerfestsetzung wäre nur dann zutreffend gewesen, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Grundlage gehabt hätte. In diesem Fall kann der damit einhergehende Übergang des Gesellschaftsanteils zur Steuerentstehung nach § 7 Abs. 7 ErbStG führen. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Fiktion einer Schenkung dar, die weder an den bürgerlich-rechtlichen Begriff einer freigebigen Zuwendung anknüpft, noch ein subjektives Zuwendungsmerkmal erfordert.
Rechtsgeschäftliche Übertragungen von Gesellschaftsanteilen erfordern hingegen eine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Dies setzt nach dem Willen des Zuwendenden eine Unentgeltlichkeit der Übertragung voraus.
Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da es zur relevanten Rechtsfrage bisher noch keine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gibt. Ob das Finanzamt in Revision gehen wird, ist noch nicht bekannt.
FG München, Urteil v. 5.4.2017, 4 K 711/16 (Haufe Index 10866473)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026