Die Übertragung von selbstgenutzten Wohnungen bzw. Häusern (Familienheim) an den Ehegatten oder an Kinder wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c ErbStG besonders begünstigt. Hierbei sind insbesondere die Unterschiede zwischen Erwerben im Erbfall bzw. im Wege der Schenkung zu beachten.mehr
Für den Fall, dass ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden hat, hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt ankommt. Dies gilt auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat.mehr
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Das FG Münster hat entschieden, dass geleistete Anzahlungen sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote auswirken.mehr
Bei einer Schenkung sind Urenkel nicht mit Enkeln gleichzusetzen. Daraus folgt, dass ihnen nicht derselbe Freibetrag zusteht wie der Generation vor ihnen. Das gilt jedenfalls, solange Eltern und Großeltern noch leben.mehr
Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.mehr
Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.mehr
Das FG Baden-Württemberg befasste sich in zwei Streitfällen mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen einer Teilerbauseinandersetzung.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG musste entscheiden, ob sich die Höhe der Schenkungsteuer durch Zahlungen auf eine eigene Bürgschaftserklärung der beschenkten Klägerin reduziert.mehr
Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte.mehr
Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.mehr
Die Mitunternehmerinitiative als Voraussetzung für die Mitunternehmerstellung des Erwerbers kann auch bei Erteilung der Stimmrechtsvollmacht für den Schenker gegeben sein.mehr
Vor dem FG Hamburg wurde verhandelt, ob es sich bei der Übertragung eines Grundstücks auf die klagende Enkeltochter um eine freigebige Zuwendung ihrer Großmutter oder ihrer Mutter handelte.mehr
Es kommt vor, dass ein Steuerpflichtiger das von seinem verstorbenen Ehegatten ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf das Kind weiter überträgt, das Haus aber aufgrund einer Nießbraucherstellung weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Steuerbefreiung für das Familienheim rückwirkend entfällt.mehr
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer.mehr
A lebt mit seiner Tocher seit 3 Jahren in Manchester. Sowohl A als auch seine Tochter haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Familie hat dort ihren Lebensmittelpunkt in einem eigenen Haus (190 qm) und kommt nur in den Ferien bzw. im Urlaub nach Deutschland. Als A verstirbt, bleibt seine Tochter in dem Eigenheim in Manchester.mehr
Der Erwerb des Vermögens eines Trusts im Zusammenhang mit seiner Auflösung erfolgt erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung des Anteils am Trustvermögen.mehr
Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer - und dies mit Wirkung für die Vergangenheit.mehr
Wird ein Erbbaurecht schenkweise übertragen, dann ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Gegenleistung abziehbar.mehr
Wird der Lebensgefährte auf eine Luxus-Weltreise als Reisebegleitung mitgenommen, dann unterliegen die Gesamtkosten hierfür nicht der Schenkungsteuer.mehr
Der BFH hat zum Abzug der kapitalisierten Gegenleistung vom Steuerwert des zugewandten Grundstücks nach der wirklichen Dauer der Nutzung oder Leistung entschieden.mehr
Die Verschonungsregelungen greifen, wenn die Wiederanlage begünstigten Vermögens in einer Beteiligung mit mindestens 25% erfolgt. Sinkt die Beteiligungshöhe später durch eine Kapitalerhöhung unter die 25%-Grenze, ist dies unschädlich.mehr
Ein Erlass von Schenkungsteuer kommt nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, wenn Schenkungsteuer aus den Vorerwerben abgezogen werden soll.mehr
Zahlt die GmbH überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt keine Schenkung der GmbH, sondern des Gesellschafters an diese Person vor, wenn der Gesellschafter mitgewirkt hat (Rechtsprechungsänderung).mehr
Überlässt ein Sponsor Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, liegt eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor.mehr
Die geänderte Festsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung für den nachfolgenden Erwerb zulässtmehr
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat bekannt gegeben, in welcher Höhe die Finanzverwaltungen 2016 Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen veranlagt haben. 2016 ist die Gesamtsumme auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine noch nicht lebende Generation die Bestimmung des Schenkungsteuer-Freibetrags bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung beeinflussen kann.mehr
Nur ein Übergang eines Gesellschaftsanteils der auf einem Ausscheiden des Gesellschafters kraft Gesetzes oder kraft Gesellschaftsvertrag beruht, kann Schenkungsteuer auslösen, nicht jedoch ein rechtsgeschäftlicher Erwerb.mehr
Eine gemischte freigebige Zuwendung kann trotz Ansatz als verdeckte Gewinnausschüttung auch Schenkungsteuer bei einer nahe stehenden Person auslösen.mehr
In die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer ist neben den Anzeige- und Erklärungsfristen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen.mehr
Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 4.11.2016 ist rückwirkend am 1.7.2016 in Kraft getreten.mehr
Die Erbschaftsteuerreform 2016 bringt eine Reihe komplexer Neuregelungen. Auch Berater kleiner und mittlerer Unternehmen sollten sich intensiv mit den Neuerungen auseinandersetzen.mehr
Eine Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges zwischen zwei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigten Ehegatten ist mangels Bereicherung keine freigebige Zuwendung.mehr
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims entfällt rückwirkend, wenn es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das FG Münster hat entschieden, dass der Wegfall der Befreiung trotz Selbstnutzung auch dann eintritt, wenn die Erbin das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter überträgt.mehr
Nach viel Hin und Her wurde im Herbst die Erbschaftsteuerreform 2016 umgesetzt. Prof. Dr. Lars Zipfel hat die gesamte Reform unter die Lupe genommen und untersucht, welche Vor- und Nachteile die Änderungen für Unternehmensnachfolgen bringen.mehr
Bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (Wohnungsrecht) unterliegt der Wert der Auflage auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.mehr
Der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte trägt die Feststellungslast dafür, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits ganz oder teilweise zuzurechnen war.mehr
Die Schenkung eines Geldbetrages ist nur steuerbegünstigt nach § 13a ErbStG, wenn der Geldbetrag nur zum Erwerb eines konkreten Gegenstandes des Betriebsvermögens des Schenkers zu verwenden ist. Ein Erwerb von Betriebsvermögen eines Dritten ist nicht begünstigt.mehr
Kann bei der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen wesentlichen Beteiligung die zuvor angefallene Schenkungsteuer als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden?mehr
Die Zustimmung des Bundestags diese Woche zu den künftigen Steuerprivilegien von Firmenerben gilt als sicher. Doch aus den Ländern kommt Widerstand. Nicht nur Grünen-Politiker machen Front gegen die schwarz-roten Gesetzespläne.mehr
Eine Annäherung, aber noch keine Einigung hat der Koalitionsausschuss gestern (1.6.2016) bei der Reform der Erbschaftsteuer erzielen können. Am Freitag soll weiter verhandelt werden.mehr
Die Erbschaftsteuerreform soll nach Medienberichten am nächsten Mittwoch (1.6.2016) Gegenstand im Koalitionsausschuss sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber Zeit bis zum 30.6.2016 für eine Neuregelung gegeben.mehr
Bäumchen wechsel dich: Frei nach diesem Motto gehen häufig Eltern und Kinder aus steuerlichen Gründen bei der Übertragung von Haus und Grund vor. Innerhalb der Familie lassen sich auf diese Weise Einkünfte verlagern und die Steuerlast reduzieren. Nießbrauch heißt das Zauberwort, mit dem die Immobilie den Eigentümer wechselt, die Nutzungsrechte aber bei den Eltern bleiben. Was das für die Höhe der individuellen Schenkungsteuer bedeutet, hat nun das Finanzgericht Münster ermittelt.mehr
Die unterwertige Veräußerung des Geschäftsanteils durch einen Gesellschafter an die GmbH stellt bei einer verdeckten Einlage weder eine freigebige Zuwendung noch eine Schenkungsfiktion nach § 7 Abs. 7 ErbStG dar.mehr
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angesichts des anhaltenden Koalitionsstreits vor weiteren Verzögerungen bei der Reform der Erbschaftsteuer gewarnt.mehr
Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO greift nur, wenn der Steuerpflichtige selbst zur Erstattung einer Anzeige und/oder Abgabe einer Steueranmeldung oder -erklärung verpflichtet ist.mehr
Die Große Koalition hatte sich zuletzt auf diverse Änderungen bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Trotzdem ist noch kein Ende der Diskussionen in Sicht, denn Horst Seehofer (CSU) ist mit dem Ergebnis weiterhin unzufrieden.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen ist.mehr
Für die Berechnung der maßgebenden Arbeitnehmerzahl im Rahmen der Mindestlohnsummen für die Verschonungsregelung des § 13a ErbStG sind Arbeitnehmer von Beteiligungsgesellschaften nicht einzubeziehen.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 17.12.2014, 1 BvL 21/12, entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.mehr