Das FG Münster urteilte zur Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren ist.mehr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.mehr
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Den seit Monaten angedrohten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hat Bayern am Freitag gestellt.mehr
Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.mehr
Werden Grundstücke an Dritte überlassen, kann in Erbfällen und auch bei vorgenommener Erbfolge gleichwohl kein Verwaltungsvermögen vorliegen. Das erfordert jedoch, dass im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag auch eine Erbeinsetzung des Dritten erfolgt. So entschied das FG München.mehr
Als Schenkung gilt die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG. § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG ist nicht auf die Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt.mehr
Anders als die Pauschalabfindung unterliegt die Bedarfsabfindung im Fall einer Scheidung nicht der Schenkungssteuer. Dies ergibt sich daraus, dass sie in ein Gesamtpaket integriert ist, mit dem alle familienrechtlichen Ansprüche geregelt werden und aus dem sich eine Gegenleistung ergibt.mehr
Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt.mehr
Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.mehr
Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer für 10 Jahre zu stunden ist, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen.mehr
Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall).mehr
Die Übertragung von selbstgenutzten Wohnungen bzw. Häusern (Familienheim) an den Ehegatten oder an Kinder wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c ErbStG besonders begünstigt. Hierbei sind insbesondere die Unterschiede zwischen Erwerben im Erbfall bzw. im Wege der Schenkung zu beachten.mehr
Für den Fall, dass ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden hat, hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt ankommt. Dies gilt auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass geleistete Anzahlungen sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote auswirken.mehr
Bei einer Schenkung sind Urenkel nicht mit Enkeln gleichzusetzen. Daraus folgt, dass ihnen nicht derselbe Freibetrag zusteht wie der Generation vor ihnen. Das gilt jedenfalls, solange Eltern und Großeltern noch leben.mehr
Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.mehr
Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.mehr
Das FG Baden-Württemberg befasste sich in zwei Streitfällen mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen einer Teilerbauseinandersetzung.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG musste entscheiden, ob sich die Höhe der Schenkungsteuer durch Zahlungen auf eine eigene Bürgschaftserklärung der beschenkten Klägerin reduziert.mehr
Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte.mehr
Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.mehr
Die Mitunternehmerinitiative als Voraussetzung für die Mitunternehmerstellung des Erwerbers kann auch bei Erteilung der Stimmrechtsvollmacht für den Schenker gegeben sein.mehr
Vor dem FG Hamburg wurde verhandelt, ob es sich bei der Übertragung eines Grundstücks auf die klagende Enkeltochter um eine freigebige Zuwendung ihrer Großmutter oder ihrer Mutter handelte.mehr
Es kommt vor, dass ein Steuerpflichtiger das von seinem verstorbenen Ehegatten ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf das Kind weiter überträgt, das Haus aber aufgrund einer Nießbraucherstellung weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Steuerbefreiung für das Familienheim rückwirkend entfällt.mehr
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer.mehr
A lebt mit seiner Tocher seit 3 Jahren in Manchester. Sowohl A als auch seine Tochter haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Familie hat dort ihren Lebensmittelpunkt in einem eigenen Haus (190 qm) und kommt nur in den Ferien bzw. im Urlaub nach Deutschland. Als A verstirbt, bleibt seine Tochter in dem Eigenheim in Manchester.mehr
Der Erwerb des Vermögens eines Trusts im Zusammenhang mit seiner Auflösung erfolgt erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung des Anteils am Trustvermögen.mehr
Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer - und dies mit Wirkung für die Vergangenheit.mehr
Wird ein Erbbaurecht schenkweise übertragen, dann ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Gegenleistung abziehbar.mehr
Wird der Lebensgefährte auf eine Luxus-Weltreise als Reisebegleitung mitgenommen, dann unterliegen die Gesamtkosten hierfür nicht der Schenkungsteuer.mehr
Der BFH hat zum Abzug der kapitalisierten Gegenleistung vom Steuerwert des zugewandten Grundstücks nach der wirklichen Dauer der Nutzung oder Leistung entschieden.mehr
Die Verschonungsregelungen greifen, wenn die Wiederanlage begünstigten Vermögens in einer Beteiligung mit mindestens 25% erfolgt. Sinkt die Beteiligungshöhe später durch eine Kapitalerhöhung unter die 25%-Grenze, ist dies unschädlich.mehr
Ein Erlass von Schenkungsteuer kommt nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, wenn Schenkungsteuer aus den Vorerwerben abgezogen werden soll.mehr
Zahlt die GmbH überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt keine Schenkung der GmbH, sondern des Gesellschafters an diese Person vor, wenn der Gesellschafter mitgewirkt hat (Rechtsprechungsänderung).mehr
Überlässt ein Sponsor Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, liegt eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor.mehr
Die geänderte Festsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung für den nachfolgenden Erwerb zulässtmehr
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat bekannt gegeben, in welcher Höhe die Finanzverwaltungen 2016 Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen veranlagt haben. 2016 ist die Gesamtsumme auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine noch nicht lebende Generation die Bestimmung des Schenkungsteuer-Freibetrags bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung beeinflussen kann.mehr
Nur ein Übergang eines Gesellschaftsanteils der auf einem Ausscheiden des Gesellschafters kraft Gesetzes oder kraft Gesellschaftsvertrag beruht, kann Schenkungsteuer auslösen, nicht jedoch ein rechtsgeschäftlicher Erwerb.mehr
Eine gemischte freigebige Zuwendung kann trotz Ansatz als verdeckte Gewinnausschüttung auch Schenkungsteuer bei einer nahe stehenden Person auslösen.mehr
In die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer ist neben den Anzeige- und Erklärungsfristen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen.mehr
Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG vom 4.11.2016 ist rückwirkend am 1.7.2016 in Kraft getreten.mehr
Die Erbschaftsteuerreform 2016 bringt eine Reihe komplexer Neuregelungen. Auch Berater kleiner und mittlerer Unternehmen sollten sich intensiv mit den Neuerungen auseinandersetzen.mehr
Eine Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges zwischen zwei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigten Ehegatten ist mangels Bereicherung keine freigebige Zuwendung.mehr
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims entfällt rückwirkend, wenn es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das FG Münster hat entschieden, dass der Wegfall der Befreiung trotz Selbstnutzung auch dann eintritt, wenn die Erbin das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter überträgt.mehr
Nach viel Hin und Her wurde im Herbst die Erbschaftsteuerreform 2016 umgesetzt. Prof. Dr. Lars Zipfel hat die gesamte Reform unter die Lupe genommen und untersucht, welche Vor- und Nachteile die Änderungen für Unternehmensnachfolgen bringen.mehr
Bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (Wohnungsrecht) unterliegt der Wert der Auflage auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.mehr
Der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte trägt die Feststellungslast dafür, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits ganz oder teilweise zuzurechnen war.mehr
Die Schenkung eines Geldbetrages ist nur steuerbegünstigt nach § 13a ErbStG, wenn der Geldbetrag nur zum Erwerb eines konkreten Gegenstandes des Betriebsvermögens des Schenkers zu verwenden ist. Ein Erwerb von Betriebsvermögen eines Dritten ist nicht begünstigt.mehr