Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. Eine Abänderbarkeit kann trotz des teilweisen Ausschlusses der Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs gegeben sein.mehr
Ergeht ein Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Besteuerung von Leibrenten vorläufig, umfasst er nicht alle Leibrenten betreffende Rechtsfragen.mehr
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Bei der Leibrente oder Immobilienverrentung verkauft ein Eigentümer seine Immobilie – und der Käufer zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rente, in der Regel inklusive lebenslangem Wohnrecht. Dieses Modell setzt sich auch aus Maklersicht in Deutschland immer mehr durch. 40 Prozent der Vermittler schätzen das Potenzial als sehr hoch oder hoch ein, wie eine gemeinsame Umfrage des Immobilienverbands IVD und der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG zeigt.mehr
Der BFH hat zum Abzug der kapitalisierten Gegenleistung vom Steuerwert des zugewandten Grundstücks nach der wirklichen Dauer der Nutzung oder Leistung entschieden.mehr
Wird beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus gezahlt, kann sich die Frage stellen, wie die Rentenzahlungen zu versteuern sind. mehr
Eine Leibrente kann auf Antrag nur dann nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG mit dem Ertragsanteil besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass diese auf bis zum 31.12.2004 geleisteten Beträgen beruht, die mindestens 10 Jahre oberhalb des Betrages des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.mehr
Private Versorgungsleistungen, die bei einer Übertragung von Immobilien bis zum 31.12.2007 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt wurden, sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten.mehr
Der Antrag auf Günstigerprüfung kann nach Unanfechtbarkeit des ESt-Bescheids nur dann zu einer Änderung der ESt-Festsetzung führen, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift.mehr
Bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BMF-Schreiben v. 3.8.2004, BStBl I 2004 S. 1187).mehr
Wiederkehrende Bezüge, die aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erlangt werden, sind steuerbar. mehr
Anders als nicht steuerbare Schadensersatz- oder Unterhaltsrenten werden Erziehungsrenten (allerdings nur mit dem Besteuerungsanteil) besteuert, weil sie auf steuerlich abziehbaren Beiträgen in die Rentenversicherung beruhen.mehr