Die geldwerten Vorteile des Arbeitnehmers aus der Ausübung der Stock Options werden - ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung ‑ zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten richtet sich eine etwaige abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte nach der Tätigkeit im Erdienenszeitraum.mehr
Die Finanzverwaltung beantwortet in einem umfangreichen Schreiben Einzelfragen zur Abgeltungsteuer.mehr
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Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.mehr
Das FG Hamburg hat entschieden, dass Ausschüttungen einer Stiftung an einen Destinatär als Kapitalertrag zu berücksichtigen sind, soweit diese aus den Erträgen der Stiftung erfolgen.mehr
Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG.mehr
Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG zu erfassen. Zu den näheren Voraussetzungen hat das Hessische FG entschieden.mehr
Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" ist nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG steuerneutral, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.mehr
Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat.mehr
Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt auf Antrag nicht für Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass der Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig ist.mehr
Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist und der übersteigende Betrag zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wird.mehr
Vor dem FG Rheinland-Pfalz war der Ansatz eines gezahlten Vergleichsbetrags aufgrund der Auflösung eines fehlerhaften Darlehensvertrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen streitig. Der Kläger ist der Ansicht, dass der gezahlte Vergleichsbetrag keiner Einkunftserzielungsabsicht unterliegt.mehr
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust (Anschluss an BFH v. 24.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2020, 831). Für die Berücksichtigung muss endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird.mehr
Das Bayerische LfSt hat die "Arbeitshilfe Steuerbescheinigung für Privatkonten und / oder -depots ab 2020" veröffentlicht. Hierin sind zahlreiche Hinweise zum Ausfüllen der Anlage KAP enthalten.mehr
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 (jetzt Satz 4) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.mehr
Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.mehr
Die Abgeltungswirkung einbehaltener und nicht abgeführter KapSt tritt auch bei Scheinrenditen im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems ein. Die Bemessungsgrundlage der aus den Scheinrenditen erzielten Kapitaleinkünfte mindert sich nicht um die einbehaltene Abgeltungsteuer (KapSt und SolZ).mehr
Von einer "Veräußerung" der Aktien ist auszugehen, wenn die AG bei Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 Satz 2 FamFG im Register gelöscht wird und das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs erlischt. Bei einer (früheren) Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Steuerpflichtigen durch die Depotbank wird der Tatbestand schon zu diesem Zeitpunkt verwirklicht.mehr
Die Veräußerung wertloser Aktien stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer ebenfalls wertlose Aktien zu kaufen.mehr
Bei der Veräußerung oder Einlösung von auf Gold gerichteten Inhaberschuldverschreibungen stellt sich die Frage, ob dies zu Kapitaleinkünften oder einem privaten Veräußerungsgeschäft führt.mehr
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen.mehr
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortgesetzt, nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.mehr
Es stellt sich die Frage, ob Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern können.mehr
Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidations(mehr)erlös und die damit verbundene Beteiligung des Genussrechtsinhabers an den stillen Reserven abzustellen.mehr
Werden von vor 2009 erworbene Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen überführt, steht das einem Erwerb nicht gleich. Das FG Münster stellt klar, dass daher ein späterer Veräußerungsgewinn nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.mehr
Das FG Köln entschied, dass ein Kapitalanleger sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) erzielt, wenn er seine Edelmetallbestände zeitweise auf Banken überträgt und zu einem von vornherein festgelegten Rückkaufpreis zurückerwirbt. Interessant sind die Aussagen des Gerichts zum Zeitpunkt der Währungsumrechnung (US-Dollar/EUR).mehr
Sollte die Finanztransaktionssteuer in Deutschland kommen, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz laut einem Bericht den Sparer-Pauschbetrag erhöhen. Außerdem soll ein Altersvorsorgepauschbetrag eingeführt werden.mehr
Das FG Hamburg hat zur Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell Stellung bezogen und sie dem Kläger abgesprochen.mehr
Jede Kapitalforderung, die über eine längere Zeit als 1 Jahr gestundet ist, enthält nach BFH-Rechtsprechung einen Zinsanteil. Fraglich ist, ob dies dies auch bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung unter nahen Angehörigen gilt.mehr
Nach einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2017 führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt bisher nicht veröffentlicht.mehr
Das Hessische FG entschied, dass ein Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Aktien als Veräußerungsverlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden kann. Dem Urteilsfall lag ein sog. Debt-to-Equity-Swap zugrunde.mehr
Stückzinsen sind als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach der Einführung der Abgeltungsteuer – ohne verfassungswidrige Rückwirkung - auch dann zu besteuern, wenn die Forderung vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde.mehr
Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar.mehr
Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer. Er wird aber nur erhoben, wenn die Freigrenze in Höhe von 972 EUR (Splittingtarif 1.944 EUR) überschritten ist. Aufgrund der geplanten Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags (was aber wohl nicht für Kapitalerträge gilt), stellen wir dar, wie er unter Berücksichtigung von nach § 32d EStG zu versteuernden Kapitalerträgen berechnet wird.mehr
Die Ausschlussfrist für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Kapitaleinkünften aus einer unternehmerischen Beteiligung gilt auch, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen erst durch eine Außenprüfung festgestellt werden.mehr
Wenn Anleger ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verlieren, müssen sie gleichwohl mit einer Besteuerung ihrer Scheinrenditen rechnen.mehr
Eine Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig.mehr
Depotführende Banken haben nach § 43a Abs. 3 EStG im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens auch Verlustverrechnungen durchzuführen. Eine Rückgängigmachung über die Veranlagung war bisher ausgeschlossen. mehr
Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich durch den Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor Klageerhebung erledigt hat.mehr
Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der Rechtslage ab 2009 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.mehr
Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 01.01.2009 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Zinseinnahmen aus Wandelanleihen zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören, wenn der Schuldner der Erträge seinen Sitz im Inland hat.mehr
Schuldzinsen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften können – zumindest in einem gewissen Umfang – als Werbungskosten abgezogen werden. Häufig gibt es hierbei jedoch Streit mit der Finanzverwaltung. Der BFH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um den Schuldzinsenabzug für ein Darlehen ging, das zur Begleichung von Steuernachforderungen aufgenommen wurde.mehr
Bei der Überschussprognose kann auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) nur ausnahmsweise auch die Nutzung durch den Rechtsnachfolger berücksichtigt werden.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass die Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. verfassungsgemäß ist.mehr
Bei einem Regiebetrieb führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die der KapSt unterliegen. Werden solche Gewinne in Rücklagen eingestellt, führt deren spätere Auflösung ebenfalls nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen.mehr
Für die Bildung von Rücklagen bei einem kommunalen Regiebetrieb genügt das "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne, sofern die Mittel nachvollziehbar dem Regiebetrieb weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen (Abweichung von dem BMF-Schreiben v. 9.1.2015, BStBl I 2015, 111 Rz. 35).mehr
Begründet der Erwerb von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen mit nachfolgender Ausübung des Anspruchs auf Lieferung physischen Goldes ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn Erwerb und Ausübung des Rechts innerhalb eines Jahres erfolgen?mehr
Aufteilung der einheitlichen Kosten der Testamentsvollstreckung auf verschiedene Einkunftsarten nach der Zusammensetzung des Nachlasses im jeweiligen Veranlagungszeitraum.mehr
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre.mehr