Einkünfte aus Kapitalvermögen








Goldmünzen
Goldmünzen
BFH Pressemitteilung

Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung

Im Zusammenhang mit der Einlösung sog. Gold-Warrants hat der BFH entschieden, dass eine sonstige Kapitalforderung i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht deshalb zu verneinen ist, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Trifft er eine solche Wahl, stellt dieser Vorgang eine steuerbare Einlösung im Rahmen der Kapitaleinkünfte dar.






Ordnertrenner mit Aufschrift Finanzierung Einnahmen Ausgaben
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BFH

Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens

Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Einkünfte aus Leistungen erzielt auch, wer einem anderen ein (nicht in Anspruch genommenes) Abrufdarlehen für einen bestimmten Zeitraum einräumt und hierfür eine Pauschalvergütung erhält.




Richter im Gerichtssaal
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BFH

Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach Option zum Teileinkünfteverfahren

Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.


Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften verfassungsrechtlich bedenklich

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind diverse Verlustverrechnungsregelungen zu beachten. Seit 2021 dürfen in einem Veranlagungsjahr Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden, und zwar maximal bis zu einer Höhe von 20.000 EUR. Die nur im Veranlagungsverfahren anzuwendende Verlustverrechnungsregelung hält der BFH bei summarischer Prüfung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
BFH

Abwahl der Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen zu unterstellen. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen daher nur im Antragsjahr (Erstjahr), nicht aber in den Folgejahren vorliegen.








Euro Münzen und Scheine
Euro Münzen und Scheine
BFH

Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i. S. d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG führen.


Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer „Gesamtbetrachtung“ von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten „aus der Beteiligung“ erzielten Einkünfte maßgebend, d. h. sowohl Wertsteigerungen als auch Ausschüttungen. Von einer fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht ist auch ohne Vereinbarung einer Bürgschaftsprovision nur dann auszugehen, wenn die Erzielung von positiven Einkünften insgesamt ausscheidet.














Kugelschreiber und Taschenrechner mit Bilanzen
Kugelschreiber und Taschenrechner mit Bilanzen
BFH Kommentierung

Steuerneutrale Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off"

Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" ist nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG steuerneutral, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.




Modellhaus mit Klebezettel Finanzierung
Modellhaus mit Klebezettel Finanzierung
BFH Kommentierung

Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung eines Neudarlehens

Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist und der übersteigende Betrag zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wird.