Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält.mehr
Bei der Veräußerung oder Einlösung von auf Gold gerichteten Inhaberschuldverschreibungen stellt sich die Frage, ob dies zu Kapitaleinkünften oder einem privaten Veräußerungsgeschäft führt.mehr
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Der BFH hat seine Rechtsprechung fortgesetzt, nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung handelt.mehr
Die Einlösung einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewährt, stellt kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft dar.mehr
Begründet der Erwerb von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen mit nachfolgender Ausübung des Anspruchs auf Lieferung physischen Goldes ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn Erwerb und Ausübung des Rechts innerhalb eines Jahres erfolgen?mehr
Bei der Verurteilung zur Zahlung gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung darf die Vollstreckung nur beginnen, wenn dem Vollstreckungsorgan die Schuldverschreibung im Original vorgelegt wird.mehr
Der BFH hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht steuerbar ist.mehr
Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen sind nach Ansicht mehrer Finanzgerichte keine Kapitalforderungen, sondern auf eine Sachleistung gerichtete Forderungen, sodass Veräußerungsgewinne steuerfrei sein können.mehr