Fachbeiträge & Kommentare zu Inhaberschuldverschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gemäß § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Inhaberschuldverschreibungen (Abs. 1)

Rz. 4 Muster: "Sicherungshypothek über zweihunderttausend EUR nebst 4 % Jahreszinsen zur Sicherung der von der XY AG ausgegebenen tausend Stück Teilschuldverschreibungen auf den Inhaber zu je zweihundert EUR, Reihe A von 1 bis 1000 gem. Bewilligung vom […] eingetragen am […]." Eine namentliche Bezeichnung des Gläubigers oder der Gläubiger ist bei Inhaberschuldverschreibungen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Eintragung eines Grundpfandrechts für Inhaberschuldverschreibungen setzte bis zum 31.12.1990 voraus, dass die nach § 795 BGB erforderliche Genehmigung vorlag.[5] § 795 BGB ist zum 1.1.1991 außer Kraft getreten.[6] Bei Forderungen aus Orderpapieren ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.[7] Die Schuldverschreibung selbst muss nach § 43 GBO nicht bereits bei d...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Pflichten

Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedürfnis des Nac...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.9 Kryptowährungen/Bitcoins/Gold

Rz. 799 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 1000 f.). Rz. 800 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normzusammenhänge

Rz. 2 Relevant ist die Regelung des § 327a HGB nur für kapitalmarktorientierte KapG, die ausschl. zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG begeben. Organisierter Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ist "… ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befreienden Wirkung ist demnach, dass Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 6 Commercial Papers

Wesen von Commercial Papers Neben dem Einsatz klassischer Kreditinstrumente kann der Bedarf an kurzfristigen Mitteln auch durch die Ausgabe von Commercial Papers (CP) befriedigt werden. Bei Commercial Papers handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die i. d. R. unbesichert mit einer Laufzeit von 30 bis zu 270 Tagen und bei Bedarf im Rahmen eines Programms revolvierend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 3. Verbriefung als elektronisches Wertpapier?

Kryptowertpapier: Aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) können Emittenten zudem Inhaberschuldverschreibungen – wie Anleihen oder Wandelschuldverschreibungen – als elektronische Wertpapiere in Form von Kryptowertpapieren begeben (§ 4 Abs. 3, 4 eWpG). Entstehung: Ein Kryptowertpapier entsteht dadurch, dass der Emittent ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Inhaberschuldverschreibungen

Auf den jeweiligen Inhaber ausgestellte Schuldverschreibung (im Gegensatz zu Order-/Namensschuldverschreibungen); s. "Anleihen".mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Rohstoffzertifikate

Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, führt dies ab 2009 laut Verwaltungsauffassung zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG .[1] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet außerdem bei der Ver...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Namensschuldverschreibungen

Wertpapiere, die auf den Namen des Berechtigten laufen (Gegenteil zu Inhaberschuldverschreibungen). S. "Anleihen".mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Indexzertifikate (Indexpartizipationsscheine)

Indexzertifikate sind Partizipationsscheine, die sich auf die Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapierindex (z. B. DAX) zu einem bestimmten Fälligkeitstag beziehen. Die Zertifikate werden i. d. R. nicht verzinst. Es handelt sich zivilrechtlich um Optionen bzw. Inhaberschuldverschreibungen mit Optionsgeschäftselementen. Dabei sind die Optionen/Optionsgeschäftselemente nich...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzanweisungen sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland mit maximal 2-jähriger Laufzeit. Die Schatzanweisungen dienen der Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs. Verzinsliche Schatzanweisungen Hierbei handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen des Bundes mit fester Verzinsung und Laufzeiten im mittelfristigen Bereich (2 Jahre). Die Papier...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zertifikate

Inhaberschuldverschreibungen, deren Entwicklung von einem bestimmten Basiswert abhängig ist. Am Kapitalmarkt sind unterschiedlichste Zertifikate erhältlich. All diese Zertifikate sind unterschiedlich ausgestaltet. Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden nach der bis 2008 geltenden Rechtslage hieraus nur erzielt, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens (teilweise) garantiert wa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

Rz. 96 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit die Übertragung von Geldforderungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund. Die Befreiung gilt z. B. für die Übertragung von Kaufpreis-, Werklohn- und Darlehensansprüchen, von "abstrakten" Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen auf Zahlung von Geld gerichteten Orderpapieren. Bei nicht verbrieften Forderungen (sog. Buchforderu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Hinterlegung/Anlage

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Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Schuldverschreibung auf den Inhaber.

Rn 8 Die Schuldverschreibung auf den Inhaber ist eine Urkunde, in welcher der Aussteller zu einer Leistung an den verfügungsberechtigten Inhaber der Urkunde verpflichtet wird. Hauptleistungspflicht ist die Erfüllung des Zahlungsversprechens (Frankf ZIP 13, 1560). Sie ist ein Inhaberpapier. Die Errichtung der Urkunde ist konstitutiv, dh das verbriefte Recht kann nicht ohne Ur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 765 betrifft sämtliche vom Vollstreckungsgericht anzuordnende Vollstreckungsmaßnahmen, so nicht nur die Sachpfändung, sondern auch die Vollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte gem §§ 828 I, 857 I; unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen gerichtliche Entscheidungen, die in Zusammenhang mit der eV und der Haftanordnung gem §§ 807, 883, 901 zu t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Namenspapiere.

Rn 3 Zu den Namenspapieren, die in den Anwendungsbereich von § 821 fallen, s § 821 Rn 4. Bei nach § 806 BGB auf den Namen umgeschriebenen Schuldverschreibungen kommt statt der Übertragung durch Umschreibung auch die Rückumschreibung in eine Inhaberschuldverschreibung nach § 823 in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 16 Materiell berechtigt und daher Gläubiger der verbrieften Forderung ist, wer tatsächlich, nicht unbedingt rechtlich Inhaber der Urkunde ist und Verfügungsbefugnis darüber hat (BGH BKR 13, 334 Rz 8; MüKo/Habersack, § 793 Rz 25; s.a. Müller, WM 17, 69, 71) Der Gläubiger ist regelmäßig Eigentümer des Papiers. Berechtigt ist daher zunächst der Ersterwerber, dessen Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck und Anwendbarkeit.

Rn 1 Mit § 805 soll der Inhaber der Haupturkunde va beim Verlust von Zins- oder Rentenscheinen geschützt werden. Erneuerungsscheine sind nach hM lediglich Legitimationspapiere (RGRK/Steffen § 803 Rz 9; zur aA Staud/Marburger § 803 Rz 14). Mit dem Erlöschen der Haupturkunde werden sie kraftlos. Nach § 805 1 sind Erneuerungsscheine zum Empfang der (Zins- oder Renten-)Scheine e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 2 Bei Inhaberpapieren verspricht der Aussteller die Leistung dem jeweiligen Inhaber der Urkunde, dh der Name des Berechtigten wird nicht genannt. Der jeweilige Inhaber ist als berechtigt ausgewiesen, das verbriefte Recht geltend zu machen (Legitimation des Inhabers), dh es besteht die widerlegbare Vermutung der materiellen Berechtigung. Die Durchsetzbarkeit des Rechts ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gläubiger.

Rn 2 Als Gläubiger muss der Inhaber der gesicherten Forderung eingetragen werden, mit dem die Einigung (§ 873) über die Hypothekenbestellung erfolgt ist. Auch bei einer Zwangshypothek muss der Gläubiger anhand des Titels identifizierbar sein (München NJW 17, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17]); es ist derjenige einzutragen, der im Vollstreckungstitel als Vollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung der Verpflichtung.

Rn 15 Für das Entstehen der Verpflichtung ist die Errichtung der Urkunde erforderlich, aber als solche noch nicht ausreichend. Notwendig ist darüber hinaus nach hM ein Begebungsvertrag, dh die vertragliche Begebung des Papiers vom Aussteller an den ersten Nehmer (sog Vertragstheorie; s BGH NJW 73, 282 ff [BGH 30.11.1972 - II ZR 70/71]; Zöllner § 6 V 4). Der Begebungsvertrag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhaberpapier als Sachpfand.

Rn 1 Inhaberpapiere, dh Inhaberschuldverschreibung (§ 793), kleine Inhaberpapiere (§ 807), Inhaberscheck (Art 5 ScheckG), Inhabergrund- u Inhaberrentenschuldbrief (§§ 1195, 1199), Inhaberaktie (§ 10 AktG) u Inhaberinvestmentanteilsschein (§ 95 I KAGB), stehen bei der Verpfändung beweglichen Sachen gleich. Obwohl das Pfandrecht am Inhaberpapier festgemacht wird, ist wesentlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorlegungserfordernis und Vorlegungsfrist.

Rn 2 Der Inhaber muss die Inhaberschuldverschreibung bzw das an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde tretende Ausschlussurteil (§§ 799 f iVm § 1018 I ZPO) dem Aussteller zur Einlösung aushändigen (s § 797). Damit braucht der Aussteller die versprochene Leistung nur dann erbringen, wenn die Urkunde ausgehändigt wird. Das kann auch durch Übersendung an den Aussteller ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 1 Da eine Inhaberschuldverschreibung grds Präsentationspapier ist, hat der Aussteller ein Leistungsverweigerungsrecht iSd §§ 273 f (BeckOGKBGB/Vogel Rz 9). Er ist zur Leistung verpflichtet. Es findet keine Zug-um-Zug-Verurteilung statt (BGH BKR 13, 334 Rz 10), da § 765 ZPO nicht anwendbar ist (BGH NJW 08, 3144). Damit ist er vor einer doppelten Inanspruchnahme, zB wenn ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 3 Bei Inhaberpapieren steht das verbriefte Recht dem jeweiligen Inhaber der Urkunde zu, ohne dass der Name des Berechtigten in der Urkunde genannt wird (PWW/Buck-Heeb § 793 Rz 2). Zu ihnen gehören zB Inhaberschuldverschreibungen (§ 793 BGB), Inhaberaktien (§ 10 I 2 AktG), Inhaberschecks (Art 5 ScheckG; vgl LG Göttingen NJW 83, 635 [LG Göttingen 28.09.1982 - 5 T 150/82]; a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 4 Auf Inhaberzinsscheine finden grds die Regelungen zu den Inhaberschuldverschreibungen Anwendung (§§ 793, 794, 796–798, 806). Nach hM gilt § 801 für die Verjährung fälliger Zinsscheine (MüKo/Habersack Rz 2; Staud/Marburger Rz 4; Frankf 12.6.15 – 8 U 93/12, juris Rz 77). Andere wollen die allg Verjährungsregeln anwenden (RGRK/Steffen Rz 3). Außerdem sind die Sonderregelun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1188 BGB – Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Gesetzestext (1) Zur Bestellung einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass er die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (2) 1Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem Recht nach § 1170 ist nur zulässig, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1187 BGB – Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere.

Gesetzestext 1Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden. 2Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist. 3Die Vorschrift des § 1154 Abs. 3 findet keine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einbeziehungsvereinbarung (Abs 2).

Rn 16 Das gem § 305 II Hs 1 Nr 1 und 2 besonders ausgestaltete Einbeziehungsangebot des Verwenders und die, auch stillschweigend mögliche, Einverständniserklärung des Kunden (§ 305 II Hs 2) bilden zusammen die rechtsgeschäftliche Einigung der Parteien über die Einbeziehung der AGB. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfüllt sein. Besteht der Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grund der Einfügung, Anwendungsbereich.

Rn 1 Bei Hypotheken zugunsten von Kreditinstituten wurde von den Gläubigern seit langem bei jeder Hypothek die Eintragung von Löschungsvormerkungen nach § 1179 aF gefordert; diese war auch iÜ gängige Formularpraxis. Zur Entlastung der Grundbuchämter wurde deshalb durch das G v 22.6.77 das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt: Zugunsten jedes Hypothekengläubigers besteht nun e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 234 BGB – Geeignete Wertpapiere.

Gesetzestext (1) 1 Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach § 240a aufgeführten Gattung gehören. (2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. (3) Mit Wertpapieren k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 2 Eine Kraftloserklärung scheidet aus, wenn in der Urkunde das Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurde (§ 799 I 1). § 799 bezieht sich auf abhanden gekommene und vernichtete Inhaberschuldverschreibungen. Eine Kraftloserklärung scheidet auch ausdrücklich (§ 799 I 2) aus für auf Sicht zahlbare unverzinsliche Schuldverschreibungen sowie für Zins-, Renten- und Gewinnanteilsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Urkunden iSv § 952.

Rn 5 Keine Urkunden iSv § 952 sind Inhaber- und Orderpapiere. Hier wird die Forderung durch Übertragung des Papiers (und zT zusätzlich durch Indossament) übertragen. Daher findet die Vorschrift keine Anwendung auf Inhaberschuldverschreibungen, Scheck und Wechsel (es sei denn, sie werden durch Abtretung übertragen sowie vorbehaltlich Rn 4) und Inhaber- und Namensaktien. Ausfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungszusammenhang.

Rn 2 Zweck der Regelung ist der Schutz vor Gefahren im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften iRv Lieferungs- und Abrechnungssystemen. Wertpapiere, wie Aktien oder Inhaberschuldverschreibungen, werden von den Kreditinstituten für die Anleger verwahrt. Zwischen Anleger und Kreditinstitut wird zu diesem Zweck regelmäßig ein Vertrag nach dem Depotgesetz abgeschlossen. Die Wertpa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendbares Recht.

Rn 5 Es finden die in § 807 genannten Vorschriften zu den Inhaberschuldverschreibungen Anwendung (nicht § 793 II, §§ 798–806). Insb können dem Inhaber nach § 796 Einwendungen entgegengesetzt werden, deren tatsächliche Grundlage sich aus dem Inhalt der Urkunde ergibt (BGH NJW 09, 904, 906). Die verbriefte Forderung entsteht nach hM durch (stillschweigenden) Begebungsvertrag (...mehr