Fachbeiträge & Kommentare zu Inhaberschuldverschreibung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Schuldurkunden.

Rn 4 Das Gesetz nennt ausdrücklich Hypotheken- (§ 1116 I), Grund- (§§ 1192 I, 1116 I) und Rentenschuldbriefe. Grund- und Rentenschuldbriefe auf den Inhaber werden aber wie Inhaberschuldverschreibungen nach § 793 behandelt (§ 1195 2), auf die § 952 nicht anwendbar ist. IÜ fallen unter II qualifizierte Legitimationspapiere (Sparbücher, § 808, Pfand-, Depot- und Versicherungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voll- und Teilpfändung, künftige Forderungen.

Rn 72 Das Pfandrecht erfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses (St/J/Würdinger § 829 Rz 72). Ergibt sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung, wird die Forderung des Schuldners ggü dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet, wenn sich die titulierte Forderung auf ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsversprechen.

Rn 10 Inhalt der Schuldverschreibungsurkunde ist das Leistungsversprechen des Ausstellers dem Inhaber der Urkunde ggü. Bei Zweifeln ist deren Inhalt durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln. Diese erfolgt nach objektiven Kriterien. Ausgehend vom Wortlaut können aber auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände (zB Anlass und Zweck der Ausgabe) Berücksichtigung finden (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur und Inhalt der Regelung.

Rn 1 Für verzinsliche Schuldverschreibungen werden neben der Urkunde (Mantel) häufig Zinsscheine (Kupons) ausgegeben. Letztere verbriefen als selbstständige Urkunden eine Zinsforderung. Von ihnen dürfen keine (Zinses-)Zinsen verlangt werden (§§ 248, 289; MüKo/Habersack Rz 2; Erman/Wilhelmi Rz 1; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 1; aA Staud/Marburger Rz 4). Der Aussteller braucht nur ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kleine Inhaberpapiere iSd § 807.

Rn 2 Inhaberkarten oder -marken iSd § 807 liegen lediglich dann vor, wenn der Aussteller sie ausgegeben hat, dh wenn ein Begebungsvertrag mit dem ersten Nehmer vorliegt (BeckOGKBGB/Vogel Rz 10). Außerdem muss sich ausdrücklich oder konkludent ergeben, dass der Aussteller dem vorlegenden berechtigten Inhaber der Urkunde als zu einer Leistung verpflichtet sein soll (Staud/Marb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wechsel-, Scheck-, Eigenwechsel- und Wertpapierverpflichtungen (lit d).

Rn 15 Die Ausnahme wertpapierrechtlicher Verpflichtungen entspricht der in Art 1 lit c EVÜ, ex Art 37 Nr 1 EGBGB . Rn 16 Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind wertpapierrechtliche Verpflichtungen aus Wechseln (bills of exchange) – auch Eigenwechseln (promissory notes, vgl bereits Art 1 II c EVÜ; Staud/Magnus Art 1 Rz 64, ausf Anh I Art 1 Rz 3–20) – und Schecks (cheques) so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG bei einer ­Einzelinvestition

Leitsatz Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung w...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Inhaberschuldverschreibung

Inhaberschuldverschreibungen sind Anleihen, die nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt sind. Hierunter fällt die überwiegende Anzahl der emittierten Anleihen; s "Anleihe". Sind die Anleihen auf einen bestimmten Namen ausgesellt, so spricht man von Namensschuldverschreibungen (s "Namensschuldverschreibung").mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Namensschuldverschreibung

Wertpapiere, die auf den Berechtigten lauten (Gegensatz: s "Inhaberschuldverschreibung"). Bei einem Weiterverkauf ist Umschreibung auf den Namen des neuen Besitzers erforderlich. Auch s "Anleihe".mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Commercial Papers (CP)

Commercial Papers sind abgezinste nicht börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen mit Geldmarktcharakter (Laufzeit: meist zwischen 30 und 270 Tagen oder länger); auch s "Abzinsungspapier"mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / V. Faksimile-Stempel als Unterschrift ausreichend?

Rz. 46 Faksimile-Stempel werden häufig eingesetzt als Unterschriftsstempel, d.h., es handelt sich hierbei um einen speziell angefertigten Stempel, der eine exakte Kopie der Unterschrift wiedergibt (aus dem lateinischen fac simile "mache es ähnlich!"). Faksimile kann aber auch die originalgetreue Nachbildung eines Werks bedeuten, so z.B. häufig dann verwendet, wenn historisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.9 Kryptowährungen/Bitcoins

Rz. 781 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 973 f.). Rz. 782 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/1...mehr

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Textform oder Schriftform: Sind Dokumente mit eingescannter Unterschrift formwirksam?

Zusammenfassung Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt’s im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird – in Zeiten der Digitalisierung – per E-Mail abgeschlossen: durc...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319a (a. F.) wurde ursprünglich durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) neu in das HGB eingefügt. Viele der damals neuen Regelungen waren erstmals für gesetzliche AP für nach dem 31.12.2004 begonnene GJ (regelmäßig gesetzliche AP des GJ 2005, die im Jahr 2006 durchgeführt worden sind) anzuwenden....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 9 Anschaffungskosten bei Forderungen

Bei erstmals entstehenden Forderungen , z. B. aus Warenlieferungen oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen (gewinnrealisierende Forderungen), entspricht der Nennbetrag der Forderung den Anschaffungskosten. Wird eine bestehende Forderung durch Abtretung erworben, werden die Anschaffungskosten durch den Anschaffungspreis bestimmt. Dieser Grundsatz gilt auch beim Erwerb v...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 201 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG stellen Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Verwaltungsvermögen dar, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a KWG oder einem Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 des WpIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf die Vollstreckung wegen einer Zug um Zug zu erfüllenden Leistung aus einem Urteil oder einem sonstigen Vollstreckungstitel, für deren Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher zuständig ist (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 6). Aus dem Zug-um-Zug-Urteil, z. B. Leistung eines PKW Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, kann ledi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.2.2.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 14 Die Gründe der Nichtigkeit können sich aus der Person der Beteiligten, dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, dem Zustandekommen der Willenserklärungen und der Nichteinhaltung der für das Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ergeben. Aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts kann sich die Nichtigkeit insbesondere bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot[1] oder gegen die guten Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Bisher fehlt allerdings eine Klärung der einschlägigen Besteuerungssituation durch den Bundesfinanzhof. Nach einer Entscheidung des FG Nürnberg bestehen an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.8 Kryptowährungen/Bitcoins

Rz. 795 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 986 f.). Rz. 796 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Rz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.3 Personenidentität von Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlender Stelle

Rz. 60 Nach § 43 Abs. 2 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder Gläubiger und die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens dieselbe Person sind. Das kann bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 7 EStG vorkommen, wenn sich z. B. eigene Inhaberschuldverschreibun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen der BMF... / 1. Zertifikate (Rz. 57)

Bei Zertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen, die über derivative Komponenten verfügen. Sie bilden die Wertentwicklung einer anderen Anlageart ab. Derartige Zertifikate beziehen sich auf den Verlauf eines Basiswerts. Neben Aktien oder Börsenindizes können z.B. auch Rohstoffe einen solchen Basiswert darstellen. Die Laufzeit kann zeitlich beschränkt (Fälligkeitsze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen: keine Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG

Der Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG ist auf solche Wertpapiere beschränkt, die dem Besteuerungsregime des § 20 EStG unterliegen. Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen sind keine Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG, da sie die Lieferung physischen Golds zum Gegenstand haben und ihre Veräußerung (nur) nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG steuerbar is...mehr

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Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. 2. Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-U...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 2 Die wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere besteht in ihrem jeweiligen Zweck. Sie können als Zahlungsmittel dienen, z. B. Schecks. Als Kreditmittel dienen z. B. Wechsel. Zur Erleichterung des Güterumlaufs dienen Ladescheine, Lagerscheine und das Konnossement. Diese verbriefen einen Anspruch auf bestimmte Güter und erleichtern die Verfügung hierüber. Die Übergabe des...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person sind. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um sammelverwahrte A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zinsen aus verbrieften oder registrierten Kapitalforderungen (sog "a-Fälle", § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG)

Rn. 130 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zur besonderen Qualifikation der Kapitalforderung führt einmal die Eintragung in ein (inländisches) öffentliches Schuldbuch – Bundes- oder ein Landesschuldbuch – oder ein ausländisches Register. Hier wird meist keine in einem Wertpapier verkörperte Forderung, sondern ein Wertrecht vorliegen. Beispiele: Inländische und ausländische Anleihe als...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Ausnahmen von der Anwendbarkeit

Rz. 7 Nach § 311 Abs. 4 S. 1 AO finden Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, soweit Gegenstand der Pfändung ein Anspruch auf eine der in § 53 SchiffsRG und § 53 LuftfzG bezeichneten Leistungen ist. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Rückstände von Zinsen oder andere Nebenleistungen oder um Ansprüche auf Erstattung von Kosten der Kündigung oder der Rechtsverfolgung sowie weiter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Wertpapiere

Rz. 2 Wertpapiere i. S. d. Bestimmung sind Urkunden, die das in ihnen verbriefte Recht derart verkörpern, dass sie selbst zum Träger des Rechts werden.[1] Ferner ist der Besitz am Papier zur Ausübung des Rechts erforderlich.[2] Solche Papiere werden grundsätzlich wie bewegliche Sachen behandelt.[3] Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich die indossablen Wertpapiere. Diese wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen der Fall ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kriterien für oder gegen eine Modellhaftigkeit iSd § 15b Abs 1 S 1, Abs 2 EStG (ABC)

Rn. 125 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für die Frage der "Modellhaftigkeit" entscheidet eine "wertende Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände" (BFH v 06.02.2014, IV R 59/10, BStBl II 2014, 465; BFH v 17.01.2017, VIII R 7/13, BStBl II 2017,700; BFH v 06.06.2019, IV R 7/16, BStBl II 2019, 513; FG Nds 9 K 139/13, BB-online BBL 2019–2070–6, Rev zugelassen). Folgende ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieften und den aktuellen Goldpreis abbildeten (z.B. "Gold Bullion Securities"), ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Leitsatz 1. Bei sog. Wave XXL-Papieren, die das Recht des Inhabers verbriefen, während der – allein durch eine Stopp-Loss-Schwelle begrenzten – Laufzeit vom Emittenten einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Basispreis und dem aktuellen Wert des Basiswerts, vermindert um ein Bezugsverhältnis zu verlangen, handelt es sich um Optionsscheine i.S. von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 18 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt sind nur Gewinnschuldverschreibungen (Gewinnobligationen) des in- oder ausländischen ArbG (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b VermBG) sowie solche, die von einem in- oder ausländischen Unternehmen ausgegeben werden, das als herrschendes Unternehmen (§ 18 Abs 1 AktG; > Rz 12) mit dem Unternehmen des ArbG verbunden ist (§ 2 Abs 2 VermBG). Name...mehr