Fachbeiträge & Kommentare zu Inhaberschuldverschreibung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1188 BGB – Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Gesetzestext (1) Zur Bestellung einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass er die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (2) 1Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem Recht nach § 1170 ist nur zulässig, wenn ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 2 Eine Kraftloserklärung scheidet aus, wenn in der Urkunde das Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurde (§ 799 I 1). § 799 bezieht sich auf abhanden gekommene und vernichtete Inhaberschuldverschreibungen. Eine Kraftloserklärung scheidet auch ausdrücklich (§ 799 I 2) aus für auf Sicht zahlbare unverzinsliche Schuldverschreibungen sowie für Zins-, Renten- und Gewinnanteilsch... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendbares Recht.

Rn 5 Es finden die in § 807 genannten Vorschriften zu den Inhaberschuldverschreibungen Anwendung (nicht § 793 II, §§ 798–806). Insb können dem Inhaber nach § 796 Einwendungen entgegengesetzt werden, deren tatsächliche Grundlage sich aus dem Inhalt der Urkunde ergibt (BGH NJW 09, 904, 906). Die verbriefte Forderung entsteht nach hM durch (stillschweigenden) Begebungsvertrag (... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Schuldurkunden.

Rn 4 Das Gesetz nennt ausdrücklich Hypotheken- (§ 1116 I), Grund- (§§ 1192 I, 1116 I) und Rentenschuldbriefe. Grund- und Rentenschuldbriefe auf den Inhaber werden aber wie Inhaberschuldverschreibungen nach § 793 behandelt (§ 1195 2), auf die § 952 nicht anwendbar ist. IÜ fallen unter II qualifizierte Legitimationspapiere (Sparbücher, § 808, Pfand-, Depot- und Versicherungssc... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 4 Auf Inhaberzinsscheine finden grds die Regelungen zu den Inhaberschuldverschreibungen Anwendung (§§ 793, 794, 796–798, 806). Nach hM gilt § 801 für die Verjährung fälliger Zinsscheine (MüKo/Habersack Rz 2; Staud/Marburger Rz 4; Frankf 12.6.15 – 8 U 93/12, juris Rz 77). Andere wollen die allg Verjährungsregeln anwenden (RGRK/Steffen Rz 3). Außerdem sind die Sonderregelun... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1187 BGB – Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere.

Gesetzestext 1Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden. 2Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist. 3Die Vorschrift des § 1154 Abs. 3 findet keine An... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kleine Inhaberpapiere iSd § 807.

Rn 2 Inhaberkarten oder -marken iSd § 807 liegen lediglich dann vor, wenn der Aussteller sie ausgegeben hat, dh wenn ein Begebungsvertrag mit dem ersten Nehmer vorliegt (BeckOGKBGB/Vogel Rz 10). Außerdem muss sich ausdrücklich oder konkludent ergeben, dass der Aussteller dem vorlegenden berechtigten Inhaber der Urkunde als zu einer Leistung verpflichtet sein soll (Staud/Marb... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsversprechen.

Rn 10 Inhalt der Schuldverschreibungsurkunde ist das Leistungsversprechen des Ausstellers dem Inhaber der Urkunde ggü. Bei Zweifeln ist deren Inhalt durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln. Diese erfolgt nach objektiven Kriterien. Ausgehend vom Wortlaut können aber auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände (zB Anlass und Zweck der Ausgabe) Berücksichtigung finden (BGHZ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur und Inhalt der Regelung.

Rn 1 Für verzinsliche Schuldverschreibungen werden neben der Urkunde (Mantel) häufig Zinsscheine (Kupons) ausgegeben. Letztere verbriefen als selbstständige Urkunden eine Zinsforderung. Von ihnen dürfen keine (Zinses-)Zinsen verlangt werden (§§ 248, 289; MüKo/Habersack Rz 2; Erman/Wilhelmi Rz 1; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 1; aA Staud/Marburger Rz 4). Der Aussteller braucht nur gg... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wechsel-, Scheck-, Eigenwechsel- und Wertpapierverpflichtungen (lit d).

Rn 15 Die Ausnahme wertpapierrechtlicher Verpflichtungen entspricht der in Art 1 lit c EVÜ, ex Art 37 Nr 1 EGBGB . Rn 16 Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind wertpapierrechtliche Verpflichtungen aus Wechseln (bills of exchange) – auch Eigenwechseln (promissory notes, vgl bereits Art 1 II c EVÜ; Staud/Magnus Art 1 Rz 64, ausf Anh I Art 1 Rz 3–20) – und Schecks (cheques) so... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

(1) 1 Zur Bestimmung des Dotationskapitals inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen ist der Versicherungsbetriebsstätte in einem ersten Schritt ein Anteil an den Vermögenswerten des ausländischen Versicherungsunternehmens zuzuordnen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländische... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 765 betrifft sämtliche vom Vollstreckungsgericht anzuordnende Vollstreckungsmaßnahmen, so nicht nur die Sachpfändung, sondern auch die Vollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte gem §§ 828 I, 857 I; unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen gerichtliche Entscheidungen, die in Zusammenhang mit der eV und der Haftanordnung gem §§ 807, 883, 901 zu t... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Namenspapiere.

Rn 3 Zu den Namenspapieren, die in den Anwendungsbereich von § 821 fallen, s § 821 Rn 4. Bei nach § 806 BGB auf den Namen umgeschriebenen Schuldverschreibungen kommt statt der Übertragung durch Umschreibung auch die Rückumschreibung in eine Inhaberschuldverschreibung nach § 823 in Betracht. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gg eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch we... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 3 Bei Inhaberpapieren steht das verbriefte Recht dem jeweiligen Inhaber der Urkunde zu, ohne dass der Name des Berechtigten in der Urkunde genannt wird (PWW/Buck-Heeb § 793 Rz 2). Zu ihnen gehören zB Inhaberschuldverschreibungen (§ 793 BGB), Inhaberaktien (§ 10 I 2 AktG), Inhaberschecks (Art 5 ScheckG; vgl LG Göttingen NJW 83, 635 [LG Göttingen 28.09.1982 - 5 T 150/82]; a... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voll- und Teilpfändung, künftige Forderungen.

Rn 72 Das Pfandrecht erfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses (St/J/Würdinger § 829 Rz 72). Ergibt sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung, wird die Forderung des Schuldners ggü dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet, wenn sich die titulierte Forderung auf ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs.... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 88 [Autor/Zitation] Als "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind, soweit diese börsenfähig sind, nach § 8 Abs. 1 RechVersV insbes. folgende Rechte auszuweisen: Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Inhaberpapiere, unabhängig davon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als Wertrechte ausgestaltet ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Namensschuldverschreibungen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Bei Namensschuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die auf einen namentlich genannten Gläubiger lauten, so dass deren Verkehrsfähigkeit eingeschränkt ist. Hierzu zählen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RechVersV insbes. die Namenspfandrechte, Namenskommunalobligationen, Namens-Landesbodenbriefe sowie die Anleihen des Bundes einschließlich ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, abweichend vom Anschaffungskostenprinzip gem. § 341b Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 1 mit dem Nennwert zu bilanzieren, besteht gem. Abs. 1 explizit nur für Namensschuldverschreibungen. Während es sich bei Inhaberschuldverschreibungen um Urkunden handelt, in denen sich der Emittent zu Leistungen an den Urkundeninhaber verpflichtet (vgl. Krumnow ua... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2

Rz. 87 [Autor/Zitation] § 324 gilt unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen nur für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 betreiben (Abs. 1 Halbs. 1). Die in Bezug genommene Vorschrift unterscheidet drei Arten der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Rz. 41 ff.): Unternehmen, die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz.... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc... mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente

Rz. 315 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die berichtende Gesellschaft Finanzinstrumente ausgewiesen hat und nicht bereits eine Berichtspflicht nach Nr. 26 besteht (vgl. Rz. 313). Der Begriff des Finanzinstruments ist im HGB und in den Bilanzrichtlinien – insbes. der alten Fair-Value-Richtlinie – nicht definiert. Heranziehen lassen sich die im Wesentlich... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Unter Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG sind alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten zu verstehen, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 WpHG befindet sich ein Katalog, der Erscheinungsformen von Wertpapieren enumerativ, jedoch nicht abschließend ("insbesondere") au... mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp... mehr

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Beschlussfassungen in der G... / 1 Gegenstände der Beschlussfassung

Die Aufgaben der Generalversammlung ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung. Die Mustersatzung enthält einen Zuständigkeitskatalog (§ 35): Wichtig Unterscheiden! Zwischen den Gegenständen der Beratung und der Beschlussfassung bei der Behandlung der Tagesordnung ist zu unterscheiden! Nur Beratung – und keine Beschlussfassung (!) – über: den Lagebericht des Vors... mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 1.2 Regelungen in der Satzung

Die Mustersatzung enthält einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach § 28 der Mustersatzung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstands nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms, die Regeln für die Vergabe von Genoss... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wenn mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.6 Inhaberschuldverschreibungen

Rz. 333 Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, mit denen das Versprechen einer Leistung in einer Urkunde verbrieft ist. Diese Urkunde wird von der Genossenschaft nach Begleichung des Werts des verbrieften Versprechens an das Mitglied ausgegeben. Die Besonderheit ist dabei, dass die Urkunde, also das Papier, das bestimmende Element ist: Das Recht aus dem Papier folgt ... mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.7 Genussrechte

Rz. 334a Genossenschaften können auf Grundlage einer entsprechenden Satzungsregelung Genussrechte anbieten (siehe § 2 Abs. 3 Satz 2 MS) und so den Mitgliedern eine Beteiligung am Erfolg der Genossenschaft ermöglichen. Der Anleger erwirbt dann sog. Genussscheine, welche als Genussrechtskapital bezeichnet werden. Die Gewährung von Genussrechten ist durch relativ strikte gesetz... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.2 Inhaberschuldverschreibungen

Rz. 164 Bei Inhaberschuldverschreibungen ist der Bestand des verbrieften Rechts zivilrechtlich an den Besitz des Papiers geknüpft (§ 793 BGB). Die Übertragung des Rechts geschieht ausschließlich nach sachenrechtlichen Grundsätzen durch Übertragung der Urkunde (§§ 929ff. BGB). Wegen dieser sachenrechtlichen Verselbstständigung führt ein vorübergehendes Zusammentreffen von Glä... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u... mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Enteignungsverfahren u.Ä., Abs. 3 d bzw. Nr. 3.2.15 ARB 2012

Rz. 218 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten fällt gem. § 3 Abs. 3 d ARB nicht unter den Rechtsschutz, ebenso Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind (z.B. Maßnahmen der Bauleitplanung). Unter den Begriff der Enteignungsangelegenheiten fallen nicht nur förmliche Enteignungsverfahren, sonder... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 5.1.2.1 Schuldtitel

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327a HGB befreit kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel mit einer Mindeststückelung 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben, von der verkürzten Einreichungsfrist des § 325 Abs. 4 Satz1 HGB und unterwir... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 262 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses nach § 324 HGB ist das Vorliegen einer Kapitalgesellschaft von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB. Weiterhin darf die Kapitalgesellschaft nicht über einen Aufsichts- oder Verwaltungsrat verfügen, welcher die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erf... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gilt gem. § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich für börsennotierte AG. Darunter sind AG zu verstehen, deren Aktien am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassen sind. Dieser umfasst nach § 2 Abs. 7 WpÜG den regulierten Markt sowohl an einer inländischen Börse als a... mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa... mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 2 Die wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere besteht in ihrem jeweiligen Zweck. Sie können als Zahlungsmittel dienen, z. B. Schecks. Als Kreditmittel dienen z. B. Wechsel. Zur Erleichterung des Güterumlaufs dienen Ladescheine, Lagerscheine und das Konnossement. Diese verbriefen einen Anspruch auf bestimmte Güter und erleichtern die Verfügung hierüber. Die Übergabe des... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ... mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 30 In der Praxis tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf, wenn die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt. Die Abhängigkeit des zu vollstreckenden Anspruchs von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Gegenleistung des Gläubigers muss sich aus dem zugrunde liegenden Schuldtitel selbst eindeutig ergeben.[33] Rz. 31 Die V... mehr