Rz. 781

Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 973 f.).

 

Rz. 782

Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/17, BFH/NV 2020 S. 1345). Das gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von Gold-ETC (→ Tz 973 f.). Der Gewinn aus dem Verkauf der Gold-ETF fällt jedoch unter die Kapitaleinkünfte (BFH, Urteil v. 12.4.2021, VIII R 15/18, BFH/NV 2021 S. 1236).

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