Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Erwerb aus anderem EU-Land
  • Erwerbsschwelle
  • Umsatzsteuer
  • Vorsteuerabzug

1 So kontieren Sie richtig!

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung:

Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

Eigener

Kontenplan
SKR 03
  1774
IKR  
4803 SKR 04
Kostenart 3804
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung:

Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

Eigener

Kontenplan
SKR 03
  1574
IKR  
2603 SKR 04
Kostenart 1404
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bucht der Untenrehmer auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 %" 1774 (SKR 03) bzw. 3804 (SKR 04).

Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %" 1574 (SKR 03) bzw. 1404 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf einer Maschine in Österreich

Herr Huber erwirbt eine Maschine im Wert von 20.000 EUR netto ohne Umsatzsteuer von einem Händler in Österreich. Der österreichische Unternehmer liefert die Maschine umsatzsteuerfrei nach Deutschland.

 
Herr Huber muss diesen innergemeinschaftlichen Erwerb  
mit 19 % versteuern, das sind 20.000 EUR × 19 % = 3.800 EUR
Da Herr Huber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,  
kann er diesen Betrag von 3.800 EUR
gleichzeitig als Vorsteuer abziehen _________
Per Saldo verbleibt für Herrn Huber eine Zahllast von       0 EUR

Buchungsvorschlag:

SKR 03:

 
0210 Maschinen 20.000 an 1200 Bank 20.000
 
1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 3.800 an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 3.800

SKR 04:

 
0440 Maschinen 20.000 an 1800 Bank 20.000
 
1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 3.800 an 3804 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 3.800

3 Kontierungs-Praxis-Fazit

Mit der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird dasselbe Ergebnis erreicht, wie bei einem Erwerb in Deutschland, bei dem der Erwerber die Umsatzsteuer an den Lieferanten zahlt und diesen Betrag als Vorsteuer wieder abzieht. Die Belastung des erwerbenden Unternehmers beträgt in beiden Fällen 0 EUR.

4 Innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG

Innerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer durch den innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 1a UStG ersetzt worden. Das bedeutet, dass für Waren, Maschinen und andere Gegenstände, die der Unternehmer aus einem anderen EU-Land bezieht, im Inland die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann diese Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Der Vorgang muss gebucht werden, auch wenn sich Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug aufheben.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a UStG liegt vor, wenn ein Gegenstand geliefert wird

  • aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats,
  • durch einen Unternehmer an einen Abnehmer, der

    • Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder
    • eine juristische Person ist und nicht Unternehmer oder nicht für das Unternehmen erwirbt
  • und der Lieferer aus dem anderen EU-Mitgliedsstaat nach dortigem Recht kein Kleinunternehmer ist.

Unentgeltliche Vorgänge, wie Geschenke und Warenproben, sind keine innergemeinschaftlichen Erwerbe.

 

Praxis-Beispiel: Wareneinkauf in Dänemark

Herr Huber erwirbt in Dänemark Waren für 4.000 EUR. Der dänische Unternehmer stellt ihm die Waren für 4.000 EUR ohne dänische Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsatzbesteuerung findet dann in Deutschland statt. Für die Verbuchung des Wareneinkaufs, Umsatzsteuer und Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb in Höhe von (4.000 EUR × 19 % =) 760 EUR gibt es verschiedenen Möglichkeiten.

Buchungsvorschlag: Verbuchung der Einzelpositionen

SKR 03:

 
3200 Wareneingang 4.000 an 1200 Bank 4.000
 
1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760 an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760

SKR 04:

 
5200 Wareneingang 4 000 an 1800 Bank 4000
 
1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760 an 3804 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760

Für den Bereich des Wareneingang sieht der DATEV-Kontenrahmen spezielle Konten vor, bei denen bei Wareneinkäufen aus einem anderen EU-Land die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch erfasst und berechnet werden.

Buchungsvorschlag: Verbuchung mit Automatikkonto

SKR 03:

 
3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 4.000 an 1200 Bank 4. 000

SKR 04:

 
5425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzste...

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