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Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert

Wilfried Flagmeier
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Die "Freiheit" bei der Bedingungsgestaltung hat dazu geführt, dass immer mehr Gesellschaften den Deckungsschutz gegen Elementarschäden in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eingliedern und den Deckungsschutz nach dem Baukastenprinzip gestalten.

 
Wichtig

Entlarven Sie Ausschlüsse

Achten Sie darauf, dass Sie vollständigen Versicherungsschutz erhalten. So schließen einige Gesellschaften bei der Gefahr von Überflutung z. B. Überschwemmungsschäden aus stehenden oder fließenden Gewässern aus.

Auch in den Allgemeinen Bedingungen der Gebäudeversicherung Baden-Württemberg über die Feuer- und Elementarschadenversicherung (FEVB) sind Elementarschäden eingeschlossen.

Nicht unerwähnt bleiben sollen die "Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung (ECB 2010)", die ebenfalls Elementarschäden einschließen. Entgegen der Formulierung "zur industriellen Feuerversicherung" können die Bedingungen auch für Dienstleistungsbetriebe oder reine Gebäudeversicherungen angewendet werden, soweit sie den individuellen Maßstäben der Versicherungsgesellschaften zur Industrieversicherung entsprechen. In der Regel wird die EC-Versicherung (engl. extended coverage = erweiterte Deckung) erst ab einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR angeboten.

Die Allgefahrendeckung oder auch All-Risks-Versicherung deckt alle Gefahren und Schäden an versicherten Sachen durch Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen ab, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch Elementarschäden.

 
Wichtig

Prüfen Sie den Umfang Ihrer Allgefahrendeckung

Allgefahrendeckung

Ein problemloses Produkt ist die Allgefahrendeckung allerdings nicht. Die Versicherer lassen sich die umfassende Deckung auch bezahlen. Haftungslimite und Selbstbehalte engen den Versicherungsschutz ein...

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