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Reisekosten, Hotelübernachtung, Frühstücksanteil ab 2024

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Umsatzsteuer
  • Frühstück
  • Nebenkosten

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Arbeitnehmer 4660 6650   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand 4664 6664   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand 4666 6660   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten 4663 6663   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Übernachtungskosten der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber in tatsächlicher Höhe abziehen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand" 4666 (SKR 03) bzw. 6663 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Geldkonto, z. B. auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand

an Bank

1.1 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung einer Übernachtung mit Frühstück in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2023

Einzelleistungen bei Übernachtungen mit Frühstück sind entsprechend dem nachfolgenden Beispiel abzurechnen.

 
Praxis-Beispiel

Rechnung für Übernachtung mit Frühstück des Unternehmers

Ein Unternehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm für die Übernachtung einen Betrag von 107,00 EUR (brutto) und für das Frühstück einen Betrag von 14,00 EUR (brutto). Die Leistungsbeschreibung in der Rechnung sieht wie folgt aus:

 
1 Übernachtung 100,00 EUR  
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer 7,00 EUR 107,00 EUR
Frühstück 14 EUR 11,76 EUR  
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 2,24 EUR 14,00 EUR
     
Rechnungsbetrag   121,00 EUR

2 19 % Umsatzsteuer fürs Parken beim Hotel

Das Bereitstellen von Parkplätzen unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 % . Denn nach dem Urteil des BFH vom 1.3.2016 unterliegen auch kostenlos durch Hotels bereitgestellte Parkmöglichkeiten nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7 %...

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