Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Rechnungseingang
- Zahlung in späterem Wirtschaftsjahr
- Abgrenzung zu Rechnungsabgrenzung
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
| Kontobezeichnung |
SKR03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
1700 |
3500 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
| Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar |
1548 |
1434 |
|
Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar |
So kontieren Sie richtig!
Bei Bilanzerstellung und Zahlung einer Schuld im neuen Jahr, die das alte Jahr betrifft, muss eine zeitliche Abgrenzung vorgenommen werden. Der Teil der Schuld, der das alte Jahr betrifft, muss auf das Konto "Sonstige Verbindlichkeiten" 1700/3500 (SKR 03/04) gebucht werden.
Buchungssatz:
Aufwand |
|
an sonstige Verbindlichkeiten |
Wenn keine Rechnung vorliegt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden. Die Buchung erfolgt dann auf das Konto "Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar" 1548/1434 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar |
|
an sonstige Verbindlichkeiten |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Rechnung im Folgejahr
Unternehmer Hans Groß mietete ab dem 1.12.01 eine Walze. Er muss die Miete vierteljährlich im Voraus zahlen. Diese beträgt alle 3 Monate 2.250 EUR zuzüglich 427,50 EUR Umsatzsteuer. Folgende Rechnung ging am 28.2.02 ein:
| Miete für die Zeit vom 1.12.01 bis zum 28.2.02: |
2.250,00 EUR |
| |
19 % USt: |
427,50 EUR |
| |
|
2.677,50 EUR |
Hans Groß ließ die Rechnung umgehend überweisen.
Lösung:
Am 31.12.01 schuldete Hans Groß die Dezembermiete einschließlich Umsatzsteuer (= 750 EUR zzgl. 142,50 EUR USt). Deshalb muss er eine sonstige Verbindlichkeit ausweisen. Weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechnung vorlag, konnte er die Umsatzsteuer nicht abziehen.
Buchungsvorschlag am 31.12.01:
| Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
| ... |