Unternehmer Hans Groß mietete ab dem 1.12.01 eine Walze. Er muss die Miete vierteljährlich im Voraus zahlen. Diese beträgt alle 3 Monate 2.250 EUR zuzüglich 427,50 EUR Umsatzsteuer. Folgende Rechnung ging am 28.2.02 ein:
Miete für die Zeit vom 1.12.01 bis zum 28.2.02: | 2.250,00 EUR | |
19 % USt: | 427,50 EUR | |
2.677,50 EUR |
Hans Groß ließ die Rechnung umgehend überweisen.
Lösung:
Am 31.12.01 schuldete Hans Groß die Dezembermiete einschließlich Umsatzsteuer (= 750 EUR zzgl. 142,50 EUR USt). Deshalb muss er eine sonstige Verbindlichkeit ausweisen. Weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechnung vorlag, konnte er die Umsatzsteuer nicht abziehen.
Buchungsvorschlag am 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4960/6835 | Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) | 750,00 | |||
1548/1434 | Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar | 142,50 | 1700/3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 892,50 |
Buchungsvorschlag bei Überweisung am 28.2.02:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4960/6835 | Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) | 1.500,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 427,50 | |||
1700/3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 892,50 | 1548/1434 | Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar | 142,50 |
1200/1800 | Bank | 2.677,50 |
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