Ausgenommen von der 10-jährigen Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Wird ein Gartengrundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, unterliegt es nicht der Besteuerung, wenn es zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.mehr
Private Veräußerungsgeschäfte liegen bei Grundstücken vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Doch was gilt, wenn ein Grundstück innerhalb der Frist aus einem Betriebsvermögen ohne Aufdeckung der stillen Reserven entnommen und später veräußert wird?mehr
Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.mehr
Eine "Anschaffung" bzw. "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind (Anschluss an BFH-Urteil v. 10.2.2015, IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487).mehr
Wird eine Immobilie über längere Zeit selbst bewohnt und kurz vor Verkauf vermietet, bleibt der erzielte Erlös unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dies gilt auch, wenn zwischen Kauf und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen.mehr
Das FG Köln hat entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. mehr
Die Einlösung einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewährt, stellt kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft dar.mehr
Die Veräußerung eines Grundstücks innerhalb der Spekulationsfrist muss versteuert werden. Doch es gibt es Ausnahmen von der Veräußerungsgewinnbesteuerung.mehr
Ausgenommen von der 10-jährigen Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. mehr
Ein privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich einer an ein Kind unentgeltlich überlassenen Wohnung ist nur dann steuerfrei, wenn die Wohnung während der gesamten maßgeblichen Zeiträume an ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind überlassen wurde.mehr
Das BayLfSt stellt mit Verfügung vom 10.3.2016 dar, wann der Verkauf von Fremdwährungsbeträgen als privates Veräußerungsgeschäft erfasst werden muss. Die Weisung enthält zudem Aussagen zur Dauer der Spekulationsfrist und zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns.mehr
Mehr als 16 Jahre ist es her, dass der Steuergesetzgeber die Spekulationsfrist für private Grundstücksveräußerungsgeschäfte von 2 auf 10 Jahre verlängerte. Nun hat das BMF geregelt, dass vor der Gesetzesänderung vorgenommene Abschreibungen noch dem nicht steuerbaren Wertzuwachs zugerechnet werden können.mehr
Der aufschiebend bedingte Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Veräußerungsfrist von 10 Jahren ist steuerpflichtig, auch wenn der Eintritt der Bedingung außerhalb der Frist liegt.mehr
Bekanntermaßen gilt beim Verkauf von Immobilien eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Wenn innerhalb dieser Frist durch einen Verkauf Gewinne erzielt werden, können Steuern fällig werden. Dabei kommt es aber nicht unbedingt darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend ist, wann der Vertrag wirksam wird, entschied jüngst das FG Münster (Az.: 10 K 15/12 E).mehr
Für die Berechnung der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. So das FG Münster.mehr
Entfällt der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstückes innerhalb der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach "alter Rechtslage" steuerfrei hätten realisiert können, so bleiben diese Gewinnanteile weiterhin steuerfrei.mehr
Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von 6 Monaten auf 1 Jahr ist für Wertpapiergeschäfte verfassungswidrig, bei denen bereits am 31.3.1999 die bisher geltende 6-monatige Spekulationsfrist abgelaufen war. So das FG Köln.mehr