Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird jedoch nach § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG nachträglich beseitigt, wenn ein erstmaliger oder geänderter Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben vGA vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen wird.mehr
Das FG Düsseldorf musste zur Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden in der Schweiz entscheiden.mehr
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Ergeht ein Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Besteuerung von Leibrenten vorläufig, umfasst er nicht alle Leibrenten betreffende Rechtsfragen.mehr
Wird die ESt erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben.mehr
Ein manuell gesetzter Vorläufigkeitsvermerk entfällt, wenn in einem späteren Änderungsbescheid dieser nicht ausdrücklich neben einem maschinell gesetzten Vorläufigkeitsvermerk wiederholt wird.mehr
Das Finanzamt hat im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte außer Acht gelassen, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte. Das rechtfertigt nach Auffassung des FG Münsters keine Korrektur nach § 129 AO.mehr
Die Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bewirkt die inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist.mehr
Ein Gewerbesteuermessbescheid kann im Falle einer späteren Änderung des Einkommensteuerbescheids nicht mehr von Amts wegen aufgehoben bzw. geändert werden, wenn zuvor eine Klage gegen den Gewerbesteuermessbescheid rechtskräftig abgewiesen worden ist. Dies hat aktuell das BVerwG klargestellt.mehr
Ein Einkommensteuerbescheid, den das Finanzamt per Fax an den Steuerzahler sendet, gilt als am gleichen Tag zugestellt. Die Drei-Tages-Fiktion bei digitalen Bescheiden greift nicht.mehr
Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Lasten des Steuerzahlers ändern, wenn der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war.mehr
Wo Einspruch drauf steht, muss eine gute Begründung drin stehen. Diese Erfahrung musste jetzt ein Ehepaar vor dem Bundesfinanzhof machen. Der stellte sich auf die Seite des Finanzamts und wies den Einspruch des Paares ab.mehr
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann.mehr
Die Steuerfestsetzung wird nicht geändert, wenn das Finanzamt bei Kenntnis von den neuen Tatsachen nicht anders entschieden hätte.mehr