Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.mehr
Der neue Modulentwurf des IDW befasst sich mit Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen unter Berücksichtigung der aktuellen Veröffentlichung des IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC).mehr
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Das FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass zumindest für 2013 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG) bestehen.mehr
Die Bilanz eines Unternehmens bildet die Grundlage für wichtige Finanzkennzahlen. Schlechte Werte können die Existenz des Unternehmens bedrohen. Üblicherweise wird am Jahresende versucht, die Bilanz im Rahmen des Erlaubten so zu gestalten, dass die Kennzahlen hilfreiche Ergebnisse liefern. Das ist zu spät.mehr
Bei einem Rangrücktritt ist die Verbindlichkeit auch in der Steuerbilanz zu passivieren, wenn die Erklärung vorsieht, dass die Verbindlichkeit nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus sonstigem freien Vermögen zu erfüllen ist. Der BFH hat seine diesbezügliche Rechtsprechung bestätigt und näher präzisiert.mehr
Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung voraussichtlich nicht eintreten wird.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist.mehr
Auch bei einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird.mehr
Das FG Köln hat entschieden, dass allein die Haftung für Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft (ausgelöst durch einen Erwerb ihrer Anteile) keine Anschaffungskosten begründet.mehr
Bei Abschluss eines Darlehensvertrags mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss eine Verzinsung vereinbart werden, damit die Verbindlichkeit nicht abgezinst werden muss.mehr
Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse.mehr
Wird die ESt erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben.mehr
Eine im Schenkungsvertrag auf den Tod des Schenkers aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ist abzuzinsen.mehr
Das FG Hamburg hat ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase.mehr
In einem Beschluss vom 31.1.2019 hat das Finanzgericht Hamburg erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten geäußert. Demgemäß hat es Aussetzung der Vollziehung gewährt.mehr
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.mehr
Die allgemeinen Grundsätze für eine Rangrücktrittserklärung gelten auch, wenn die Schuldnerin keiner operativen Geschäftstätigkeit nachgeht und damit kein freies Vermögen schaffen kann.mehr
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.mehr
Das BMF bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Verpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung.mehr
Das FG Münster hat entgegen der BMF-Auffassung entschieden, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschranken-Freigrenze zu verrechnen sind. mehr
Ist der Schuldner ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter selbstständig tätig und vereinnahmt er entsprechende Beträge für sich, werden dadurch keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F. begründet.mehr
Mit Entscheidung vom 10.8.2016 (Aktenzeichen I R 25/15) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei einem erklärten Rangrücktritt bestätigt. Diese Verbindlichkeiten sind nur bei einer zutreffenden Formulierung des Rangrücktritts in der Steuerbilanz zu erfassen.mehr
Auch wenn Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung einer Überschuldung getroffen werden, unterliegen die entsprechenden Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz dem Passivierungsverbot aus § 5 Abs. 2a EStG, wenn sie lediglich aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen sein sollen.mehr
Eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG (Bestätigung des BFH-Urteils vom 15.4.2015, I R 44/14, BStBl II 2015, 769).mehr
Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt ein Mietverhältnis einzugehen, liegt die umsatzsteuerfreie Übernahme einer Verbindlichkeit vor, die sich von den Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag unterscheidet.mehr
Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grund und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen weitere Angaben im Anhang machen.mehr
Eine Verbindlichkeit, die nach einer Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot.mehr
Für sich aus öffentlichem Recht ergebende Verpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist.mehr
Verbürgt sich ein Kommanditist für Verbindlichkeiten einer KG, ergeben sich aus diesem Vorgang zahlreiche steuerliche Fragenstellungen. Die OFD Nordrhein-Westfalen liefert die Antworten mit Verfügung vom 7.7.2014.mehr
Der Erwerber eines kaufmännischen Unternehmens haftet grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens (§ 25 HGB). Auf die Handelsregistereintragung des Unternehmens kommt es nicht an.mehr
Nicht nur Zahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter können der Insolvenzanfechtung unterliegen, sondern auch Rechtshandlungen, die zur Befreiung des Gesellschafters von Zahlungsverpflichtungen aus für Gesellschaftsverbindlichkeiten gestellte Sicherheiten führen. Sogar dann, wenn diese von einem sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter vorgenommen wurden.mehr
Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung von Frisör-Dienstleistungen im Folgejahr gewähren, sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren.mehr