FG Münster

Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge


Zinsschrankenfreigrenze: FG Münster entscheidet entgegen BMF

Das FG Münster hat entgegen der BMF-Auffassung entschieden, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschranken-Freigrenze zu verrechnen sind. 

Mit der Entscheidung vertritt das FG Münster eine andere Auffassung als das BMF-Schreiben v. 26.5.2005, BStBl 2005 I S. 699. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

FG Münster, Urteil v. 17.11.2017, 4 K 3523/14 F, veröffentlicht am 15.12.2017.


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