In einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich das IDW dafür ausgesprochen, eine nachhaltige Neuausrichtung der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen zu erwägen. Der Vorschlag ist allerdings durchaus kritisch zu sehen.mehr
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr müssen abgezinst werden. Die Abzinsung wird handelsrechtlich anders berechnet als nach Steuerrecht. Wie richtig gerechnet und gebucht wird, zeigt unser Top-Thema.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Die Beteiligten streiten sich über die Abzinsung von Darlehensverbindlichkeiten in Zeiten einer Niedrigzinspolitik. Fraglich ist, ob der Abzinsungssatz von 5,5 % unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation noch angebracht ist. Das FG Münster sieht hier keine Bedenken.mehr
Das FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass zumindest für 2013 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG) bestehen.mehr
Wird einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen ein unverzinsliches Darlehen gewährt, stellt sich die Frage, ob es nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in der Bilanz des Betriebsinhabers gewinnerhöhend abzuzinsen ist. mehr
Bei Abschluss eines Darlehensvertrags mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss eine Verzinsung vereinbart werden, damit die Verbindlichkeit nicht abgezinst werden muss.mehr
Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse.mehr
Gegen die Höhe des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten von 5,5 % gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr
Lässt sich eine Abfindungsklausel NICHT dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungssatz ausreichend sicher bestimmt sind, ist die Pensionsrückstellung NICHT anzuerkennen.mehr
Eine im Schenkungsvertrag auf den Tod des Schenkers aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ist abzuzinsen.mehr
Das FG Hamburg hat ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase.mehr
In einem Beschluss vom 31.1.2019 hat das Finanzgericht Hamburg erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten geäußert. Demgemäß hat es Aussetzung der Vollziehung gewährt.mehr
Wird eine zunächst bedingt verzinsliche Darlehensverbindlichkeit ohne Eintritt der Bedingung nachträglich in eine fest verzinsliche Darlehensverbindlichkeit umgewandelt, liegt ein verzinsliches Darlehen vor. Eine Abzinsung hat nicht zu erfolgen. Dies bringt der BFH in einem aktuellen Urteil zum Ausdruck.mehr
Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen vor, wenn die Verzinsungsabrede zwar vor dem Bilanzstichtag erfolgte, der Zinslauf aber erst danach begann.mehr
Gewährleistungsrückstellungen werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen häufig einer genaueren Überprüfung unterzogen. Höchstrichterlich ungeklärt ist aber bisher, ob pauschale Gewährleistungsrückstellungen steuerlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG abzuzinsen sind.mehr
Die Berechnung von steuerbilanziellen Pensionsrückstellungen steht auf dem Prüfstand. Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.mehr
Das FG Münster hat entgegen der BMF-Auffassung entschieden, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschranken-Freigrenze zu verrechnen sind. mehr
In der Praxis ist die Darlehenshingabe unter Angehörigen ein probates Mittel für die Finanzierung. So einfach die Mittelbeschaffung auch ist, umso schwieriger erscheint die Frage, wie die bilanzielle Behandlung zu erfolgen hat. Speziell bei einem unverzinslichen Darlehen von Angehörigen an einen Betriebsinhaber.mehr
Der Bundesfinanzhof sollte Licht in diese strittige Frage bringen: Ist die Abzinsung der Rückstellung für eine Nachsorgeverpflichtung für die Stilllegungsphase und Nachsorgephase zu berücksichtigen?mehr
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen sind nunmehr mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren ergibt, abzuzinsen. Hierdurch ergeben sich in den Handelsbilanzen der nächsten Jahre voraussichtlich geringere Rückstellungen und damit höhere Gewinne als bisher. Das BMF stellt in seinem Schreiben vom 23.12.2016 die Auswirkung auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften dar.mehr
Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
Versicherungsunternehmen können Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Dieses Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2017 enden. Hinsichtlich der Abzinsung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gilt ab 2017 Folgendes:mehr
Ein zwar kurzfristig kündbares, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit des Darlehens zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist.mehr
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wird primär eine EU-Richtlinie für Kreditverträge über Wohnimmobilien umgesetzt. Zudem wurde auch noch eine Änderung bei der Abzinsung für Rückstellungen zu Altersvorsorgungsverpflichtungen mit aufgenommen.mehr
Als Konsequenz aus der internationalen Finanzkrise ist das Zinsniveau stetig und anhaltend gesunken. Dies ruft bei der Bilanzierung Probleme hervor: Handelsrechtlich, steuerrechtlich und in den IFRS wird das Problem des Diskontierungszinssatzes allerdings vollkommen unterschiedlich gehandhabt. Wir zeigen die Unterschiede auf und wie die Bundesregierung mit einer Verlängerung des Glättungszeitraums handelsrechtlich den Problemen entgegentreten will.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer unterliegt. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung.mehr
Die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen wird nochmals verlängert.mehr
Wird einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen zunächst unverzinslich gewährt, ist die Darlehensverbindlichkeit auch dann zum Bilanzstichtag abzuzinsen, wenn bei der Bilanzaufstellung bereits feststeht, dass ab dem Folgejahr das Darlehen verzinst wird.mehr
Die Abzinsung der Rückstellung für die Nachsorgeverpflichtung einer Deponienutzung hat über einen einheitlichen Zeitraum zu erfolgen.mehr
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. mehr