Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Betriebsprüfu... / 5 In die Rückstellung einzubeziehende Aufwendungen

Handelsrechtlich ist die Rückstellung mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilungnotwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zu berücksichtigen sind die voraussichtlich anfallenden Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten, soweit sie durch die künftige Betriebsprüfung veranlasst sind. Preis- und Kostensteigerungen sind...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verpflichtung liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaftlic...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2 Abzinsung von Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen. Dazu sind neben dem nominellen Verpflichtungsbetrag die beiden Parameter Abzinsungszinssatz und Restlaufzeit zu bestimmen. Mithilfe dieser Parameter ist der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berechnen. Der so ermittelte Barwert des nominellen Verpflichtungsbetra...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Abzinsung von Rückstellungen

Für die Steuerbilanz ist grundsätzlich der handelsrechtliche Ansatz maßgeblich, soweit steuerliche Vorschriften keine abweichenden Regelungen vorsehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt grundsätzlich für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abzinsung einer Rückstellung (Handelsbilanz)

Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird. Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 fü...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.3 Abzinsungssatz

Der Abzinsung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG ein Zinssatz von 5,5 % zugrunde zu legen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Restlaufzeit (was bestimmte Berechnungen im Vergleich zur handelsrechtlichen Berechnung vereinfacht). Die Abzinsung reduziert die Höhe der Rückstellung. Da der steuerliche Zinssatz wesentlich höher ist als die aktuellen Marktzinssätze, die ...mehr

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Rückstellung, Abzinsung

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.5 Abzinsungsfaktor bzw. Vervielfältiger

Die Abzinsung wird berechnet durch die Anwendung eines Abzinsungsfaktors auf den nominellen Verpflichtungsbetrag. Der Abzinsungsfaktor kann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (Barwertformel, siehe oben) oder mithilfe der bereits berechneten Vervielfältiger der Tab. 2 des BMF- Schreibens vom 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05) erfolgen. Diese Verviel...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.1 Abzinsungssatz

Die Abzinsung ist mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Rückstellung vorzunehmen.[1] Die Abzinsungssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) mit 2 Nachkommastellen ermittelt und auf ihrer Website bekannt gemacht.mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.2 Nomineller Verpflichtungsbetrag

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind bei der Bewertung einer Rückstellung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, d. h. künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der nominelle Verpflichtungsbetrag nach Preis- und Kostenverhältnissen am jeweiligen Bilanzstichtag zu ermitteln. Zukünftig erwartete Preissteiger...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.4 Restlaufzeit

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung am Bilanzstichtag ist nach BMF-Schreiben vom 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05), Rz. 24 nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu schätzen. Abzinsungszeitraum ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zur Fälligkeit. Ist die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu entrichten, ...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3 Bewertung nach Handelsrecht

3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen wurden durch IDW RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen richt...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags

Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen wurden durch IDW RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunk...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Verbindlichkeiten

Widmann/Schoichet, Die Vornahme des Mappings von Kontensalden zu Abschlussposten – Die Passivseite der Bilanz, WP-Praxis 10/2025, S. 341; Wiechens/Wolfgarten/Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Künkele/Mitrovic, Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums, BC 4/2026, S. 154; Labrenz/Schmidt, Schätzung von Preis- und Kostensteigerungen bei langfristigen Rückbauverpflich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der Neufassung des § 1 Abs. 2b AStG 22 und der FVerlV 22

Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG 22 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung – wie nach der bisherigen Fassung – grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Es handelt sich, wenn nicht ausnahmsweise Fremdvergleichswerte für ein Transferpaket vorliegen (was in der Praxis ausgeschlossen sein dürfte), um Be...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.1 Finanzierungsleasing

Rz. 86a Der Leasinggeber setzt zu Laufzeitbeginn eine Leasingforderung an, die mit dem Nettoinvestitionswert der Leasingvereinbarung bewertet wird (IFRS 16.67). Der Nettoinvestitionswert wird durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses ermittelt. Sollte es sich um ein Unter-Leasingverhältnis handeln und der interne Zins ist...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.2 Zinssatz

Rz. 76 Für die Abzinsung der Leasingverpflichtungen ist primär der interne Zinssatz heranzuziehen. Dieser stellt eine zentrale Größe bei der Bewertung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und -nehmer dar. Bei der Bewertung von Bilanzposten aus Leasingverhältnissen sind Barwertberechnungen notwendig, wobei die Höhe des Diskontierungszinses Auswirkungen auf den Wertansa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 173 Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste ist in der GuV als sonstiger betrieblicher Aufwand im GKV zu erfassen. Im UKV ist ebenfalls ein Ausweis als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im jeweilig betroffenen Funktionsbereich zulässig. Rz. 174 Soweit bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen eine Abzinsung vorzunehmen ist, wird lediglich der Barwert d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Pensionszusagen an Nichtarbeitnehmer

Rz. 96 Pensionszusagen von Unt an Personen, die keine Arbeitnehmer der Ges. sind, sind ebenfalls rückstellungspflichtig. Denkbar sind solche Fälle bei Zusagen an arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. Handelsvertreter, Hausgewerbetreibende, externe Berater).[1] Rz. 97 Erbringen die Nichtarbeitnehmer laufende Tätigkeiten für das Unt, die sich auf die Höhe der Pension auswirken, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 249 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtigen Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass in der Bilanz Schulden auszuweisen sind. Unter dem Begriff Schulden werden neben Verbindlichkeiten auch Rückstellungen erfasst (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 125 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umweltschutzverpflichtungen

Rz. 112 Umweltschutzverpflichtungen sind Verbindlichkeitsrückstellungen. Die dortigen Grundsätze gelten analog (Rz. 23 ff.). Soweit es sich um Umweltschutzverpflichtungen (z. B. Sanierungsverpflichtungen) auf privatrechtlicher Grundlage (z. B. Nachbarrecht, Deliktrecht[1], Umwelthaftungsgesetz [2]) handelt, ergeben sich keine Besonderheiten. Handelt es sich um öffentlich-rech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.1 Umsatzakte/-geschäfte

Die Gewinnrealisierung tritt aufgrund betrieblicher Umsatzakte ein.[1] Das ist der Fall, wenn bei einem Absatzgeschäft der Anspruch auf die Gegenleistung, wie z. B. Kaufpreis, Mietzins, Werklohn usw., entstanden und auszuweisen ist oder wenn eine Leistung erbracht ist.[2] Der Zeitpunkt richtet sich vorwiegend nach dem Vertragstyp, der dem Leistungsaustausch zugrunde liegt. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 4 Rückstellungen

Für die Verpflichtung, eingebaute Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit zu entfernen, muss der bilanzierende Mieter eine Verbindlichkeitsrückstellung nach § 5 Abs. 1 EStG bilden.[1] Die Rückstellung ist zu bemessen nach den voraussichtlich anfallenden Kosten nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag. Zu erwartende Preissteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt sind steuerrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.3 § 12 BewG (Kapitalforderungen und Schulden)

• 2023 Bewertung von aufschiebend bedingten Lasten / Abzinsung / Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.1.2023, BStBl I 2023, 172 / BFH v. 15.7.2021, II R 26/19 / § 12 Abs. 3 BewG Der BFH hat mit Urteil v. 15.7.2021, II R 26/19 entschieden, dass aufschiebend bedingte Lasten auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten sind und eine Abzins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung als künftige Änderung des Grundstückszustands nach § 11 ImmoWertV 2021?

Ist der Nießbrauch am Qualitätsstichtag kein wertrelevantes Grundstücksmerkmal i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12 und § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 ImmoWertV 2021, kann nach § 11 ImmoWertV 2021 die Berücksichtigung einer künftigen Änderung des Grundstückszustandes in Betracht kommen. Die Berücksichtigung hängt davon ab, ob am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.3 Zusammenfassung in der Summenbilanz und Aufrechnung

Rz. 16 Im 3. Schritt erfolgt die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes im Abschluss des Mutterunternehmens mit dem anteiligen in der Handelsbilanz III ausgewiesenen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens. Der ermittelte Unterschiedsbetrag entspricht, soweit er aktivisch ist, dem zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwert, wenn er passivisch ist, dem passivisch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen unter Berücksichtigung folgender steuerlicher Grundsätze anzusetzen: Nach ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 7.1 Brutto- oder Nettomethode

Langfristige Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten; bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist dieser nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Für die Ersterfassung abgezinster Rückstellungen wird überwiegend die Nettomethode bevorzugt; teilweise wird auch die Bruttomethode als zulässig angesehen.[1...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rückstellungen nach Handelsrecht Rückstellungen nach Steuerrecht Bewertungsunterschiede Unterschiedliche Abzinsungmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.1 Was bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags zu beachten ist

Der "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag" entspricht dem zukünftigen Zahlungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist. Eine Abzinsung erfolgt gesondert nach § 253 Abs. 2 HGB.[1] Dieses Begriffsverständnis wird im Folgenden zugrunde gelegt. Die Schätzung des Verpflichtungsbetr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewährleistungsfall als ungewisse Verbindlichkeit

Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei werden Mängel an den eigenen, von ihm eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Mängelbeseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen betragen rund 6.500 EUR. Lösung: Der Mangel wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr