Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.6 Bewertungsgestaltungen

Rz. 55 Neben obligatorischen Bewertungen (Bewertungspflichten) bestehen zahlreiche Bewertungsspielräume und Bewertungswahlrechte, die sich zur Bilanzpolitik[1] verwenden lassen. Rz. 56 Zu den Bewertungsspielräumen gehören beispielsweise Nutzungsdauerschätzungen (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB), Einzelkostenzurechnung bei Anschaffungskosten[2] (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB), Gemeinkostenschl...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts Der Wert des Erbbaurechts wird für die Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023 vorrangig durch Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten ermittelt, die die Gutachterausschüsse feststellen.[1] Die Erbbaurechtskoeffizienten werden auf den Wert des unbelasteten Grundstücks angewendet. Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist d...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Praxis-Tipp Vorrangig Ableitung aus Vergleichswerten Vorrangig waren die Grundbesitzwerte für das Erbbaurecht wie auch für das belastete Grundstück im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht oder das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorlagen.[1] Lagen solche Werte nicht vor, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Die Bewertung für die Gebäude auf fremden Grund und Boden wie auch die Bewertung des belasteten Grundstücks ist seit 2023 an die Bewertung bei Erbbaurechtsfällen angelehnt. Dabei sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 – Abs. 4 BewG und die Werte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 10 Kapitalangleichungsbuchungen

Nach einer Betriebsprüfung kommt es sehr häufig zu veränderten Werten bei Privatkonten und Bestandskonten durch: Anpassung von Warenentnahmen oder der Entnahme von sonstigen Leistungen (Pkw oder Telefon). Änderung der Endbestände von aktiven oder passiven Bestandskonten. Dies kann hervorgerufen werden durch eine falsche Bilanzierung von Vermögenswerten, der falschen Bewertung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ansatz des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Bodenwert explizit zu bewerten und bei der Wertermittlung im Ertragswertverfahren in voller Höhe anzusetzen. Eine Abzinsung des Bodenwerts wie beim vereinfachten Ertragswertverfahren des Bundesmodells für die Grundsteuer findet nicht statt. Durch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz und Erstbewertung

Tz. 140 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Klassifiziert der Leasinggeber ein Leasingverhältnis als Finance-Leasingverhältnis, muss er zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses – als Folge der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer – das Leasingobjekt aus seiner Bilanz ausbuchen und zugleich eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Barwerttest

Tz. 123 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein Finance-Leasingverhältnis kann zudem über eine wertmäßige Beurteilung der Leasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts begründet werden. Konkret ist ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis mit Verweis auf IFRS 16.63 (d) anzunehmen, wenn der Barwert der Leasingzahlungen zu Vertragsbeginn mindestens dem nah...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 3 Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 BewG ist der nach § 257 Abs. 1 i. V. m. 247 BewG ermittelte Bodenwert (Rz. 9-13) mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen i. S. d. § 257 Abs. 3 BewG mit dem sich aus der Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Der jeweilige Abzinsungsfaktor bestimmt sich gem. § 257 Abs. 2 S. 2 BewG nach dem Liegenschaftsz...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.5.3 Finanzmathematische Grundlagen des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 22 Finanzmathematisch lässt sich die Formel für das vereinfachte Ertragswertverfahren (Rz. 21), die sowohl Elemente der Kapitalisierung als auch der Abzinsung enthält, wie folgt erklären: Abzinsung des Bodenwerts (BW x AF): Im Wege der Abzinsung oder auch Diskontierung genannt, wird ermittelt, welchen Wert ein zukünftiges Kapital (Kn = Endwert des Kapitals) durch Abzug all...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 4 Selbstständig nutzbare Teilflächen (Abs. 3)

Rz. 18 Ist das Grundstück wesentlich größer, als es einer den Gebäuden angemessenen Nutzung entspricht, und ist eine zusätzliche Nutzung oder Verwertung einer Teilfläche zulässig und möglich (selbstständig nutzbare Teilflächen), ohne dass mehrere wirtschaftliche Einheiten i. S. d. § 2 BewG vorliegen, ist diese Teilfläche gemäß § 257 Abs. 2 S. 1 BewG nicht in die Abzinsung de...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.2.2 Systematik des Ertragswertverfahrens

Rz. 26 Das Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG wurde in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt.[2] Das vereinfachte Ertragswertverfahren gehört zu den Standardverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren (Rz. 16). Infolgedessen wird in § 252 S. 1 Bew...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 1 Allgemeines

Rz. Rz. 1 Die Regelung zur Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts beschließt die Regelungen zum Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG. Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren ist gem. § 252 S. 1 BewG dem über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisierten jährlichen Reinertrag des Grundstücks (Barwert des Reinertrags des Grundst...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 257 wird die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstücks i. S. d. § 247 BewG bestimmt.[1] In Abs. 1 S. 1 der Vorschrift wird zunächst der Bodenwert nach § 247 BewG , respektive der Wert des unbebauten Grundstücks i. S. d. des § 247 BewG, zur Ausgangsgröße für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts bestimmt (Rz....mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.5.1 Systematik des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 19 Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der (vorläufige) Ertragswert ermittelt, in dem der jährliche Reinertrag des Grundstücks (für Grund und Boden sowie Gebäude) unmittelbar (ohne vorherigen Abzug einer Bodenwertverzinsung) über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen – als Zeitrente – kapitalisiert wird und der Bodenwert in einer über die wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.4 Verfahrensvarianten des Ertragswertverfahrens nach der ImmoWertV

Rz. 15 Die Verfahrensabläufe der in der ImmoWertV geregelten 3 Verfahrensvarianten des Ertragswertverfahrens können schematisch wie folgt dargestellt werden:[1] Verfahrensvarianten des Ertragswertverfahrens Bei gleichen Ausgangsdaten führen alle 3 Verfahrensvarianten zu gleichen Ertragswerten, denn sie sind mathematisch identisch. Es handelt sich insoweit lediglich um untersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 251 Mindest... / 2 Mindestwert bei bebauten Grundstücken (S. 1)

Rz. 9 Nach § 251 S. 1 BewG darf der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert nicht geringer als 75 % des Werts sein, mit dem der Grund und Boden gem. § 247 BewG allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Mit dieser Mindestwertregelung wollte der Gesetzgeber in Anlehnung an § 77 BewG zur Einheitsbewertung auch bei der Grundsteuerbewertung gewährleisten, dass der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 3 Abzinsung der Urlaubsrückstellungen

Im Allgemeinen müssen die Arbeitnehmer ihren Alturlaub bis zum 31.3. des auf den Bilanzstichtag (hier 31.12.) folgenden Kalenderjahrs angetreten haben. Eine Abzinsung der Urlaubsrückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a – e EStG kommt somit zumeist nicht in Betracht, da die Laufzeit der Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht mehr als 12 Monate beträgt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 2.2 Bewertung

Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz höchstens mit dem nach Maßgabe des § 6a EStG berechneten Teilwert der Pensionsverpflichtung anzusetzen. Ausgangswert ist der Barwert der künftigen Pensionsleistungen.[1] Bei der Abzinsung ist zwingend ein Rechenzinsfuß von 6 % zu berücksichtigen. Die Ermittlung hat nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu erfolgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / Zusammenfassung

Begriff Erteilt ein bilanzierender Betrieb einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage, wählt er also für die Alterssicherung seiner Arbeitnehmer den Weg der Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), muss er für die künftige Belastung eine Rückstellung ausweisen. Die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung mindern den Gewinn, ohne dass der Betrieb sofort Aufwand zu tragen hat....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 1.2 Bewertung

Pensionsverpflichtungen sind in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bewertungsstichtag ist der Abschlussstichtag. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags richtet sich danach, ob eine nicht wertpapiergebundene oder eine wertpapiergebundene Verpflichtung vorliegt.[1] Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes

Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann; in diesem Zusammenhang wird unte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.6 Handelsbilanz: Folgebewertung

Im Rahmen der Folgebewertung ist zu beachten, dass zum nachfolgenden Bilanzstichtag ein Jahrgang ausscheidet (Verbrauch der Rückstellung) und gleichzeitig ein neuer Jahrgang für die Aufbewahrung hinzukommt (Zuführung der Rückstellung). Der für das erste Jahr zurückgestellte Betrag (laufende Kosten 4.000 EUR und einmalige Kosten 300 EUR) ist nach Ablauf dieses Jahrs verbraucht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.1 Handelsrechtliche Vorschriften

Rückstellungen [1] sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei der Rückstellungsbewertung sind in der Handelsbilanz somit auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen.[2] Darüber hinaus sind langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.5 Handelsbilanz: Zugangsbewertung

Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung aufgrund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.2 Steuerrechtliche Vorschriften

Für die steuerliche Bewertung von Rückstellungen sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend;[1] zukünftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen somit im Gegensatz zum handelsrechtlichen Ansatz nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sieht das Steuerrecht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten grundsätzlich einen eigenen unveränderlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 6.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Die Passivseite der Bilanz besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten folgende Regeln: Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Das gilt auch, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger als der Rückzahlungsbetrag war. Die Differenz findet sich da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.3 Steuerbilanz: Zugangsbewertung

Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind u. a. in folgenden Fällen zu bilden: für vorab gezahlte Provisionen[1] und Pachten,[2] für öffentliche Aufwands- und Ertragszuschüsse,[3] etwa Zinszuschüsse zu Darlehen[4] und Zuschüsse für das Leasen emissionsarmer Nutzfahrzeuge,[5] für Instandhaltungsverpflichtungen bei Öffentlichen Privaten Partnerschaften,[6] für Entschädigungen für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr