Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zeh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz ;5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (vgl. zu den Ausnahmen IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.4 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.2.3 Aufzinsung/Abzinsung

Nachdem die Auf- oder Abzinsung von unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten oder Kapitalforderungen nach § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG ebenfalls zu Zinserträgen oder Zinsaufwendungen führen kann, kommt der Definition dieser Begriffe und vor allem dem Umfang der umfassten Auf- und Abzinsungen entscheidende Bedeutung zu. Das BMF-Schreiben liefert Anhaltspunkte, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.3.1 Angleichzung des Zinsbegriffes an die ATAD

Zunächst sieht § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG eine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Zinsschranke vor, indem mit Verweis auf Art. 2 Abs. 1 der ATAD-Richtlinie[1] künftig auch "wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fremdkapital" als Zinsaufwendungen zu qualifizieren sind, soweit sie den maßgebliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Ausnahmeregelung für Pensionsrückstellungen (§ 11 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 37 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 1 S 2 UmwStG sind Pensionsrückstellungen nicht mit dem gW, sondern mit dem Wert nach § 6a Abs 3 EStG (Tw) anzusetzen, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten. Dies soll verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedeckelten" Rückstellungen in der stlichen Übertragungsbil st-wirksam nachgeholt werden können. Es fällt auf, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 29.4.2 Ablösung der Vergütungsgruppenzulage durch die Entgeltgruppenzulage

Die Vergütungsgruppenzulage wird nicht ersatzlos gestrichen. Vielmehr wird sie in all den Fällen durch die Entgeltgruppenzulage abgelöst, bei denen sie längstens nach einer Zeitdauer von 6 Jahren gewährt wurde. Wurde die Vergütungsgruppenzulage erst nach einem vorausgegangenen Aufstieg gewährt, so dürfen beide Zeiten zusammen 6 Jahre nicht übersteigen. Praxis-Beispiel Die Erz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer

Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Nach den Leasingerlassen sind in die beim Leasingnehmer zu aktivierenden Anschaffungskosten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers einzubeziehen, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind.[1] Sofern dem Leasingnehmer die Ansc...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.3 Gesetzesänderung beim Abzinsungsgebot

Ein vom Besitzunternehmen oder ihren Gesellschaftern gewährtes unverzinsliches Darlehen musste nach 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. in der Steuerbilanz der Betriebs-GmbH abgezinst werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwe...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 93 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, liegen gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BewG Anschaffungskosten (nur) in Höhe des abgezinsten Gegenwartswerts vor.[76] Da hierbei gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BewG zwingend von einem (heute überhöhten) Zinssatz von 5,5 % auszugehen ist, werden...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 36 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 109 ff.) oder an ein Kind nach dem eigenen Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch; zur Abgrenzung zum nachrangigen Nießbrauch siehe Rdn 46) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 48 ff.) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Ab...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 5. Entstehung des Vermächtnisses i.S.d. § 9 ErbStG

Rz. 20 Das Steuervermächtnis entsteht i.S.d. § 9 ErbStG (bereits) mit dem Erbfall, sofern – wie ratsam (siehe Rdn 15) – ein fixer Auffangtermin bezüglich der Fälligkeit angeordnet ist. Die hinausgeschobene Fälligkeit wird durch die Abzinsung der Vermächtnisforderung berücksichtigt (siehe Rdn 17). Rz. 21 § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG, der den Entstehungszeitpunkt vom Erbfall ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 42 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

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zfs 04/2025, Anspruch auf E... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Feststellungsklage sei nicht begründet. Der Kläger habe keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Ersatz weiterer Schäden aus dem Verkehrsunfall in Form eines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung, da es an einem ersatzfähigen Schaden mangele. Durch den wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs sei der Kläger verpflicht...mehr

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Umweltorientierte Produktle... / 5 Vorgehensweise bei der Lebenszykluskostenrechnung

Es existiert kein allgemein gültiges und als Standard anerkanntes Ablaufschema für die Produktlebenszykluskostenrechnung, was auf die Diversität der zu analysierenden Problemstellungen zurückzuführen ist. Zur Erlangung der Unterziele sind allerdings einige Bestandteile der Produktlebenszykluskostenrechnung unabdingbar und unabhängig von der Problemstellung zu bearbeiten. Hie...mehr

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Kennzahlen im Controlling v... / 3 Kennzahlen: Erläuterung, Formeln bzw. Datengrundlage und Einsatzmöglichkeiten

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Reihe von Kennzahlen vor, die für die Ertragssteuerung von Dienstleistungen besonders wichtig sind. Anzahl der Kundenkontaktemehr

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Umweltorientierte Produktle... / 2 Historie und Grundlagen der Lebenszykluskostenrechnung

Die umweltorientierte Lebenszykluskostenrechnung entspricht einer um Umweltaspekte erweiterten Form der Lebenszykluskostenrechnung (engl. "Life Cycle Costing"). Bei einer allgemeinen Lebenszykluskostenrechnung dominiert oftmals der Produktbezug, dann spricht man von einer produktbezogenen Lebenszykluskostenrechnung, wobei keinerlei konzeptionelle Unterschiede zwischen den ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Planung "nach objektiven Kriterien des konkreten Falls...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.6 Bewertungsgestaltungen

Rz. 55 Neben obligatorischen Bewertungen (Bewertungspflichten) bestehen zahlreiche Bewertungsspielräume und Bewertungswahlrechte, die sich zur Bilanzpolitik[1] verwenden lassen. Rz. 56 Zu den Bewertungsspielräumen gehören beispielsweise Nutzungsdauerschätzungen (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB), Einzelkostenzurechnung bei Anschaffungskosten[2] (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB), Gemeinkostenschl...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts Der Wert des Erbbaurechts wird für die Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023 vorrangig durch Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten ermittelt, die die Gutachterausschüsse feststellen.[1] Die Erbbaurechtskoeffizienten werden auf den Wert des unbelasteten Grundstücks angewendet. Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist d...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Die Bewertung für die Gebäude auf fremden Grund und Boden wie auch die Bewertung des belasteten Grundstücks ist seit 2023 an die Bewertung bei Erbbaurechtsfällen angelehnt. Dabei sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 – Abs. 4 BewG und die Werte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Praxis-Tipp Vorrangig Ableitung aus Vergleichswerten Vorrangig waren die Grundbesitzwerte für das Erbbaurecht wie auch für das belastete Grundstück im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht oder das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorlagen.[1] Lagen solche Werte nicht vor, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Kapitalkonto / 10 Kapitalangleichungsbuchungen

Nach einer Betriebsprüfung kommt es sehr häufig zu veränderten Werten bei Privatkonten und Bestandskonten durch: Anpassung von Warenentnahmen oder der Entnahme von sonstigen Leistungen (Pkw oder Telefon). Änderung der Endbestände von aktiven oder passiven Bestandskonten. Dies kann hervorgerufen werden durch eine falsche Bilanzierung von Vermögenswerten, der falschen Bewertung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ansatz des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Bodenwert explizit zu bewerten und bei der Wertermittlung im Ertragswertverfahren in voller Höhe anzusetzen. Eine Abzinsung des Bodenwerts wie beim vereinfachten Ertragswertverfahren des Bundesmodells für die Grundsteuer findet nicht statt. Durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anlage 26 BewG

Rz. 95 [Autor/Stand] Aus Anlage 26 BewG ergeben sich die maßgebenden Abzinsungsfaktoren. Rz. 96 [Autor/Stand] In der folgenden Tabelle sind die Abzinsungsfaktoren abgedruckt, die für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2025 gelten (Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010[3]): RLZ = Restlaufzeit des Erbbaurechts bzw. des Nutzungsrechts (in Jahren)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Formel

Rz. 88 [Autor/Stand] Die nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG maßgebende Differenz zwischen dem Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG und dem Bodenwert für das fiktiv unbelastete Grundstück nach § 179 BewG ist zunächst auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts zu ermitteln. Die Differenz ist anschließend nach § 193 Abs. 5 S. 3 BewG auf den Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz und Erstbewertung

Tz. 140 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Klassifiziert der Leasinggeber ein Leasingverhältnis als Finance-Leasingverhältnis, muss er zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses – als Folge der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer – das Leasingobjekt aus seiner Bilanz ausbuchen und zugleich eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Barwerttest

Tz. 123 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein Finance-Leasingverhältnis kann zudem über eine wertmäßige Beurteilung der Leasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts begründet werden. Konkret ist ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis mit Verweis auf IFRS 16.63 (d) anzunehmen, wenn der Barwert der Leasingzahlungen zu Vertragsbeginn mindestens dem nah...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 3 Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 BewG ist der nach § 257 Abs. 1 i. V. m. 247 BewG ermittelte Bodenwert (Rz. 9-13) mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen i. S. d. § 257 Abs. 3 BewG mit dem sich aus der Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Der jeweilige Abzinsungsfaktor bestimmt sich gem. § 257 Abs. 2 S. 2 BewG nach dem Liegenschaftsz...mehr