Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.1 Behandlung im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Ein Nachrangdarlehen ist bilanziell immer als Verbindlichkeit zu passivieren. In Abhängigkeit vom jeweiligen Darlehensgeber kommt dabei ein Ausweis als "Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten"[1], "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen"[2] bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" in Betracht. Weil der nachrangige Gläubiger aber zugunsten bestimmter oder aller anderen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anschaffungskosten / 10 Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten

Bei Verbindlichkeit bemessen sich die Anschaffungskosten handelsrechtlich nach § 253 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB nach dem sog. Erfüllungsbetrag. Dieser entspricht im Regelfall dem vereinbarten Kaufpreis bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts. Steuerlich ermitteln sich die Anschaffungskosten nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz in § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 7 Rückstellungen bilden

Haben sich Vermieter und Mieter einzelvertraglich (in der Regel im Mietvertrag) darüber geeinigt, dass Mietereinbauten bei Beendigung des Mietvertrages zurückgebaut werden müssen, damit die Mietsache den Zustand bei Mietbeginn zurückerhält, ist die Bildung einer Rückstellung möglich. Die Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung von Mietereinbauten stellt eine ungewisse Verbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Forderungen / 3.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Forderungen sind steuerrechtlich mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Die Anschaffungskosten einer Forderung entsprechen i. d. R. ihrem Nennwert. Bei Geldforderungen handelt es sich hierbei um den Betrag, auf dessen Zahlung der Steuerpflichtige einen Anspruch hat. Bei entgeltlichem Erwerb einer bereits bestehenden Forderung durch Abtretung (...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.6 Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) und jede Verbindlichkeit (Schuld) sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten.[1] Saldierungen sind unzulässig. So ist es z. B. nicht gestattet, Grundstücke und die auf ihnen ruhenden Hypotheken zu verrechnen. Ausnahmen: Ist bei einer Forderung ein Wertverlust eingetreten, kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Wertverlust unmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.3.1 Grundsatz: Selbe Bilanz

Einstiegsvoraussetzung für eine Bilanzänderung ist das Vorliegen einer zulässigen Bilanzberichtigung. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang setzt voraus, dass sich beide Maßnahmen auf dieselbe Bilanz beziehen und die Bilanzänderung unverzüglich nach der Bilanzberichtigung vorgenommen wird.[1] [2] Dieser Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.3 Auf- und Abzinsungen

Tz. 226 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Anders als bei § 8a KStG aF (s § 8a KStG [vor URefG 2008] Tz 118) führten auch die Auf- bzw Abzinsung unverzinslicher oder niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten oder Forderungen – so ausdrücklich § 4h Abs 3 S 4 EStG aF – zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen iSd § 4h Abs 1 EStG (krit hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1497). Mit dem KrZwM...mehr

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§ 7 Einwände des Versichere... / G. Sonstiges

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 2. Rentenbarwerte

Rz. 25 Aufgrund der, insbesondere bei Personengroßschäden, häufig langfristig auftretenden Schadensverläufe wird das in § 109 VVG verankerte Grundprinzip durch § 107 VVG für Rentenforderungen ergänzt. Diese Forderungen sollen den Geschädigten grundsätzlich eine langfristige unfallbedingt notwendige finanzielle Absicherung gewährleisten. Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / II. Kapitalisierungszinsfuß, Zinsertrag, Rentendynamik etc.

Rz. 6 Die Bestimmung des angemessenen Zinsertrags, der für die Diskontierung zukünftiger Zahlungen verwendet wird, ist ein seit langem kontrovers diskutiertes Thema zwischen Versicherern und den rechtlichen Vertretern der Geschädigten. Versicherer fordern, dass Geschädigte die Kapitalabfindung, die sie als Ausgleich für zukünftige Ansprüche vorzeitig erhalten haben, zu einem...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Modification gain or loss (Modifizierungsgewinn oder -verlust)

Tz. 102 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bewertungserfolge im Zusammenhang mit einer Modifizierung sind Anpassungen des Bruttobuchwerts, die auf eine Neuverhandlung oder Änderung der vertraglich vereinbarten Zahlungsreihe eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind, welche nicht ausgebucht wurden (zur Beurteilung, wann eine substanz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Public Private Partnerships

Tz. 64 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 PPP-Projektgesellschaften sollen lt Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 31) im Grundsatz von der Zinsschranke nicht betroffen sein. PPP (Public Private Partnership) ist die Zusammenarbeit zwischen öff Hand und Privatwirtschaft zur wirtsch Erfüllung öff Aufgaben. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der öff Hand und dem privaten Partner will die Fin-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Rückstellung für Rückbauverpflichtung

Rn. 58g Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Häufig dürfen neue Biogasanlagen nur errichtet werden, wenn nach Ende der Nutzung auch eine etwaige Beseitigung/Rückbau geregelt wurde. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf steuerlich nach R 5.7 Abs 4 S 1 EStR 2012 nur gebildet werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Das ist rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Steuerfreie Rücklagen

Tz. 84 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im übertragenen BV enthaltene stfreien Rücklagen (zB Rücklage wegen Abzinsung von Verbindlichkeiten gem § 52 Abs 16 S 11 EStG, Reinvestitions-Rücklage gem § 6b Abs 3 EStG, Rücklage gem § 7g Abs 3 EStG aF) sind bei einem Zwischenwertansatz anteilmäßig aufzulösen (glA s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 59; s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wechsel

Abfluss: Im Gegensatz zum Scheck ist der Wechsel nicht sofort zur Zahlung fällig; er ist ein Kreditmittel. Hinzu kommt eine größere Unsicherheit in Bezug auf die Zahlung infolge Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Beteiligten, vgl BFH v 05.05.1971, I R 166/69, BStBl II 1971, 624. Daher kann auch bei Hingabe eines Sichtwechsels, der zwar sofort vorgelegt werden kann, aber nicht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wertmaßstab in Abhängigkeit von der Art des Instruments

Tz. 221 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um Kassainstrumente oder Derivate handelt. Die Kassainstrumente sind dann weiter danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um schuldrechtliche Instrumente oder um Beteiligungstitel handelt. Tz. 222 Stand: EL ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Auswirkungen während der Pachtdauer

Rn. 196a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Anspruch auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars ist beim Verpächter zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten u jeweils als sonstige Forderung auszuweisen. Er beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR u wird infolge der Abnutzung der verpachteten WG von Jahr zu Jahr um den Wert der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / F. Appell und Ausblick

Rz. 57 Die finanzielle Tragweite der Wahl eines Zinssatzes von 2 % anstelle von 5 % für die Versicherungsbranche lässt sich durch eine überschlägige Berechnung veranschaulichen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bebaute Grundstücke mit größerer Grundstücksfläche

Rz. 70 [Autor/Stand] Bei bebauten Grundstücken, zu denen eine größere Grundstücksfläche – sog. größerer Umgriff – gehört, ergibt sich die Frage, ob und inwieweit Teilflächen aus diesem Grundstück als selbstständige unbebaute Grundstücke auszuscheiden sind, d.h. ob nur eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen. Entscheidend kommt es auch hier wieder auf die allgem...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 2 Bewertung

Handelsbilanz Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (Wert der Rückstellung bei Fälligkeit) anzusetzen. In der Handelsbilanz sind deshalb künftige Preis- und Kostenentwicklungen einzubeziehen. Bei Rückstellungen für Personalverpflichtungen sind grundsätzlich die Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers als Pers...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 1. Kapitalforderungen

Rz. 21 Als Kapitalforderung ist insbesondere bei Personenschäden das Schmerzensgeld zu berücksichtigen. Zudem können aber auch Heilbehandlungskosten oder andere notwendige Maßnahmen zur Schadensbehebung im Einzelfall als Kapitalforderung qualifiziert werden. Kapitalforderungen unterscheiden sich grundlegend von Rentenansprüchen, da sie unmittelbar in ihrer Nominalhöhe angere...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 300 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sicherungsgegenstände können entweder zur Gänze oder in Teilen (Komponenten) designiert werden (vgl. IFRS 9.6.3.7 sowie B6.3.7). Eine Benennung zur Gänze bedeutet, dass ein Unternehmen sämtliche Zahlungsstrom- oder Wertänderungen eines Grundgeschäfts bilanziell absichert. Bei einer Komponentensicherung geschieht dies nur zu einem Teil, wobei...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / F. Fazit

Rz. 67 Wie kann unter den Bedingungen begrenzter Ressourcen eine faire und transparente Verteilung der Deckungssumme in Haftpflichtfällen gewährleistet werden? Grundsätzlich bieten die gesetzlichen Grundlagen klare Leitlinien für die Durchführung des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens bei unzureichender Deckungssumme. Jedoch ist die praktische Umsetzung mit zahlreichen metho...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolge des § 8a KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % der Nettozinsaufwendungen an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Pers oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetz...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Einleitung

Rz. 34 Für die Berechnung eines Kapitalabfindungsbetrags ist zunächst eine Differenzierung zwischen vergangenen und zukünftigen Ansprüchen erforderlich. Vergangene Ansprüche betreffen bereits entstandene und fällige Leistungen, die in der Regel ohne weitere Diskontierung oder Kapitalisierung zu berechnen sind. Sie ergeben sich aus tatsächlich eingetretenen Schäden und können...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method (Effektivzinsmethode)

Tz. 97 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Ansch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Credit loss und expected credit loss (Kreditverlust und erwarteter Kreditverlust)

Tz. 104 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Kreditverlust wird in IFRS 9 die Differenz zwischen dem Barwert der vertraglich geschuldeten Zahlungen und dem Barwert aller erwarteten Zahlungen bezeichnet, wobei die Diskontierung mit dem ursprünglichen Effektivzins des betreffenden finanziellen Vermögenswerts vorzunehmen ist (resp. dem bonitäts­adjustierten Effektivzins im oben (vgl. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.3 Verlustermittlung

Der Betrag einer Niederstwertabschreibung ergibt sich als Differenz zwischen dem vom Beschaffungs- oder Absatzmarkt abgeleiteten beizulegenden Wert (Wiederbeschaffungskosten, Wiederherstellungskosten oder Verkaufswert) und dem höheren Buchwert eines Vorratsguts (vgl. Tab. 2). Die Wiederbeschaffungskosten sind analog zu den Anschaffungskosten nach den jeweils geltenden Verhält...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 2.2.3 Abgezinster Barwert bei Kreditgeschäften

Bei Anschaffungsgeschäften auf Kredit entsprechen die Anschaffungskosten dem auf den Anschaffungszeitpunkt abgezinsten Barwert der künftigen Zahlungen (Kapitalanteil).[1] Auch die Kaufpreisverbindlichkeit ist mit dem Barwert anzusetzen. Eine Passivierung der unabgezinsten Verbindlichkeit unter Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht zulässig.[2] , Als Abzin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.5.1 Verzinsung

§ 285 Nr. 1 HGB verlangt für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten die Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Nach einer Entscheidung des BFH waren unverzinsliche Gesellschafterdarlehen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG (Fassung bis einschließlich 2021) mit 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.3 Durchführung der vorzugsweisen Befriedigung

Rz. 5 Die vorzugsweise Befriedigung berechtigt den Inhaber des Rechts dazu, eine Befriedigung aus dem Reinerlös auch dann zu verlangen, wenn seine Forderung noch nicht fällig ist.[1] Hierzu hat er zunächst einen Antrag auf Berücksichtigung seines Rechts an die Vollstreckungsstelle zu stellen, die über seine Einwendungen unverzüglich zu entscheiden hat.[2] Die Verwertung der ...mehr