Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Wirkung anderer Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 37 Einigkeit besteht grds. darüber, dass die bei der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven bzw. Lasten aus der ErstKons erfolgswirksam anteilig über den Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter fortgeschrieben werden. In Bezug auf die erfolgswirksamen anderen Konsolidierungsmaßnahmen – also die SchuldenKons, die Zwischenergebniseliminierung, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.3 Ausnahmen vom Realisationsprinzip

Rz. 132 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Realisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz 155 ff.; s. zur N...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 16 Bei der Kons. von konzerninternen Kreditverhältnissen, die sich wenigstens in einer Bilanz eines einzubeziehenden Unt niedergeschlagen haben, ist zwischen einer erfolgsneutralen und einer erfolgswirksamen SchuldenKons zu unterscheiden. Stehen sich die eliminierungspflichtigen Ansprüche und Verpflichtungen betragsgleich gegenüber, führt ihre Kons. zu einer erfolgsneutr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 117 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.12 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Abs. 2 Nr. 12)

Rz. 171 Dieser Posten (§ 275 Abs. 2 Nr. 12 HGB) dient dem Ausweis aller Abschreibungen des Gj auf Finanzanlagen sowie auf die Wertpapiere des UV, unabhängig davon, ob diese das übliche Maß überschreiten oder nicht. Rz. 172 Abzinsungsbeträge aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen langfristigen Ausleihungen stellen, wenn diese erst i. R. ihrer Folgebewertung nach dem Zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 246 Abs. 1 HGB normiert den Grundsatz der Vollständigkeit. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kfm. sämtliche Vermögensgegenstände (VG), Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sowie Aufwendungen und Erträge in seinen Jahresabschluss aufzunehmen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. VG sind nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB in die Bilanz des Eigentümers aufz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Erwerb auf Ziel zu unüblichen Konditionen

Rz. 26 Erwirbt ein Unt einen VG zu unüblichen Konditionen, ist regelmäßig eine Anpassung des Rechnungspreises zu prüfen. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber einen formal unverzinslichen Lieferantenkredit gewährt. In diesem Fall gilt der Barwert der Verpflichtung anstelle des Rechnungspreises als AK, sofern die Beträge wesentlich voneinander abwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Forfaitierung und Diskontierung.

Rn 15 Bei der Forfaitierung, va zur Exportfinanzierung, unter Übernahme des Bonitätsrisikos des Schuldners sowie bei der Diskontierung insb von Wechseln durch eine Bank handelt es sich um den Ankauf noch nicht fälliger Forderungen unter Abzug einer Provision bzw des Zwischenzinses u damit um einen Forderungsankauf (BGHZ 161, 90, 100; 126, 261, 264; 19, 282, 291 f; BGH WM 77,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnungsmethode.

Rn 23 Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (eingehend Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, S 123 ff; Wimmer/Rösler WM 05, 1873; Krepold/Kropf WM 15, 1, 8 ff), jedenfalls in der Ausgestaltung (MüKo/Berger Rz 34 mwN) ein Schadensersatzanspruch (Nürnbg WM 15, 374; Hamm WM 05, 1265), kann nach Wahl des Darlehensgebers nach der Aktiv-Aktiv-M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfassungskonforme Anwendung der Vorschrift.

Rn 3 Trotz der bei Anwendung des § 17 für die Ausgleichsberechtigten drohenden Transferverluste hat das BVerfG die Vorschrift nicht für verfassungswidrig erklärt (FamRZ 20, 1078). Bei verfassungskonformer Anwendung könnten eine Benachteiligung der Ausgleichsberechtigten vermieden und zugleich die berechtigten Interessen der betrieblichen Versorgungsträger gewahrt werden. Es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 19 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entsch nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zielversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – von der ausgleichspflichtigen auf die ausgleichsberechtigte Person. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wechsel.

Rn 16 Auch der Wechsel wird regelmäßig erfüllungshalber begeben. Der Gläubiger, der einen Wechsel in Zahlung genommen hat, ist verpflichtet, seine Befriedigung zunächst aus diesem zu suchen. Demgemäß kann der Schuldner ggü der Kausalforderung die – der Stundung entspr – Einrede der Wechselhingabe erheben. Dieser Einwand entfällt erst, wenn der Versuch der Befriedigung aus de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kollision von Globalzession mit verlängertem Eigentumsvorbehalt sowie verlängerter Sicherungsübereignung.

Rn 24 Es gilt zwar der Grundsatz zeitlicher Priorität (BGHZ 30, 149, 151; 32, 361, 363; 104, 123, 126; 104, 351, 353; NJW 05, 1192, 1193). Aber die Sicherungsinteressen des Warenlieferanten werden in Höhe der Lieferung u ihrer wirtschaftlichen Surrogate höher bewertet als die anderer Gläubiger (BGH NJW 77, 2261, 2262). Eine zeitlich vorrangige Globalzession zug einer Bank od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Steuerliche Definition

Rz. 1132 [Autor/Stand] Definition nach § 1 Abs. 1 FVerlV. Gegenstand der Verlagerung muss eine Funktion sein. Diese wird allerdings nicht in § 1 Abs. 3b, sondern in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008/2022 definiert. Der bisherige Funktionsbegriff, wie er in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008 definiert war, ist in der novellierten FVerlV 2022 unverändert geblieben. In folgedessen gelten die nachsteh...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7 Abzinsung von Pensionsrückstellungen: Zu beachtende Besonderheiten

Die Verpflichtungen für Pensionsrückstellungen müssen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre abgezinst werden. Für vor dem 1.1.2016 beginnende Wirtschaftsjahre war dieser relevante Zinssatz über einen Zeitraum von 7 Jahren zu ermitteln. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist diese...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7.3 Zinssatz auf dem Prüfstand

Obwohl sich das Marktzinsniveau seit Jahren auf einem historischen Tiefstand befand und teilweise noch befindet, hält das Steuerrecht zumindest teilweise an den hohen Zinssätzen fest, die in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts gelten, insbesondere für Pensionsrückstellungen. Diese Zinssätze bedürfen der Prüfung. Teilweise sind sie bereits den tatsächlichen Marktverhältn...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7.1 Handelsrechtliche Regelungen im Überblick

§ 253 Abs. 2 HGB legt folgendes fest: Anhebung des Betrachtungszeitraums bei der Ermittlung des durchschnittlichen Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre für Pensionszusagen ab 2016; Ausschüttungssperre für den sich aus der Anhebung des Betrachtungszeitraums ergebenden Unterschiedsbetrag; erforderlicher Ausweis des Unterschiedsbetrags in Anhang bzw. Bilanz; Neuberechnung des Untersc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7.2 Verringerte Differenz bei Handelsbilanz/Steuerbilanz

Die steuerliche Bewertung für Pensionsrückstellungen bleibt unverändert. Für deren Bewertung ist weiterhin gem. § 6a EStG von einem 6 %igen Zinssatz auszugehen. Aus dem Anstieg des handelsrechtlichen Zinssatzes resultiert eine Verringerung der Differenz zwischen den beiden Wertansätzen. Das wiederum hat zur Folge, dass ein Teilbetrag von den in der Handelsbilanz gebildeten ak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 100. Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gg RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute wohl hM § 48 I GKG mit § 3 (Stuttg...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Bewertung mit dem Ertragswert

Rz. 18 Kommt Landguterbrecht zur Anwendung, liegt die Privilegierung vor allem darin, dass das Landgut im Verhältnis zu den Miterben und zu den Pflichtteilsberechtigten mit dem Ertragswert i.S.d. § 2049 BGB und nicht mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert etwa i.S.d. S1-Verfahrens des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) angesetzt wird. Die Unterschiede können beach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Andere Verwertung.

Rn 9 Das Vollstreckungsgericht entscheidet im Rahmen seines Ermessens über die Verwertungsart, doch darf es keine andere als die beantragte Verwertungsart anordnen (Gottwald/Mock § 844 Rz 5). Für die Anordnung müssen besondere Gründe vorliegen, etwa weil eine Verwertung durch Überweisung nicht zweckmäßig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die andere Verwertung muss vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.3 Auf- und Abzinsungsbeträge, Abs. 3 S. 4

Rz. 150 Schließlich gehören zu den Zinsaufwendungen und -erträgen die Auf- und Abzinsungsaufwendungen des Schuldners bzw. die entsprechenden Erträge des Gläubigers von niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von Nullcouponanleihen und ähnlichen Finanzinstrumenten (§ 4h Abs. 3 S. 4 EStG). Aufzinsungsaufwand entsteht bei dem Schuldne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verpackungskosten / 8.1 Handelsbilanz: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Rückstellungen sind u. a. für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.[1] Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13.8.2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben.[2] Wenn Hersteller nach Maßgabe des Verpackungsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.2 Kleinbetragsgrenze (Abs. 2 S. 1 Buchst. a)

Rz. 58 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge weniger als 3 Mio. EUR beträgt. Durch G. v. 16.7.2009[1] wurde die Kleinbetragsgrenze von ursprünglich 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem...mehr