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I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Dr. Stefan Heißner
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Rn. 13

Stand: EL 44 – ET: 12/2024

§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei Aufstellung oder Feststellung des JA:

 
Regelungen zu Form und Inhalt:
§ 243 Abs. 1 GoB-Konformität
§ 243 Abs. 2 Klarheit und Übersichtlichkeit
§ 244 Sprache; Währungseinheit
§ 245 Unterzeichnung
§ 246 Vollständigkeit; Verrechnungsverbot
§ 247 Inhalt der Bilanz
§ 248 Bilanzierungsverbote
§ 249 Abs. 1 Satz 1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
§ 249 Abs. 2 Verbot einer Rückstellungsbildung für andere Zwecke; Auflösungsverbot bei fortbestehendem Grund
§ 250 Abs. 1 Aktive RAP
§ 250 Abs. 2 Passive RAP
§ 251 Haftungsverhältnisse
§ 264 Abs. 1a Registerangaben
§ 264 Abs. 2 Postulat der Tatsachenentsprechung ((true and fair view); vgl. auch HdR-E, HGB § 334, Rn. 4; im Übrigen bezüglich sog. Kleinst-KapG hinsichtlich § 264 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Satz 5 Küting/Eichenlaub, DStR 2012, S. 2615 (2618f.) ebenso wie Zwirner/Froschhammer (2013), SteuK 2013, S. 23 (25)). Da die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 einzig auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse einer KapG rekurriert, dürfte bei einem etwaigen Verstoß gegen diese Vorschrift oftmals zugleich der Tatbestand des § 331 erfüllt sein. Da § 334 jedoch gegenüber § 331 subsidiär ist, hat § 334 insoweit praktisch lediglich bei Auslegungsfragen sowie außerdem für Satz 2 (Anhang-Ergänzung) Bedeutung.
Regelungen zur Bewertung:
§ 253 Abs. 1 Satz 1 Wertansätze für VG
§ 253 Abs. 1 Satz 2–6 Bewertung ...

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