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Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen


Omnibus-Paket Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission hatte im Februar 2025 den Entwurf einer Omnibus-Initiative zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten veröffentlicht, die nun beschlossen wurde.

Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den ersten Schritt des eigenen Arbeitsprogramms für mehrere Omnibus-Pakete vollzogen und einen Vorschlag zur umfangreichen Überarbeitung der eigenen Regulierungen vorgelegt. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien

  • zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive EU 2022/2464, kurz CSRD),
  • zu den Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive EU 2024/1760, kurz CSDDD),
  • zur Prüfung (2006/43/EC) und
  • der allgemeinen Bilanzrichtlinie 2023/34/EU vorgeschlagen.

Im weiteren Verfahren wurden diese intensiv diskutiert und inzwischen mit dem EU-Parlament und -Rat abgestimmt, teilweise steht die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aber noch aus. Dem ersten Teil mit den zeitlichen Verschiebungen ("Stop-the-clock"-Vorschlag) haben Rat und Parlament mit großer Mehrheit zugestimmt. Als Richtlinie 2025/794 ist dieser am 16.4.2025 im Amtsblatt veröffentlicht worden und sollte eigentlich bis zum 31.12.2025 ins HGB umgesetzt werden – was aber nicht geschafft wurde.

Der zweite Teil mit der Änderung des Anwenderkreises und weiterer inhaltlicher Erleichterungen ist mit Zustimmung des EU-Parlaments am 16.12.2025 (der Rat hatte am 10.12.2025 bereits seine Zustimmung signalisiert) beschlossen und nun nur noch als Änderungsfassung bekannt zu machen. Am 11.12.2025 wurde dazu das 62-seitige Einigungsdokument 16702/25 mit vielen konkreten Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sowie weiteren Aufträgen für die Kommission veröffentlicht.

Umsetzung in nationales Recht

Offenbar verschleppt der deutsche Gesetzgeber die seit 18 Monaten überfällige Umsetzung der CSRD ins HGB weiter, um die nun auf EU-Ebene erfolgten Änderungsbeschlüsse gleich einzuarbeiten. Eigentlich treten die Änderungen der verschiedenen Richtlinien erst 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und müssen dann noch innerhalb bestimmter Fristen von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden. In Deutschland war das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD zwar bereits im (alten) Bundestag, aber die Verabschiedung ist nicht erfolgt. Die neue Bundesregierung hat durch den RefE am 11.7.2025 einen neuen Anlauf zur Umsetzung begonnen, dem am 3.9.2025 der RegE folgte. Seit dem 29.9.2025 liegt die Bundestags-Drucksache 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahme des Bundesrats als Drucksache 21/2465. Die letzte Chance für eine Umsetzung noch im Jahr 2025 wäre die letzte Sitzungswoche des Bundestags ab dem 17.12.2025 und die Sitzung des Bundesrats am 19.12.2025 gewesen, doch findet sich die Umsetzung nicht auf der Tagesordnung. Gegebenenfalls riskiert der Gesetzgeber eine rückwirkende Regulierung noch für das Geschäftsjahr 2025. Dies ist jedoch als unwillig einzustufen, zumal die Offenlegungsfrist für die betroffenen Unternehmen am 30.04.2026 endet (§ 325 Abs. 4 HGB). Eine rückwirkende Regulierung wäre nur möglich, wenn es im Jahr 2026 sehr schnell zu einer Verabschiedung käme. Ansonsten bleibt es bei dem deutlich größeren Anwendungsbereich nach der alten Regulierung der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei der die ESRS allerdings als Rahmenwerk ganz oder teilweise akzeptiert werden würden.

Die CSDDD ist nun bis zum 26.7.2028 umzusetzen – hier liegt bislang noch kein Referentenentwurf vor.

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