EU-Taxonomie

EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter


EU-Taxonomie Ergänzungen

Die EU-Kommission hat weitere Dokumente zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Ziel ist es, die Anforderungen zu vereinfachen, den Anwendungsbereich zu reduzieren und mehr Konsistenz zu schaffen. Doch die Vielzahl an Dokumenten dürfte auch weiterhin für Verwirrung sorgen.

Im Rahmen der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission vom 26.2.2025 sind auch weitgehende Vorschläge zur Änderung der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sowie zugehöriger delegierter Rechtsakte sowohl für Finanz- als auch für Nicht-Finanzunternehmen auf den Weg gebracht worden. Ziel ist es,

  • die Zahl der ggf. erst künftig anwendungspflichtigen (primär Nicht-Finanz-)Unternehmen deutlich zu reduzieren und für nicht mehr anwendungspflichtige Unternehmen einen Opt-In-Ansatz zu schaffen,
  • die Regelungen insgesamt konsistenter zu machen und
  • einen großzügigen Wesentlichkeitsgrundsatz für die Berichterstattung zu verankern.

Die damit zusammenhängende Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) für Finanzunternehmen wurde bislang aber noch nicht in die Überarbeitungsdiskussion einbezogen, sodass es hier ggf. zu Inkonsistenzen kommen kann.

Ergänzung der EU-Taxonomie um weitere Bestandteile

Am 17.12.2025 ergänzte die Europäische Kommission die EU-Umwelttaxonomie um weitere Bestandteile in Form von Fragen und Antworten zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften der neuen Delegierten Verordnung zur Taxonomie-Verordnung sowie einer Kommissionsmitteilung zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften der Offenlegungsverordnung Delegierter Rechtsakt gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in der Fassung des Omnibus-Delegierten Rechtsakts über die Meldung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerte (vierte Mitteilung). Beide Dokumente sind als sogenannte „Draft Commission Notice“ veröffentlicht und haben somit keine direkte Gesetzeswirkung.

Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 zur Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Am 8.1.2026 wurden dann auch final (die Verabschiedung wurde bereits in 2025 veröffentlicht) die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 zur Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ändert verschiedene Regelungen zur Berichterstattung über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten. Die neue Delegierte Verordnung wurde durch die EU-Kommission am 4.7.2025 angenommen und umfasst Änderungen der drei bestehenden delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852):

  • Delegierte Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178),
  • Delegierte Verordnung Klima (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und
  • Delegierte Verordnung Umwelt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486).

Die neue Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 1.1.2026. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2025 beginnen, können Unternehmen jedoch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in der am 31.12.2025 jeweils geltenden Fassung anwenden.

Durch die stärkere Priorisierung zur Vermeidung von Bürokratielasten wird der Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung nun deutlich eingeschränkt – auf große haftungsbeschränkte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Allerdings besteht bereits jetzt nur in Teilbereichen eine explizite Verpflichtung zur Taxonomie-Berichterstattung – viele Angaben sind eher über vertragliche Vereinbarungen an die Finanzinstitute zu liefern bzw. werden von diesen für die Entscheidungsfindung etwa bei der Kreditvergabe erwartet.

Hoher Umfang an verschiedensten Dokumenten bezüglich der EU-Taxonomie

Ob daher die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen Wirkung zeigen werden, ist nicht eindeutig zu beantworten. Bereits die Opt-In-Möglichkeit für nicht rechtlich verpflichtete Unternehmen könnte – trotz Wertkettenobergrenze an abrufbaren Informationen – ein Einfallstor für weitergehende Forderungen der Finanzinstitute sein, schließlich ist es eine ökonomische Notwendigkeit, Risiken durch nicht nachhaltig agierende Unternehmen zu erheben.

Wenig hilfreich ist – insbesondere auch für die Anwender – sicherlich der unkonsolidierte Umfang an delegierten Rechtsakten, delegierten Verordnungen, FAQ und weiteren Dokumenten im Zusammenhang mit der Taxonomie. Dies machtes teilweise äußerst kompliziert, die Zusammenhänge lückenlos nachzuvollziehen. Dadurch ergibt sich folglich auch ein erhebliches Risiko, der Taxonomie und den diesbezüglichen Berichtspflichten nicht vollumfänglich nachzukommen.

Zu den Dokumenten:

In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:

EFRAG veröffentlicht die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1

Konsequenzen einer weiter verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB

Omnibus-Initiative: Einigung um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD in Trilog-Verhandlungen formal beschlossen


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion