Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Betrachtungshorizonte von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung weichen bei den antizipierten finanziellen Effekten voneinander ab
Eines der besonders heiß diskutierten Themen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die sowohl nach dem ISSB für die IFRS-Nachhaltigkeitsstandards als auch nach der CSRD bzw. den ESRS zukünftig an verschiedenen Stellen zu berichtenden wesentlichen Risiken und Chancen des nächsten Berichtszeitraum sowie kurz-, mittel- und langfristig erwartete finanzielle Effekte (anticipated financial effects, AFE).
Letztere wurden mit dem Quick Fix zum Set 1 der ESRS vom 11.7.2025 insgesamt erst ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Herausforderung ist, dass hier die Betrachtungshorizonte von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und den dahinterliegenden Systemen voneinander abweichen. Während in der Finanzberichterstattung stark auf die Kurzfristperspektive von 1-2 Jahren abgestellt wird, müssen die Betrachtungszeiträume der Nachhaltigkeitsberichterstattung länger sein. Allerdings stellen sich Fragen der Kompatibilität der Berichterstattung, wenn hier unterschiedlich verfahren wird. Sollte sich die (insgesamt als sinnvoller anzusehende) Sichtweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchsetzen, könnte dies Folgen auf die Finanzberichterstattung und die dort eingesetzten Systeme haben.
Eher qualitative statt quantitative Angaben nach den simplified ESRS
Im Rahmen der aktuell laufenden Überarbeitung der ESRS waren daher zunächst im diesbezüglichen Exposure Draft (7/2025) des ESRS 2 zwei Alternativen zur Diskussion gestellt worden. In der der EU-Kommission übergebenen Fassung vom 30.11.2025 erfolgt nun eine Anpassung an IFRS S1 und in den Übergangserleichterungen wird eine generelle Freistellung von quantitativen Angaben bis 2030 eingeräumt (ESRS-E1 (11/2025).125). Darüber hinaus muss nach dem Vorschlag der EFRAG das Unternehmen keine quantitativen Angaben zu den aktuellen oder AFE nach ESRS-E2 (11/2025).28 machen, wenn es feststellt, dass:
- die Auswirkungen nicht einzeln identifizierbar sind; oder
- die Messunsicherheit bei der Schätzung dieser Auswirkungen so hoch ist, dass die resultierenden quantitativen Informationen nicht nützlich wären.
Somit wird diese Berichterstattung deutlich abgeschwächt und damit die Anforderungen an die Systeme reduziert, da mit dieser Vorgabe noch viele Jahre eher nur qualitativ zu berichten wäre. Dies schränkt zwar aus theoretischer Sicht die Entscheidungsnützlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, allerdings dürfte eine detaillierte Quantifizierung in der Praxis mit dem turbulenten Umfeld von Regulierung, technologischer Entwicklung und Marktverhalten auch kaum glaubwürdig möglich sein.
DRSC beschreibt Anwendungsprobleme
Das DRSC hat am 29.1.2026 in diesem Kontext eine Eingabe an die Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2 der IFRS Foundation (TIG) übermittelt. In dieser Eingabe beschreibt das DRSC die Anwendungsprobleme, die mit der Pflicht zur Quantifizierung der AFE aus Nachhaltigkeitsaspekten gemäß IFRS SDS einhergehen. Gleichzeitig geht das DRSC auch zutreffen kritisch auf das Schulungsmaterial des ISSB ein, welches im August 2025 vom ISSB zu diesem Thema veröffentlicht worden war.
Auch im Zuge der ESRS-Revision – diese fordern ebenfalls die Angabe quantifizierter AFE – hatte sich das DRSC intensiv mit dieser Vorgabe befasst und aufgrund der massiven konzeptionellen und praktischen Herausforderungen nachdrücklich gegen eine Pflicht zur Quantifizierung der AFE ausgesprochen, sowohl gegenüber der EFRAG (zuletzt im November 2025) als auch in seiner Stellungnahme vom 16.1.2026 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. In der Eingabe an die TIG wird dieses Thema nun noch einmal differenziert und im Detail beschrieben.
DRSC: Submission to the TIG – Quantification of anticipated financial effects
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
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