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Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten


Nachhaltigkeitsberichterstattung Unternehmen

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft steht grundsätzlich nicht in Frage.

Bisheriges Regulierungschaos wird fortgeführt

Die Kommission schlägt flankierend in einem zweiten Omnibuspaket auch eine Reihe von Änderungsanträgen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren.

Unter dem Druck, ihre bürokratischen Regeln abzubauen und keine neuen zu schaffen, haben die EU-Kommission sowie Rat und Parlament somit formal entschieden reagiert – es wurden Einsparungen von (weit über) 6 Mrd. EUR bei den Bürokratiekosten errechnet (die Zahl stammt noch aus den viel geringeren Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission).. Gleichzeitig wird damit aber ein Regulierungschaos fortgeführt. Schon die unabgestimmten verschiedenen Richtlinien und Verordnungen, deren Umsetzung dann auch noch innerhalb der EU zeitlich teilweise verschleppt wurden, sind für die betroffenen Unternehmen eine Zumutung gewesen. Nun wurden noch vor wenigen Monaten beschlossene Gesetzespakete der EU – denen im Parlament oder Rat zugestimmt wurde, wobei gerade das EU-Parlament bei den Triloggesprächen mit EU-Kommission und EU-Rat oft sogar noch deutlich strengere Regeln durchsetzen wollte – schon wieder stark geändert.

Eine neue Baustelle ist mit dem Auftrag an die EU-Kommission aufgemacht worden, auch andere Regulierungen, wie insbesondere im Bereich Sustainable Finance, auf die Beschlüsse besser abzustimmen, d.h. zu vereinfachen. Bislang sind diese anderen Regulierungen, etwa bezüglich der Finanzunternehmen in der Offenlegungsverordnung, noch gar nicht diskutiert worden und somit werden von dieser Seite weiterhin Informationsansprüche gestellt werden, wobei dies auch – zumindest bezogen auf Risiken – eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit ist.

Zudem gibt es weiter große Unsicherheiten darüber, was denn nun letztendlich insbesondere im HGB und LkSG umgesetzt werden wird und wie die Übergänge von der bestehenden Nichtfinanziellen Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und von dem LkSG zur CSDDD-integrierenden Form ausgestaltet werden. Im aktuellen RegE CSRD-UmsG ist nur der Teil mit der Änderung des LkSG im Vergleich zur nicht verabschiedeten Gesetzesvorlage der Vorgängerregierung nicht mehr enthalten, da es hier ein gesondertes Änderungsgesetz gibt, mit dem rückwirkend die gesamte Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG gestrichen und die Sanktionen verringert werden sollen.

Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Die EU hält an dem grundsätzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, auch wenn immer wieder Regeln aufgeweicht werden. Die Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels und den Auswirkungen des unternehmerischen Handelns ist daher weiter dringend notwendig – auch und gerade für mittelständische Unternehmen.

Dass nun formal viele Unternehmen von der vorgesehenen Regulierung ausgenommen werden, bedeutet auch nicht einmal, dass eine (qualifizierte) Berichterstattungsnotwendigkeit über Nachhaltigkeitsaspekte für diese nun nicht mehr nötig ist. Es gibt längst andere Regulierungen, etwa die für Kredit- und andere Finanzinstitute sowie im Kontext von Verbraucherrechten (auch wenn die weitere Green-Claim-Richtlinie gerade von der EU-Kommission auf Eis gelegt wurde), die zumindest indirekt (weiter) Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte verlangen und wo der Trickle-Down-Effekt auch nicht abgemildert werden kann. Auch gibt es weiter Stakeholder, die diese Informationen einfordern werden. Auch die Entschärfung der EU-Sorgfaltspflichten stellt nur eine formale Erleichterung dar, neben den etwa von der Bundesregierung längst unterstellten Einhalten der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gibt es in anderen Staaten vielfach auch eine dem Lieferkettengesetz vergleichbare Regulierung, die es einzuhalten gilt, um weiter exportieren zu können. Hier täte die EU besser daran, die Bemühungen auf die Harmonisierung der internationalen Handelsbeziehungen zu lenken, da gerade die Sorgfaltspflichten von vielen Staaten (und auch der EU) protektionistisch genutzt werden, statt mit viel Aufwand eine eigene Regulierung zu schaffen und dann formal wieder zu vereinfachen.

Die Dokumente der Omnibus-Initiative

Die verschiedenen Dokumente mit den Vorschlägen der EU-Kommission sind hier abrufbar, die Entscheidung des EU-Parlaments hier, der Vorschlag des Rates der EU hier, die Pressemitteilung zum Beschluss des EU-Parlaments hier. Die Pressemitteilung vom 9.12.2025 über die Trilog-Einigung hier und schließlich die Beschlussfassung hier.

Der Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung und eine Synopse finden sich hier, die BT-Drucksache CSRD-UmsG ist hier abrufbar. Der RegE LkSG-Änderungsgesetz findet sich hier. Weitergehende Informationen zur Änderung der Quick-Fix-Anpassungen von ESRS Set 1 hier. Die Vorschläge für die Vereinfachung der ESRS der EFRAG finden sich hier,  die Dokumente zur Änderung der Taxonomie-VO und deren delegierten Verordnungen hier.

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