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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 B ... / Schrifttum:

Jürgen Dräger, Tobias Müller
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Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618;

Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74;

Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265;

Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229;

Groh, Altlasten: Abweichungen von den Rückstellungsregeln, StBJb 1994/95, 23;

Klein/Wienands, Altlastsanierung von Grundstücken, FR 1995, 641;

Siegel, Umweltschutzbedingte Aufwendungen, DB 1995, 537;

Förschle/Scheffels, Die Bilanzierung von Umweltschutzmaßnahmen aus bilanztheoretischer Sicht, DB 1997, 1993;

Schmidbauer, Bilanzierung umweltschutzbedingter Aufwendungen im Handels- und Steuerrecht sowie nach IAS, BB 2000, 1130;

Happe, Das neue BMF-Schreiben zu Teilwertabschreibungen im Steuerrecht, SteuK 2016, 495;

Förster, Das neue BMF-Schreiben v 02.09.2016 zu Teilwertabschreibungen und Wertaufholungen, DB 2016, 2257.

Verwaltungsanweisungen:

BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot).

 

Rn. 657

Stand: EL 175 – ET: 09/2024

Bei nicht abnutzbaren WG richtet sich die Beurteilung, ob eine Wertminderung voraussichtlich dauernd ist, danach, ob aus Sicht des Bilanzstichtags mehr Gründe für als gegen ein Andauern der Wertminderung sprechen (BFH BStBl II 2009, 778, BFH/NV 2011, 423). Eine allg gültige Frist für die erforderliche Dauer der Wertminderung gibt es hier nicht. Die FinVerw stellt darauf ab, ob die Gründe für eine niedrigere Bewertung voraussichtlich anhalten werden (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 6).

Dabei gibt es nach Rspr des BFH in Bezug auf den Grund und Boden keine allg gültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung. Vie...

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