Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen

Rz. 63 Stand: 06/03 – 07/2025 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995, 850. Wegen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Anschaffungskosten, Besonde... / 8.2 Kauf mit Kaufpreisstundung

Wird im Rahmen des Erwerbs eines Grundstücks eine Kaufpreisstundung vereinbart, ist zu prüfen, ob Zinsen vereinbart wurden oder nicht. Werden Zinsen im angemessenen Rahmen berechnet, stellt der Kaufpreis (= zu verzinsender Betrag) die Anschaffungskosten dar. Wird das Wirtschaftsgut mittels Kaufpreisstundung jedoch ohne Zinsen erworben (zinslose Kaufpreisstundung), so ergibt s... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.3 Abzinsung

Sowohl der Erfüllungsrückstand als auch die Rückstellung für Aufstockungsbeträge sind handelsrechtlich abzuzinsen, soweit ihre Restlaufzeit jeweils mehr als ein Jahr beträgt. Nach § 253 Abs. 2 HGB ist hierfür der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der abzuzinsenden Rückstellung zu verwenden. Der Erfüllungsrückstand w... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.2 Abzinsung

Die steuerliche Bewertung erfolgt zwingend nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit einem Abzinsungssatz von 5,5 %, sofern die Restlaufzeit der Verpflichtung am Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt. Künftige Preis-, Lohn- oder Tarifsteigerungen bleiben bei der steuerlichen Bewertung unberücksichtigt. Ausgenommen sind Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen erbringen die Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase weiterhin ihre volle Arbeitsleistung bei gleichzeitig reduzierter Vergütung im Rahmen der Altersteilzeit. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Ar... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Alternativ lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren berücksichtigen ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht nur Deckungsvermögen und korrespondierende Verpflichtungen in der Bilanz zu saldieren. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung der Verpflichtungen und des Deckungsvermögens miteinander zu saldieren sind. Die Standardkontenrahmen bieten für die Saldierung von Aufwendu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Der GuV-Ausweis... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.2 Blockmodell

Etwas anderes gilt im Fall des Blockmodells. In der ersten Phase, der Beschäftigungsphase, erbringt der Arbeitnehmer weiterhin seine volle Arbeitsleistung, erhält jedoch bereits das reduzierte Altersteilzeitentgelt. Dadurch entsteht während der Beschäftigungsphase ein ratierlich anwachsender Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer leistet vor, während der Arbe... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.2 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Entlohnungscharakter

Für Aufstockungsbeträge mit Entlohnungscharakter ist eine Rückstellung ratierlich anzusammeln. Die Ansammlung erfolgt nach IDW RS HFA 3über den Zeitraum, in dem die Aufstockungsbeträge wirtschaftlich erdient werden. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung in der Altersteilzeitvereinbarung getroffen worden ist, über welchen Zeitraum die Aufstockungsbeträge "erdient" werden, k... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, insbesondere bei Bewertung, Abzinsung und der Behandlung von Deckungsvermögen. Daher weichen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz regelmäßig voneinander ab. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen fü... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.1 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter

Die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter ist mit Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufwandswirksam zu passivieren. Der nominelle Verpflichtungsbetrag umfasst den Gesamtbetrag der voraussichtlich zu zahlenden Aufstockungsbeträge nach den Verhältnissen zum jeweiligen Erfüllungszeitpunk... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben sind insolvenzgesichert, nicht jedoch die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall sind nur die Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand und das zugehörige Deckungsvermögen in die handelsrechtliche Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb ist nur die Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfris... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.9 Rückstellung für Nachteilsausgleich

Mitarbeiter, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, können bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente mit Rentenminderungen belastet sein. Zum Ausgleich solcher Rentenminderungen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen eine ausgleichende (einmalige) Zahlung (oftmals) am Ende der Altersteilzeit (sog. Nachteilsausgleich). Ob hierfür handelsrechtlich eine Rück... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rn. 103 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Erträge aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie Aufwendungen gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Die Vorschrift wurde im Verlauf der BilMoG-Gesetzgebung durch Beschluss des Rechtsausschusses des BT eingefügt (vgl. BT-Drs. 16/12407 S. 87).... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsung langfristiger un- bzw. niedrigverzinslicher Forderungen

Rn. 62 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Werden langfristige Zahlungsziele ohne angemessene Verzinsung vereinbart, muss die Forderung diskontiert werden. "UE" liegen nur in Höhe des Barwerts vor. Die durch die Aufzinsung über die Laufzeit anfallenden Zinserträge sind unter dem Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" auszuweisen (vgl. NWB HGB-Komm. (2025), § 277, Rn. 28f.). mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6 Unterschiedliche Abbildung in Handel- und Steuerbilanz

Die Einordnung als Rückstellung oder Verbindlichkeit hat unmittelbare Auswirkungen auf die bilanzielle Abbildung in der Handels- und Steuerbilanz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz die Verpflichtung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz weggefallen ist (Verkündung am 23.6.2022). Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Emissionsrechte

Rn. 192j Stand: EL 49 – ET: 06/2026 I.R.d. EU-Emissions Trading Systems (EU-ETS) bzw. nach Maßgabe des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ( TEHG) nach dem Prinzip eines sog. Cap & Trade ausgegebene und gehandelte Emissionsberechtigungen (Emissionsrechte; auch: European Union Allowances (EUA)) stellen immaterielle VG dar (vgl. lediglich IDW RS FAB 15 (2025), Rn. 11), die abe... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.2 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2022 enden

Auch in der Steuerbilanz ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nach der bis zur Änderung durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz geltenden Fassung des § 6 EStG sind Verbindlichkeiten abzuzinsen. Ausgenommen sind Verpflichtungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag wenige als 12 Monate beträgt, die unverzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vo... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Stellung, Zweck und Entwicklung der Vorschrift(en) im geltenden Recht

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 enthält Vorschriften zu einzelnen GuV-Posten: Umsatzerlöse (UE), Bestandsveränderungen, außerplanmäßige AfA, Verlustübernahmen/Gewinnabführungen sowie Erfolgsbeiträge aus der Abzinsung und Währungsumrechnung. Die letzte Änderung erfolgte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.06.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.). Die "... mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.3 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, dass Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen sind. Die Verpflichtung zur Abzinsung wurde gestrichen. Als Folgeänderung, wurde auch § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geändert, der klarstellt, dass Rückstellungen weiterhin mit einem Zinssatz von ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 116 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Normengefüge der IFRS (vgl. des Weiteren auch HdR-E, HGB, § 275, Rn. 159ff.) ist insbesondere die Ertragsrealisierung (d. h. Zeitpunkt sowie Höhe der "UE") und weniger die inhaltliche Abgrenzung Gegenstand der Ausführungen. In diesem Zusammenhang wurde unter der Ägide des im September 2010 teilweise überarbeiteten Rahmenkonzepts (RK) hins... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01: mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. Es handelt sich um eine sog. eiserne Verpachtung (typischerweise Inventarübernahme zum Schätzwert nach § 582a BGB bzw. vergleichbare vertragliche Substanzerhaltungsklauseln). In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, bewegl... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Hat der Unternehmer in seinem Pachtvertrag vereinbart, dass er bestimmte Pachtgegenstände nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer erneuern muss, dann hat er für diese Verpflichtung – unter der Annahme, d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.1 Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige grundsätzlich erwartete Preis- und Kostensteige... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Berechnung des Verpflichtungsbetrags Berücksichtigung steigender Wiederbeschaffungskosten Abzinsung mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein Vermögensgegenstand mit voller Nutzungsdauer (100 % Restnutzungsdauer) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.5 Rückstellungen

Rz. 43 Rückstellungen sind i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es kommt also nicht auf den Wert zum Abschlussstichtag (Stichtagsbewertung), sondern auf den Wert bei der künftigen Erfüllung an. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.4 Verbindlichkeiten

Rz. 40 Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), damit ist der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzubringende Betrag gemeint. Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt, dass in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzlich für ... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie bei späterer ... mehr

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§ 9 Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Das Berufungsgericht hatte mit Recht die Grundsätze des Senatsurteils vom 5.11.1991 (VI ZR 145/91, BGHZ 116, 22) zum Haftungsumfang bei einem Totalschaden an einem geleasten Kraftfahrzeug auf den vorliegenden Fall eines Totalschadens eines darlehensfinanzierten Unfallfahrzeugs übertragen. Rz. 39 Nach dem vorgenannten Senatsurteil stellt die fortbestehende Belastung mit... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, angestrengte ... / 5.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält, die zu einer niedrigeren Bewertung führen. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen.[1] In Bezug auf eine Rückstellung aufgrund einer gegen den... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, angestrengte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anhängige Klage

Hans Groß ist Inhaber eines Installateurgeschäfts. In Folge von Installationsarbeiten bei Firma Wolfgang Müller wurde eine elektrische Leitung beschädigt, was einen eintägigen Stromausfall zur Folge hatte. Fa. Müller erlitt durch den verursachten Produktionsausfall einen Schaden von 150.000 EUR. Da Hans Groß die Zahlung des Schadensersatzes verweigerte, hat Fa. Müller Hans G... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Auswirkungen der Kriege in ... / 3.3.2 Bewertung

Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit dem "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag" anzusetzen. Es ist somit der Betrag, der zur Erfüllung der Schuld aufgebracht werden muss; dies ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Rückzahlungsbetrag und bei Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman... mehr