Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelvorschriften

Rn. 1004 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 3a EStG regelt die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt höchstens insb unter Berücksichtigung der in § 6 Abs 3a Buchst a–f EStG aufgeführten Grundsätze. Damit beschränkt sich diese Regelung auf die Festlegung von Höchstsätzen. Aufgrund dieser Regelung wird die nach dem Maßgebli...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Der zuvor berechnete "Tageswert des Gesamtaufwands des Arbeitgebers" (= Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis je Tag) ist mit der Zahl der am Bilanzstichtag offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des betrachteten Arbeitnehmers zu multiplizieren. In die Ermittlung sind nur die am Bilanzstichtag offenen, nicht verfal...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung sonstiger Rückstellungen

Tz. 123 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Rückstellungen sind nach HGB und IFRS für KMU mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten. Das bedeutet, bei der Bewertung der Rückstellung sind ausreichend objektiv nachprüfbar eintretende Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der der Rückstellung zugrunde liegenden Verpflichtung zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 16/100...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist steuerlich anzuerkennen, sofern die Verpflichtung auf einer verbindlichen arbeitsrechtlichen Grundlage beruht und bis zum Bilanzstichtag ein Erfüllungsrückstand entstanden ist. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil vom 5.6.2024[1] bestätigt, weitergehend konkretisiert und die Altersfreizeitverpfli...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Zur Berechnung der Rückstellung (je Arbeitnehmer) ist das Urlaubsentgelt je Arbeitnehmer durch die Zahl der anzusetzenden Arbeitstage des jeweiligen Arbeitnehmers zu dividieren. Das Ergebnis ist mit der Zahl der offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des Arbeitnehmers zum Bilanzstichtag zu multiplizieren. Die Restlaufzeit der Urlaubsrückstellung beträgt regelmäßig weniger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lebensarbeitszeitkonto (Wertkonto)

Rn. 1036 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Lebensarbeitszeitkonten werden wertmäßig vom ArbG geführt. Der bestehende Erfüllungsrückstand des ArbG ist als Sachleistungsverpflichtung mit dem mutmaßlichen Erfüllungsbetrag – Lohn- und Gehaltsbestandteile, ArbG-Anteile zur Sozialversicherung, aufgelaufenes Zinsguthaben – zu bewerten. Die Bewertungsparameter im Einzelnen entsprechen denj...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Marx, Maßgeblichkeit des HB-Ansatzes für Rückstellungen in der StB, StuB 2017, 449; Ebner, Anmerkung zu BFH v 31.05.2017, X R 29/15, HFR 2018, 292; Grützner, Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Anmerkungen zu BFH v 13.7.2017, IV R 34/14, StuB 2017, 918; Oser/Witz, Rückstellungsreport 2017 – Darstellung ausgewählter Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fea) Allgemein

Rn. 174 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Es geht dabei um Herabsetzungen des Anschaffungspreises aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Termini: Rabatte, Skonti, Boni, Rückvergütungen, Umsatzprämien, Provisionsnachlässe etc. Auch verdeckte Preisnachlässe – zB bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen – mindern die AK. Provisionszahlung der EK-Vermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertungsschema

Rn. 991 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Vor diesem Hintergrund vollzieht sich die Bilanzierung im Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen nach folgendem Schema (ohne detaillierte Berücksichtigung der Sonderbewertungsnormen in § 6 Abs 1 Nr 3a EStG, s Rn 1001 ff): Beispiel zur Anwendung auf den konkreten Fall der Bewertung: Schadensersatzforderung eines Kunden im Vorderen Orient ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Fälligkeit des Kaufpreises

Rn. 213 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Entsprechend den Usancen des Wirtschaftslebens wird angenommen, dass bei erbrachter Gegenleistung der Kaufpreis zeitnah zur Zahlung fällig wird. Ist dies nicht der Fall, gilt eine Vermutung für einen im Kaufpreis enthaltenen Zinsanteil. In Anlehnung an die Gesetzesregel in § 6 Abs 1 Nr 3 EStG kann dabei von einer Jahresfrist ausgegangen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hoffmann, Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419 ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876 ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw strenge Niede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Rückstellungsbewertung

Rn. 1051 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchverpflichtung s Rn 1016 Abrechnungsverpflichtung im Baugewerbe s Rn 1009 Abschlussgebühr für Bausparvertrag s Rn 1021 Abzinsung s Rn 1021 ff, 986 Arbeitsbehörde Erstattungsanspruch s Rn 667 Arbeitsfreistellung bei Altersteilzeit s Rn 1021, 1034 Aufbewahrungspflicht s Rn 1033 Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 6 Wahlmöglichkeit: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer (wie bisher dargestellt) oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anwendung sowohl der Individual- als auch der Durchschnittsberechnung ist, dass die einbezogenen Resturlaubstag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 173. Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102

Rn. 193 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Neuregelungen sind spätestens im ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2009 beginnt, anzuwenden. Für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2008 beginnt, besteht ein Anwendungs-Wahlrecht (Art 66 Abs 1 EGHGB nF). Art 3, Änderungen des EStG: § 5 Abs 1 EStG: Änderung des HGB: Bei nur vorübergehender Wertminderung sind außerplanmäßige Abschre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachleistungsverpflichtung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG)

Rn. 1008 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG mit den Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Die Bewertung hat somit zu Vollkosten unter Einschluss angemessener Anteile an Verwaltungs- und Finanzierungskosten zu erfolgen (s Rn 1001, 1002). Maßgebend sind die W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen

Tz. 126 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Im Abschluss nach HGB besteht für Pensionsverpflichtungen, die vor dem 1. Januar 1987 entstanden sind (Altzusagen) ein Passivierungswahlrecht (§ 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Da der IFRS für KMU keine Passivierungswahlrechte für Pensionsverpflichtungen enthält, muss in einem HGB-Abschluss, der an den IFRS für KMU angenähert werden soll, optiert w...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Aktivierung von Abbruchkosten, Rückbauverpflichtungen und Fremdkapitalkosten

Tz. 33 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Sachanlagen sind nach HGB und IFRS für KMU zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. Sec. 17.9). Im Unterschied zum HGB umfassen die Anschaffungskosten nach IFRS für KMU auch den geschätzten Betrag der Kosten zur Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung zum Abbruch oder zur Demontage einer Anlage (Sec....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. BFH-Urteile vom 12.11.2025 zum Bundesmodell

Rz. 15 [Autor/Stand] Mit Pressemitteilung vom 12.11.2025 hatte der BFH angekündigt, am 10.12.2025 in den ersten zum Bundesmodell anhängigen Revisionsverfahren[2] zu den Urteilen der Finanzgerichte Köln[3], Sachsen[4] und Berlin-Brandenburg[5] die Entscheidungen verkünden zu wollen.[6]. Im Nachgang der vorstehenden Verkündung sind die Urteile sodann am 22.1.2026 auf der Homep...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Aufgrund dieser Verpflichtung bildet die X-GmbH eine Verbindlichkeitsrückstellung nach § 249 HGB. Da die X-GmbH die baulichen Anlagen zur Durchführung ihres Geschäfts benötigt, verteilt Sie die Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung gleichmäßig über die Jahre bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Die Verpflichtung zur Beseitigung der baulichen Anlagen besteht dem Gr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.2.4 Abbildung in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz dem Grunde nach, nicht jedoch uneingeschränkt hinsichtlich der Bewertung. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie grundsätzlich auch in der Steuerbilanz anzusetzen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die in Bezug auf Rekult...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die X-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung: Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht im Voraus, d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.2.3 Bewertung der Rekultivierungsrückstellung

Erfüllungsbetrag Bei Rekultivierungsverpflichtungen handelt es sich regelmäßig um Sachleistungsverpflichtungen. Geschuldet ist nicht die Zahlung eines Geldbetrags, sondern die Durchführung konkreter Maßnahmen. Der Erfüllungsbetrag entspricht daher dem in Geld bewerteten Ressourcenverbrauch, der zur Durchführung der Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich ist. Preis- und Kostenve...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.3 Steuerrechtliche Besonderheit bei der Bildung von Ansammlungsrückstellungen

Für Ansammlungsrückstellungen muss auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung ausgewiesen werden. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von echte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 4 Bewertung von Ansammlungsrückstellungen

Handelsrechtlich und steuerrechtlich ergeben sich unterschiedliche Wertansätze für Ansammlungsrückstellungen. So hat die Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu erfolgen, wobei künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Zusätzlich gilt für Rückstellungen mit einer Restlauf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 6 Auswirkungen der Verlängerung der ursprünglichen Pacht-/Mietdauer im Fall einer Verteilrückstellung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle Bewertungsparameter einer Rückstellung zu jedem Bilanzstichtag nach Maßgabe des Stichtagsprinzips zu überprüfen. Dabei sind insbesondere Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen, wie etwa des Verpflichtungsumfangs oder der verbleibenden Laufzeit zu berücksichtigen und die Rückstellung entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Die A-GmbH berechnet den erwarteten Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum Zeitpunkt der Erfüllung – hier des Abbruchs – zum 31.12.10 unter Berücksichtigung der erwarteten Preissteigerungen wie folgt: Um die Preisverhältnisse zum Zeitpunkt der Erfüllung (31.12.10) zu berücksichtigen, berechnet die A-GmbH den unabgezinsten Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum 31.12.10 unter ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 5 Bewertung einer Rückstellung für Abbruchverpflichtungen in der Steuerbilanz

Bei der steuerlichen Bewertung von Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich bei der Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG 2 wesentliche Abweichungen von der handelsrechtlichen Vorgehensweise. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind für die Bewertung einer Rückstellung ausschließlich die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 6 Buchhalterische Behandlung von Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen

Für den bilanziellen Ausweis einer Rückstellung für Abbruchverpflichtungen kann entweder ein gesondertes Konto unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" angelegt werden oder das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR 03: 0970; SKR 04: 3070) verwendet werden. Nach der Nettomethode wird bei Bildung der Rückstellung der abgezinste Erfüllungsbetrag gegen das jeweils verwende...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Für die steuerbilanzielle Bewertung der Rückstellung sind gegenüber der Handelsbilanz insbesondere 2 Punkte abweichend zu berücksichtigen: künftige Preis- bzw. Kostensteigerungen dürfen nicht vorweggenommen werden und die Abzinsung der Rückstellung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit dem gesetzlich vorgegebenen Zinssatz. Künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen bei d...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstichtag ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Patent, buchhalterische Beh... / 6.2 Bewertung der Rückstellung für Patentverletzung

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. Vor diesem Hintergrund bemisst sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 5 Grunderwerbsteuer

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich.[1] Die für Grundstücke bestehenden Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend.[2] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt z. B. die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) Bewertung des Nießbrauchs (Ansicht des BGH)

Der Nießbrauch ist nach derzeit überwiegender Auffassung mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen.[75] Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[76] Soweit der Nutzungsberechtigte auch außergewöhnliche Lasten und Aufwendungen im Zusam...mehr