Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Aufgrund dieser Verpflichtung bildet die X-GmbH eine Verbindlichkeitsrückstellung nach § 249 HGB. Da die X-GmbH die baulichen Anlagen zur Durchführung ihres Geschäfts benötigt, verteilt Sie die Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung gleichmäßig über die Jahre bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Die Verpflichtung zur Beseitigung der baulichen Anlagen besteht dem Gr...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.2.4 Abbildung in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz dem Grunde nach, nicht jedoch uneingeschränkt hinsichtlich der Bewertung. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie grundsätzlich auch in der Steuerbilanz anzusetzen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die in Bezug auf Rekult...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die X-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung: Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht im Voraus, d...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.2.3 Bewertung der Rekultivierungsrückstellung

Erfüllungsbetrag Bei Rekultivierungsverpflichtungen handelt es sich regelmäßig um Sachleistungsverpflichtungen. Geschuldet ist nicht die Zahlung eines Geldbetrags, sondern die Durchführung konkreter Maßnahmen. Der Erfüllungsbetrag entspricht daher dem in Geld bewerteten Ressourcenverbrauch, der zur Durchführung der Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich ist. Preis- und Kostenve...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 3.3 Steuerrechtliche Besonderheit bei der Bildung von Ansammlungsrückstellungen

Für Ansammlungsrückstellungen muss auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung ausgewiesen werden. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von echte...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 4 Bewertung von Ansammlungsrückstellungen

Handelsrechtlich und steuerrechtlich ergeben sich unterschiedliche Wertansätze für Ansammlungsrückstellungen. So hat die Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu erfolgen, wobei künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Zusätzlich gilt für Rückstellungen mit einer Restlauf...mehr

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Rückstellung, Ansammlungsrü... / 6 Auswirkungen der Verlängerung der ursprünglichen Pacht-/Mietdauer im Fall einer Verteilrückstellung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle Bewertungsparameter einer Rückstellung zu jedem Bilanzstichtag nach Maßgabe des Stichtagsprinzips zu überprüfen. Dabei sind insbesondere Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen, wie etwa des Verpflichtungsumfangs oder der verbleibenden Laufzeit zu berücksichtigen und die Rückstellung entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für ...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Die A-GmbH berechnet den erwarteten Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum Zeitpunkt der Erfüllung – hier des Abbruchs – zum 31.12.10 unter Berücksichtigung der erwarteten Preissteigerungen wie folgt: Um die Preisverhältnisse zum Zeitpunkt der Erfüllung (31.12.10) zu berücksichtigen, berechnet die A-GmbH den unabgezinsten Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum 31.12.10 unter ...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 6 Buchhalterische Behandlung von Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen

Für den bilanziellen Ausweis einer Rückstellung für Abbruchverpflichtungen kann entweder ein gesondertes Konto unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" angelegt werden oder das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR 03: 0970; SKR 04: 3070) verwendet werden. Nach der Nettomethode wird bei Bildung der Rückstellung der abgezinste Erfüllungsbetrag gegen das jeweils verwende...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 5 Bewertung einer Rückstellung für Abbruchverpflichtungen in der Steuerbilanz

Bei der steuerlichen Bewertung von Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich bei der Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG 2 wesentliche Abweichungen von der handelsrechtlichen Vorgehensweise. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind für die Bewertung einer Rückstellung ausschließlich die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag ...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Für die steuerbilanzielle Bewertung der Rückstellung sind gegenüber der Handelsbilanz insbesondere 2 Punkte abweichend zu berücksichtigen: künftige Preis- bzw. Kostensteigerungen dürfen nicht vorweggenommen werden und die Abzinsung der Rückstellung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit dem gesetzlich vorgegebenen Zinssatz. Künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen bei d...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstichtag ents...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Rekultivierung / 4.2.2 Abzinsung: Zinssatz

Da sich die Ausbeutung von Flächen in aller Regel über mehrere Jahre erstreckt, sind Rückstellungen zur Abbildung von Rekultivierungsverpflichtungen in der Regel abzuzinsen. Für die Abzinsung ist der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichte, durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre zu verwenden (§ 253 Abs. 2 HGB). Der durch die Ausbeutung bis zum ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Rekultivierung / 4.2.3 Abzinsung: Laufzeit bzw. Restlaufzeit der Rekultivierungsverpflichtung

Eine Besonderheit von Rekultivierungsverpflichtungen besteht darin, dass die Erfüllung meist nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt, sondern sich über einen mehrjährigen Erfüllungszeitraum erstreckt. Demzufolge lässt sich für die jährliche Abzinsung der Rückstellung kein einheitlicher Erfüllungszeitpunkt für den gesamten NVPB feststellen. Unterschiedliche Teilbeträge de...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Rekultivierung / 5 Abbildung in der Steuerbilanz

Überblick und Unterschiede zur Handelsbilanz Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Rekultivierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung und Buchung einer Rekultivierungsrückstellung in der Handelsbilanz

Die Hans Groß GmbH baut auf dem Grundstück von Wolfgang Müller ein Sandvorkommen ab. Für dieses der Hans Groß GmbH eingeräumte Erdmaterialgewinnungsrecht wurde eine Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück bestellt. Das Landratsamt hatte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit einer Rekultivierungsauflage versehen. Hierfür bildete die Hans Groß GmbH im Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Patent, buchhalterische Beh... / 6.2 Bewertung der Rückstellung für Patentverletzung

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. Vor diesem Hintergrund bemisst sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 5 Grunderwerbsteuer

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich.[1] Die für Grundstücke bestehenden Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend.[2] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt z. B. die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Verbindlichkeiten

Widmann/Schoichet, Die Vornahme des Mappings von Kontensalden zu Abschlussposten – Die Passivseite der Bilanz, WP-Praxis 10/2025, S. 341; Wiechens/Wolfgarten/Zander, Handelsrechtliche Bilanzierung zurückgekaufter eigener Schuldverschreibungen von elektronischen "Bis-zu- Globalurkunden" bei Kreditinstituten, WPg 18/2025, S. 1010; Heidecke/Borgmann, Es bleibt Fremdkapital. Es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Neumann/Rogler, Geplante Neuregelungen zur Bewertung von Rückstellungen nach IASB/ED/2024/8, IRZ 12/2025, S. 517; Rogler/Neumann, Geplante Neuregelungen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) Bewertung des Nießbrauchs (Ansicht des BGH)

Der Nießbrauch ist nach derzeit überwiegender Auffassung mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen.[75] Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[76] Soweit der Nutzungsberechtigte auch außergewöhnliche Lasten und Aufwendungen im Zusam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.1 Behandlung im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Ein Nachrangdarlehen ist bilanziell immer als Verbindlichkeit zu passivieren. In Abhängigkeit vom jeweiligen Darlehensgeber kommt dabei ein Ausweis als "Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten"[1], "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen"[2] bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" in Betracht. Weil der nachrangige Gläubiger aber zugunsten bestimmter oder aller anderen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 10 Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten

Bei Verbindlichkeit bemessen sich die Anschaffungskosten handelsrechtlich nach § 253 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB nach dem sog. Erfüllungsbetrag. Dieser entspricht im Regelfall dem vereinbarten Kaufpreis bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts. Steuerlich ermitteln sich die Anschaffungskosten nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz in § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Forderungen / 3.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Forderungen sind steuerrechtlich mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Die Anschaffungskosten einer Forderung entsprechen i. d. R. ihrem Nennwert. Bei Geldforderungen handelt es sich hierbei um den Betrag, auf dessen Zahlung der Steuerpflichtige einen Anspruch hat. Bei entgeltlichem Erwerb einer bereits bestehenden Forderung durch Abtretung (...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.6 Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) und jede Verbindlichkeit (Schuld) sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten.[1] Saldierungen sind unzulässig. So ist es z. B. nicht gestattet, Grundstücke und die auf ihnen ruhenden Hypotheken zu verrechnen. Ausnahmen: Ist bei einer Forderung ein Wertverlust eingetreten, kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Wertverlust unmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.3.1 Grundsatz: Selbe Bilanz

Einstiegsvoraussetzung für eine Bilanzänderung ist das Vorliegen einer zulässigen Bilanzberichtigung. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang setzt voraus, dass sich beide Maßnahmen auf dieselbe Bilanz beziehen und die Bilanzänderung unverzüglich nach der Bilanzberichtigung vorgenommen wird.[1] [2] Dieser Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.3 Auf- und Abzinsungen

Tz. 226 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Anders als bei § 8a KStG aF (s § 8a KStG [vor URefG 2008] Tz 118) führten auch die Auf- bzw Abzinsung unverzinslicher oder niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten oder Forderungen – so ausdrücklich § 4h Abs 3 S 4 EStG aF – zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen iSd § 4h Abs 1 EStG (krit hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1497). Mit dem KrZwM...mehr

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§ 7 Einwände des Versichere... / G. Sonstiges

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 2. Rentenbarwerte

Rz. 25 Aufgrund der, insbesondere bei Personengroßschäden, häufig langfristig auftretenden Schadensverläufe wird das in § 109 VVG verankerte Grundprinzip durch § 107 VVG für Rentenforderungen ergänzt. Diese Forderungen sollen den Geschädigten grundsätzlich eine langfristige unfallbedingt notwendige finanzielle Absicherung gewährleisten. Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / II. Kapitalisierungszinsfuß, Zinsertrag, Rentendynamik etc.

Rz. 6 Die Bestimmung des angemessenen Zinsertrags, der für die Diskontierung zukünftiger Zahlungen verwendet wird, ist ein seit langem kontrovers diskutiertes Thema zwischen Versicherern und den rechtlichen Vertretern der Geschädigten. Versicherer fordern, dass Geschädigte die Kapitalabfindung, die sie als Ausgleich für zukünftige Ansprüche vorzeitig erhalten haben, zu einem...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Modification gain or loss (Modifizierungsgewinn oder -verlust)

Tz. 102 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bewertungserfolge im Zusammenhang mit einer Modifizierung sind Anpassungen des Bruttobuchwerts, die auf eine Neuverhandlung oder Änderung der vertraglich vereinbarten Zahlungsreihe eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind, welche nicht ausgebucht wurden (zur Beurteilung, wann eine substanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Public Private Partnerships

Tz. 64 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 PPP-Projektgesellschaften sollen lt Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 31) im Grundsatz von der Zinsschranke nicht betroffen sein. PPP (Public Private Partnership) ist die Zusammenarbeit zwischen öff Hand und Privatwirtschaft zur wirtsch Erfüllung öff Aufgaben. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der öff Hand und dem privaten Partner will die Fin-...mehr