Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Sieben- und zehnjähriger Durchschnittszins für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 680 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Um die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zu vereinfachen, erlaubt der Gesetzgeber in § 253 Abs. 2 Satz 2 das generelle Unterstellen einer Restlaufzeit von 15 Jahren anstelle der exakten Ermittlung der Restlaufzeit gemäß Satz 1. Bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren betrug der Zins der RückAbzinsV z. B. am Jahresende 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Steuerliche Behandlung von Rückstellungen

Rn. 25 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach dem Grundsatz der MGB der HB für die SB, der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergibt (vgl. Herzig, HdR-E, Kap 3, Rn. 3ff.), ist das handelsrechtl. Vermögen regelmäßig auch stl. anzusetzen. Damit orientiert sich das StR am handelsrechtl. Rückstellungsbegriff. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Große Senat des BFH entschied durch Beschl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie gebietet bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes GJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zinszahlungen, Abgrenzung der Zinsen

Rn. 55 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Mit dem Vertragsabschluss haben sich die Vertragspartner verpflichtet, mit der Gegenseite jeweils Zinszahlungsströme auszutauschen, die sich an tatsächlich gezahlten (Anfangstransaktion) oder fiktiven Kap.-Beträgen orientieren. Zinszahlungen, die während des GJ geflossen sind, sind grds. erfolgswirksam zu buchen (vgl. Bertsch (2002), S. 460) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verrechnungsgebot für Erträge aus dem ausgelagerten Vermögen und den Altersversorgungsaufwendungen

Rn. 663 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) gilt das Verrechnungsgebot entsprechend für die Aufwendungen und Erträge aus den Altersversorgungsverpflichtungen und dem korrespondierenden ausgelagerten Vermögen. Nur ein Saldo aus beiden Größen berührt noch die GuV des UN. Sind die Aufwendungen größer als der Vermögensertrag, so ist der Saldo i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unterscheidung in "normale Versorgungszusagen", "zugriffsfrei ausgelagerte Altersversorgungsverpflichtungen" sowie "wertpapiergebundene Versorgungszusagen"

Rn. 671 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. BilMoG erstmalig intensiv mit der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen befasst und dabei spezielle Übergangsvorschriften und Anhangangaben vorgesehen. Zudem hat er Spezialregeln für bestimmte Gestaltungen von Versorgungszusagen geschaffen. Es geht um Versorgungszusagen, bei denen VG "zugriffsfrei" z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Höchstwertprinzip

Rn. 300 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Aufgrund der Stichtagsorientierung der HB ist die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge jährlich zu überprüfen (vgl. WP-Handbuch 2012, Bd. I, Rn. E 142). Nach einer lange Zeit vorherrschenden Auffassung unterliegt die Anpassung des ursprünglich angesetzten Rückstellungsbetrags an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse dem H...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5 Was spricht für das Multiplikatorverfahren?

Aswath Damodaran kam bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 85 % aller Aktienanalysen an der Wall Street (sog. "Equity Research Reports") und mehr als 50 % der Unternehmensbewertungen im Rahmen von M&A-Transaktionen auf dem Multiplikatorverfahren basieren. Auch die Daumenregel mittels nicht-finanzieller Bezugsgrößen erfreut sich großer Beliebtheit und ist nicht selten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG beruht d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bachem, Bewertung von überverzinslichen Geldleistungsverbindlichkeiten, DStR 1999, 773; Böhm, Darlehen beim Tod des Darlehensnehmers, ZEV 2002, 337; Brosch, Das Disagio im Bewertungsrecht, DB 1984, 1696; Ebeling, Schenkung einer wertlosen Forderung mit Besserungsabrede – Gegenstand einer Schenkung, ZEV 2009, 416; Fiedler, Die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Laufzeit von mehr als einem Jahr

Rz. 155 [Autor/Stand] Für das Bewertungssteuerrecht gilt das sog. Stichtagsprinzip. Danach sind für die Erfüllung des Gesetzestatbestandes die Verhältnisse maßgebend, wie sie im Veranlagungszeitpunkt bestehen. Dementsprechend ist für die Frist von einem Jahr die im Bewertungszeitpunkt noch offene Laufzeit entscheidend. § 12 Abs. 3 BewG ist nur anwendbar, wenn ein bestimmter ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Künftig feststehende Einmalzahlungen

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine andere Entscheidung könnte zu treffen sein, wenn aufgrund vertraglicher Vereinbarungen in der Zukunft feste Zusatzbeträge zum ohnehin laufend geschuldeten Mietentgelt zu zahlen wären. Zwar beeinflusst das erst in der Zukunft zu entrichtende Entgelt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung bereits im Bewertungsstichtag die Höhe des Rohertrags. Jedoch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berechnungsbeispiele

Rz. 161 [Autor/Stand] Auch für die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen oder Kapitalschulden enthalten die gleich lautenden Ländererlasse Beispiele[2] Rz. 162 [Autor/Stand] Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden, die in einem Betrag fällig werden Praxis-Beispiel Beispiel 1:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Unverzinslichkeit

Rz. 160 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung ist dann unverzinslich, wenn dem Kapitalgeber für die Hingabe des Kapitals weder ein Zins noch ein anderer an die Stelle des Zinses tretender Vorteil gewährt wird. Die Ursache der Unverzinslichkeit ist für die Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG ohne Einfluss. Unverzinslichkeit ist sowohl gegeben, wenn keine Verzinsung vereinbart wurde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Mietvorauszahlung

Rz. 19 [Autor/Stand] Aus H B 186.1 ErbStH 2019[2] ergeben sich Anhaltspunkte zu der Frage, wie der Rohertrag zu ermitteln ist, wenn die Vertragsparteien für eine bestimmte Anzahl von Jahren nur deshalb eine relativ niedrige Miete vereinbart haben, weil zu Beginn des Mietverhältnisses – der aus der Sicht des Bewertungsstichtages in der Vergangenheit liegt – eine erhebliche Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick und Regelung in den Ländererlassen

Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. § 12 BewG regelt ausdrücklich nur zwei Fäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anlagen zu § 12 BewG

Rz. 177 [Autor/Stand] Tabelle 1 (zu § 12 Absatz 3 BewG) Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Forderung oder Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1,– EURmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Berechnung des Wertes bei hoher oder niedriger Verzinsung

Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Zu- oder Abschlags auf den Nennwert einer Kapitalforderung oder Kapitalschuld ist die sich ergebende Zinsdifferenz für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu errechnen. Nach dem gleich lautenden Ländererlass werden je nachdem, ob die Tilgung in einem Betrag, in gleichen Raten oder in Annuitäten erfolgt, Vervielfältiger vorgegeben, ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.2 Gleichstellungsgelder, Einmalbeträge und Übernahme von Verbindlichkeiten

Immobilienschenkungen sind häufig mit anderen Auflagen verbunden. Wer in vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übernimmt, muss oft an den Übergeber einen Einmalbetrag zahlen, ein Grundschulddarlehen mit übernehmen und später zurückzahlen oder an die Geschwister Gleichstellungsgelder bezahlen. In diesen Fällen liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, weil der Übertragu...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.2 Verkauf bzw. Erwerb einer privaten Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten, die bei Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer, es sei denn, es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Haben die Vertragsparteien keine Zinsvereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 2.1.1 Kein Wahlrecht bei Kaufpreisraten mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren

Bei Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Kaufpreisraten mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren gibt es grundsätzlich kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung.[1] Die Kaufpreisraten haben in diesem Fall keinen Wagnischarakter. Der Verkäufer muss seinen Gewinn im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern, wann die Raten fällig oder zugeflossen sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verlängerung eines Erbb... / G. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) und Genehmigungserfordernisse

Rz. 14 Der Bundesfinanzhof stellt die Laufzeitverlängerung einer Neubestellung gleich und hält eine "sinngemäß(e) entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 GrEStG " für geboten.[59] Bezogen auf den Zeitraum der Laufzeitverlängerung, liegt eine neue grundstücksgleiche Belastung des Grundstücks vor,[60] die der Grunderwerbsteuer unterliegt.[61] Die Bundesnotarkammer wies bereits m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / I. Erhebung der Lohnsteuer

Rz. 40 Nach § 38 Abs. 1 EStG wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein einkommensteuerlicher Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Hierzu ist jeder inländische Arbeitgeber verpflichtet. Inländische Arbeitgeber in diesem Sinne ist nach § 3...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4 Abzinsung

6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung

Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft zu erfüllen ist, sondern erst in später...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.5 Ratierliche Ansammlung der Rückstellung

Rz. 413 Ist die Verpflichtung, die der Rückstellung zugrunde liegt, zum Bilanzstichtag zwar entstanden, aber erst in der Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob ein ratierlicher Aufbau der Rückstellung zu erfolgen hat. Bei der ratierlichen Ansammlung wird der gesamte Rückstellungsbedarf gleichmäßig auf die Zeit bis zur Begleichung der Verbindlichkeit verteilt. Der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.7 Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Rz. 431a Bei der Bewertung ist von den an dem jeweiligen Bilanzstichtag herrschenden Preisverhältnissen auszugehen[1]; künftige Preisänderungen sind also nicht zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f) EStG). Diese Preisänderungen sind erst zu dem Stichtag in die Bewertung der Rückstellung einzubeziehen, in dem sie bereits eingetreten sind. Auch aus dem Gebot der Abzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich

Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei einer Betriebsaufspaltung wird häufig ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Investitio... / 9 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da der steuerliche Gewinn durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt kein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Diskontierung

Rn. 170 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern sind nicht abzuzinsen (vgl. § 274 Abs. 2 Satz 1). Damit folgt die deutsche Regelung internationalen Gepflogenheiten, wonach die Abzinsung von latenten Steuern nicht zulässig ist (vgl. IAS 12.53). Begründet wird der Verzicht auf die Abzinsung mit der praktischen Schwierigkeit, den Realisationszeitpunkt nicht verlässlich ermitt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr