Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.2 Zugangsbewertung

Rz. 1069 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bewertungsmaßstab für den Zugang finanzieller Vermögenswerte ist gem. IFRS 9.5.1.1 der fair value , der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht (IFRS 9 B5.1.1, IFRS 13 B5.1.2A). Besonderheiten ergeben sich innerhalb der IFRS insbesondere für die Behandlung von (vgl. Tz. 620)[1] Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten) (vgl. Tz. 1070)...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.8 Restrukturierungsrückstellungen

Rz. 453 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 regelt in einem eigenen Abschnitt die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen. Um den großen Ermessensspielräumen bei der Beurteilung der Ansatzkriterien zu begegnen, konkretisieren IAS 37.70 ff. diese mit einem vergleichsweise hohen Detaillierungsgrad. Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.3.4 Barwerttest

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Barwerttest stellt auf das wertmäßige Verhältnis der Leasingzahlungen zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes ab. Gemäß IFRS 16.63(d) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeschrieben, wenn der Barwert der Leasingzahlungen mindestens dem nahezu gesamten (substantially all) beizulegenden Zeitwert de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.1 § 274 HGB

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß der liability method , welcher das temporary concept zugrunde liegt, sind für Zwecke der Bewertung der latenten Steuern, die im Zeitpunkt der Umkehrung anzuwendenden Steuersätze heranzuziehen. Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unsicherheit in Bezug auf die Ermittlung zukünftig geltender Steuersätze wird wie folgt begegnet: Die zur Bew...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.1 Überblick

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter zusammengesetzten Finanzinstrumenten – z. T. auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet – sind Verträge zu verstehen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkomponenten umfassen. Der Emittent muss gemäß IAS 32.28 anhand der Konditionen des Finanzinstruments überprüfen, ob ein zusammengesetztes Finanzinstrument vorliegt. Der Inhaber de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.2.3 Bewertungsmodell

Rz. 860 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Zwecke der Bewertung und bilanziellen Abbildung sind vom Anwender selbst ausgestellte Versicherungsverträge zu Gruppen zusammenzufassen. Das Aggregationsniveau bestimmt sich dabei nach der Art des zugrundeliegenden (Versicherungs-)Produkts sowie nach der zeitlichen Perspektive. Ein entsprechendes Portfolio ist demnach aus solchen Vertrag...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.6 Rückstellungen für Altersteilzeit

Rz. 306 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzeswortlaut greift außerdem mit Altersversorgungsverpflichtungen "vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen" auf. Diese haben die Merkmale der Langfristigkeit sowie des Versorgungscharakters bzw. der Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen gemein, ohne die arbeitsrechtliche Definition von Altersversorgungsverpflichtungen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS existiert kein einheitlicher Bewertungsmaßstab. Dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend wird Fremdkapital in Form von finanziellen Verbindlichkeiten durch das Unternehmen in die Kategorien zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten eingestuft und bewertet (IFRS 9.5.1.1). Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.4 Abzinsung der Rückstellung

Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Für die Abzinsung ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung maßgebend.[1] Da die Aufbewahrungspflicht aber mit dem Entstehen der Unterlagen beginnt, ergibt sich hier kein Abzinsungszeitraum.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 2.1 Keine Abzinsung mehr ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Das Vierte Corona-Hilfegesetz führte zu einer Änderung bei der Abzinsung von zinslos vereinbarten Verbindlichkeiten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 fielen der 2. Halbsatz und Satz 3 des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG weg, wodurch eine Abzinsung von unverzinsten Verbindlichkeiten nicht mehr vorzunehmen ist. Dies gilt sowohl für einen vereinbarten Zins von unter 5,5 % als auch einem ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&W oHG. Hans Groß hat der G&W oHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss

Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1] D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Berücksichtigung von Diskontierung und aktuellen versicherungstechnischen Annahmen

Tz. 210 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verfolgt den Anspruch, den Berichtsadressaten einen zu jedem Zeitpunkt realistischen und aktuellen Blick auf die Profitabilität und zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu ermöglichen (vgl. Tz. 9–12). Dafür essenziell ist eine ökonomische Bewertung unter Anwendung von aktuellen versicherungstechnischen Annahmen (etwa zu biometrisc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Baustein 2: Diskontierung

Tz. 62 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung nach IFRS 4 erfolgt die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17 zum Zeitwert. Um die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwarteten Zahlungsströme vergleichbar zu machen und so den Zeitwert des Geldes als entscheidungsrelevante Information iRd. Bewertung zu berücksichtigen, sind ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Prognose der IFIEs und Überlegungen zum ALM

Tz. 172 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In obigem Beispiel (vgl. Tz. 163–168) wird deutlich, wie sehr die Materialisierung von Discount benefit im service result und IFIEs im finance result zeitlich auseinanderfallen kann. Während Aussagen zum Diskonteffekt im service result (etwa ausgedrückt als Impact auf die Combined Ratio) zumindest retrospektiv recht unmittelbar abgeschätzt werde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Mechanik und Abhängigkeiten

Tz. 163 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Um zunächst die Mechanik der IFIEs im Zusammenspiel mit der initial vereinnahmten Diskontierung zu beleuchten, sei im Folgenden die Entwicklung eines Vertrags der Schadenversicherung betrachtet. Vereinfacht sei unterstellt, dass keine Annahmenänderungen oder Experience Variances im Zeitablauf auftreten. Das Risk Adjustment wird hier vereinfac...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Veränderungsanalyse der LIC, LRC und LC

Tz. 229 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Veränderungsanalyse der versicherungstechnischen Rückstellungen getrennt nach LIC, LRC exc LC und LC (vgl. Tz. 116) ist in den wesentlichen Aspekten nur eine Form der Aggregation der bereits genannten Disclosures (vgl. Tz. 225). Sie kann auch die detaillierte revenue-Darstellung inkludieren (und somit eine separate Angabe ersetzen, vgl. T...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fortschreibung der Schadenrückstellung (LIC)

Tz. 83 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Verpflichtungen aus bereits eingetretenen Versicherungsfällen werden mit dem Erfüllungswert unter den Schadenrückstellungen (LIC) geführt und hier in der Folge abgewickelt. Der Posten beinhaltet also keine Verpflichtungen mehr zur Gewährung von Versicherungsschutz (Deckungsrückstellung). Neben den bekannten Schäden sind hier ebenfalls ausz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wahl des Bewertungsmodells

Tz. 184 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard sieht grundsätzlich den GMM als Standard (default)-Methode für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vor. Für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers (zB in der fondsgebundenen Lebensversicherung) ist eine Spezifikation vorgesehen: der Variable Fee Approach (VFA). Für Verträge mit nur ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prämienallokationsansatz (PAA)

Tz. 85 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In Anlehnung an die Erlöserfassung in IFRS 15 (IFRS 17.BC289), erlaubt auch IFRS 17 für bestimmte einfache Gruppen von Versicherungsverträgen, Prämien­überträge zur Bestimmung der Deckungsrückstellung zu ermitteln, anstelle eines Erfüllungswertes und einer CSM wie im GMM. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein eigenständiges Bewertu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.1 Umsatzakte/-geschäfte

Die Gewinnrealisierung tritt aufgrund betrieblicher Umsatzakte ein.[1] Das ist der Fall, wenn bei einem Absatzgeschäft der Anspruch auf die Gegenleistung, wie z. B. Kaufpreis, Mietzins, Werklohn usw., entstanden und auszuweisen ist oder wenn eine Leistung erbracht ist.[2] Der Zeitpunkt richtet sich vorwiegend nach dem Vertragstyp, der dem Leistungsaustausch zugrunde liegt. A...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung je Bewertungsmodell und Verortung in der GuV

Tz. 159 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Bestimmung der insurance finance income and expenses (IFIEs) ist einerseits abhängig vom gewählten Bewertungsmodell und spiegelt andererseits die optionale Ausübung der sog. OCI-Option wider. Der Standard (IFRS17.87) definiert IFIEs im GMM und PAA formal als die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Bezug auf die Bemes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Versicherungstechnische Erträge (insurance revenue)

Tz. 109 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die versicherungstechnischen Erträge (auch: Versicherungsumsatz, insurance revenue) stellen die an das Unternehmen gezahlten Prämien für die Erbringung von Versicherungsschutz (insurance service) dar. Das insurance service result wird infolge der Diskontierung erhöht und das insurance finance result durch den anfallenden Zinsaufwand (Aufzinsun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. OCI-Option

Tz. 215 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht vor (vgl. Tz. 66), dass die versicherungstechnischen Rückstellungen stets zu aktuellen Zinsen bilanziell erfasst werden. Die daraus resultierenden Veränderungen müssen jedoch nicht durch die GuV geführt werden, sondern können stattdessen – bei Ausübung der OCI-Option – erfolgsneutral erfasst werden (vgl. Tz. 66). Dies trägt dem ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ausblick und Möglichkeiten für eine transparente Berichterstattung

Tz. 182 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Wie oben beschrieben ist das Konzept der IFIEs mit einiger Komplexität behaftet und traf zudem in der Einführungszeit des Standards auf ein außergewöhnlich volatiles Umfeld in der Entwicklung der risikofreien Zinsen. Das Verständnis für die Mechanik und stabile Berichtssysteme mussten sich erst entwickeln und darüber hinaus noch in eine adäqu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Versicherungstechnisches Ergebnis

Tz. 108 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Das versicherungstechnische Ergebnis zeigt den verdienten Gewinn aus der Bereitstellung von Versicherungsschutz (insurance service result). Das versicherungstechnische Finanzergebnis hingegen separiert die Auswirkungen der Diskontierung und anderer finanzieller Variablen auf die Versicherungsverpflichtung. Der zwischenzeitlich vom IASB verfolg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Variable Fee Approach (VFA)

Tz. 89 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Variable Fee Approach findet ausschließlich auf solche Versicherungsverträge Anwendung, die durch eine direkte Überschussbeteiligung (vgl. Tz. 38) gekennzeichnet sind, bei denen die Zahlungen an den Versicherungsnehmer vertraglich an Referenzwerte gebunden sind und wesentlich mit dem Wert dieser schwanken. Das heißt, dass Teile der Wertent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ziele des IFRS 17

Tz. 9 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die aus Sicht des IASB wesentlichen Mängel der bisherigen Berichterstattung unter IFRS 4 sowie die mit der Einführung des IFRS 17 verfolgten Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. IFRS Foundation, Fact Sheet, 2017): Vergleichbarkeitmehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Übergangsvorschriften

Tz. 133 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht in Ergänzung der laufenden Bewertungsvorschriften umfangreiche Regelungen zum Übergang (Transition), also zur Methodik der erstmaligen Erfassung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17, vor. Dies ist insbesondere nötig, um eine extern nachvollziehbare Transition zu gewährleisten, die einerseits die Grenzen des Z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Weiterentwicklung eines Versicherungsstandards

Tz. 14 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Wie oben ausgeführt enthielt der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Die weitgehende Fortführung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträge führte in der Berichterstattungspraxis zu eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wahl des Übergangsmodells

Tz. 192 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der IFRS 17 sah für Zwecke der erstmaligen Bewertung des Bestandes der versicherungstechnischen Rückstellungen nach neuer Rechnungslegung drei Methoden vor (vgl. Tz. 133–138): FRA/Full Retrospective Approach, MRA/Modified Retrospective Approach, FVA/Fair Value Approach. Tz. 193 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Wahl des Transition Approach erfolgt gru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zusammenfassung

Tz. 234 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der neue Standard IFRS 17 für Versicherungsverträge löst nach insgesamt über 20 Jahren andauernder, intensiver Diskussionen den seit 2004 gültigen Interimsstandard IFRS 4 ab und regelt die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für Versicherungs- und Rückversicherungsverträge grundlegend neu. Mit der Erstanwendung am 1. Januar 2023 hat ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bausteinkonzept (Building Block Approach)

Tz. 49 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Das allgemeine Bewertungsmodell GMM, das auch als Building Block Approach geläufig ist, beinhaltet vier Bewertungsbausteine, die im Rahmen eines unternehmensspezifischen Wertansatzes zu ermitteln sind. Bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen wird dabei der Erwartungswert der künftigen Ein- und Auszahlungen diskontiert und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr