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I. Zusammenfassung

Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
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Tz. 234

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Der neue Standard IFRS 17 für Versicherungsverträge löst nach insgesamt über 20 Jahren andauernder, intensiver Diskussionen den seit 2004 gültigen Interimsstandard IFRS 4 ab und regelt die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für Versicherungs- und Rückversicherungsverträge grundlegend neu. Mit der Erstanwendung am 1. Januar 2023 hat sich die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fundamental verändert.

 

Tz. 235

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Der IASB hatte die Entwicklung des IFRS 17 auf eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Transparenz, Vergleichbarkeit und Relevanz der Finanzberichterstattung ausgerichtet. Ob und inwieweit diese Ziele erreicht werden können, kann erst nach einigen Jahren der Anwendung und Etablierung des IFRS 17 in der Finanzberichterstattung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beantwortet werden.

 

Tz. 236

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Es kann allerdings schon heute festgehalten werden:

Durch die grundlegend veränderte Abbildung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die durch sehr umfangreiche und detaillierte Informationen im Anhang ergänzt werden, wird ein umfassender und deutlich näher an der ökonomischen Realität ausgerichteter Einblick in die Performancetreiber der Unternehmen ermöglicht. Die Berichterstattung erlaubt tiefe Einblicke in das Geschäftsmodell, die aktuelle und künftige Ertragskraft des gezeichneten Geschäfts sowie die Risikotragfähigkeit.

 

Tz. 237

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Das neue Bewertungsmodell verlangt aktuelle und marktkonsistente Schätzungen, wodurch zwar die Komplexität deutlich zunimmt, aber auch eine nähere Bewertung des Geschäfts entlang der ökonomischen Profitt...

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