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C. Weiterentwicklung eines Versicherungsstandards

Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
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Tz. 14

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Wie oben ausgeführt enthielt der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Die weitgehende Fortführung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträge führte in der Berichterstattungspraxis zu einer ausgesprochen heterogenen Koexistenz verschiedener Rechnungslegungsstandards (u. a. US-GAAP und HGB), was die Analyse und Vergleichbarkeit für Investoren, Analysten und andere Berichtsadressaten unverändert erschwerte.

 

Tz. 15

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Durch die Bewertung der Kapitalanlagen zu Marktwerten im Rahmen des verpflichtend anzuwendenden IAS 39 einerseits und der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zum (undiskontierten) Erfüllungsbetrag anderseits, ergab sich im IFRS-Abschluss regelmäßig eine deutlich erhöhte Eigenkapitalvolatilität. Dieser drastische accounting mismatch wurde zuletzt besonders deutlich durch den sehr dynamischen Zinsanstieg im Laufe des Jahres 2022. Infolgedessen reduzierte sich das Eigenkapital in den IFRS-Abschlüssen vieler Versicherer drastisch, ohne dass dies der ökonomischen Realität (zB abgebildet in Solvency II) entsprach oder die Effektivität des Asset-Liability-Management angemessen widerspiegelte (vgl. Surrey, 2006, S. 240).

Insgesamt wurde die Einführung des IFRS 4 von den meisten Analysten daher auch nicht als wesentliche Verbesserung empfunden (vgl. Samutkina, S. 57).

 

Tz. 16

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Unmittelbar nach Veröffentlichung des IFRS 4 Phase I hatte der IASB daher eine Insurance Working Group ins Leben gerufen, die den IASB bei der Ausarbeitung der endgültigen IFRS-4-Regelungen unterstützt. Im Rahmen der Phase II des insurance projects, di...

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