Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kapitalaufbringung und -erhaltung

Rz. 1058 Das Stammkapital der Komplementär-GmbH wird bzw. wurde nach der Gründung vielfach der GmbH & Co. KG darlehensweise zur Verfügung gestellt. Nach der (früheren) Rspr. des BGH entspricht diese Praxis indes nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Kapitalaufbringung.[1440] Seit dem Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 ist eine solche Darlehensgewährung grds. dann zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliche Abfindung

Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunmehr eine "dem Wert des A...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt

Rz. 73 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Zehnjahresfrist grundsätzlich erst mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1BGB)[111] zu laufen. Besonderheiten sind allerdings zu beachten, wenn das Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts übertragen wird. Häufig behält sich gerade bei Grundstücksschenkungen der Erblasser einen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Ertragswertmethode

Rz. 89 Die Ertragswertmethode (vgl. dazu Rdn 72 ff.) nach IDW S 1 ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen (Ertragsüberschussrechnung) abgeleitet werden. Der IDW-Standard trifft Detailaussagen zur periodengerechten Korrektur einzelner Bilan...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.6 Unverzinslichkeit/Unterverzinslichkeit

Rz. 159 Bis zur Verabschiedung des CoronaStHG IV vom 19.6.2022 galt für Verbindlichkeiten grundsätzlich eine steuerliche Abzinsungsverpflichtung mit einem Zinsatz von 5,5 %. Ausgenommen von der Abzinsung waren: Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vora...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf eigene Kosten instand zu halten und zu warten; die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Abl...mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.1 Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung...mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Hat der Unternehmer in seinem Pachtvertrag vereinbart, dass er bestimmte Pachtgegenstände nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer erneuern muss, dann hat er für diese Verpflichtung eine Rückstellung zu b...mehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Berechnung des Verpflichtungsbetrags Berücksichtigung steigender Wiederbeschaffungskosten Abzinsungmehr

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Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein neuwertiger Vermögensgegenstand (Wertigkeit 100 %) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegenstand durch einen eb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / III. Ertragswertverfahren

Rz. 64 Angesichts der Unvollkommenheit von Immobilienmärkten (siehe Rdn 5) sind die Voraussetzung für die Anwendung des "idealen" Vergleichswertverfahrens (siehe Rdn 59) häufig nicht gegeben. Denn der für ein bestimmtes Wertermittlungsobjekt und einen gegebenen Wertermittlungsstichtag sachlich, räumlich und zeitlich relevante Teilmarkt (Kaufmarkt) weist eher selten eine ausr...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.3 Handelsrechtliche Bewertung einer Rückstellung für Altersfreizeit

In dem vom FG Köln entschiedenen Fall, in dem das Gericht die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit zugelassen hat, werden Fragen der Bewertung der Verpflichtung nur am Rande angesprochen. Denn die Berechnung und Höhe der Rückstellung war offensichtlich nicht strittig. Das FG führt lediglich aus, dass "in der Berechnung … alle Arbeitnehmer namentlich und nach Betrieb...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Auch der steuerliche Wert der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist gemäß den Ausführungen des FG Köln im Falle einer individuellen Berechnung je Mitarbeiter nach folgender Formel zu ermitteln:mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Der zuvor berechnete "Tageswert des Gesamtaufwands des Arbeitgebers" (= Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis je Tag) ist mit der Zahl der am Bilanzstichtag offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des betrachteten Arbeitnehmers zu multiplizieren. In die Ermittlung sind nur die am Bilanzstichtag offenen, nicht verfal...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Zur Berechnung der Rückstellung (je Arbeitnehmer) ist das Urlaubsentgelt je Arbeitnehmer durch die Zahl der anzusetzenden Arbeitstage des jeweiligen Arbeitnehmers zu dividieren. Das Ergebnis ist mit der Zahl der offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des Arbeitnehmers zum Bilanzstichtag zu multiplizieren. Die Restlaufzeit der Urlaubsrückstellung beträgt i. d. R. weniger a...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 6 Wahlmöglichkeit: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer (wie bisher dargestellt) oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden. Bei der Individualberechnung müssen die auf die betreffenden Arbeitnehmer entfallenden Aufwendungen einzeln ermittelt werden. Der Vor...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verkürzung des Anhangs

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In konsequenter Fortführung der Befreiung von der Offenlegung der GuV erlaubt § 326 Abs. 1 Satz 2 weiterhin, dass der offenzulegende Anhang die Angaben zur GuV nicht enthalten muss. Entfallen können damit (unter expliziter Außerachtlassung der ohnehin schon durch § 288 Abs. 1 gewährten Erleichterungen) folgende Pflichtangaben: zusätzliche Anga...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnahme von der Abzinsung

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks", also der Teilfläche, die nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 1)

I. Bodenwert Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multip...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Praxishinweis zu Gartenlandflächen

Rz. 87 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Regelung zu selbständig verwertbaren Teilflächen aus der Sicht der Steuerzahler nicht leicht nachvollziehbar. Häufig sind Grundstücke zu bewerten, bei denen zu einem bebauten Hauptgrundstück ein größeres angrenzendes Gelände gehört, das nicht selbständig bebaut werden darf und als Garten oder Wildwiese vorhanden ist. Zum Teil können...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzinsungsfaktoren (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Abzinsung erfolgt durch Anwendung des sich aus Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktors auf den Bodenwert nach § 257 Abs. 1 BewG. Dabei hängt der jeweilige Abzinsungsfaktor vom Liegenschaftszinssatz nach § 256 BewG und von der Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 253 Abs. 2 Satz 3 bis 6 BewG ab. Beispiel: Auf einem 500 qm großen Grundstück ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Typisierender Ansatz

Rz. 7 [Autor/Stand] Das "vereinfachte" Ertragswertverfahren erfasst den Bodenwert lediglich mit dem Wert des abgezinsten Bodenwerts. Die Abzinsung ist erforderlich, um den entsprechenden mathematischen Ausgleich zur Kapitalisierung der vollen Miete zu schaffen, die – anders als im "regulären" Ertragswertverfahren – nicht um die Verzinsung des Bodenwerts gemindert wird. Inner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Kritik

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Wert von selbständig nutzbaren Teilflächen von der Abzinsung auszuschließen, ist kritisch zu beurteilen. Insoweit handelt es sich um eine aufwendige und kleinteilige Regelung, die nur in seltenen Fällen angewendet werden wird, aber in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss. Zudem ist die Definition des Begriffs ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 36 zum BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Anlage 36 zum BewG weist folgende Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert von Ein- und Zweifamilienhäusern aus:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anlage 41 zum BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Anlage 41 zum BewG gelten in Abhängigkeit vom Zinssatz und von der Restnutzungsdaher des Gebäudes die nachfolgenden Abzinsungsfaktoren.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Umrechnungskoeffizienten bei einer Bodenrichtwertzone

Rz. 72 [Autor/Stand] Sofern für die nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilfläche kein gesonderter Bodenrichtwert ausgewiesen wird, der die geringere Nutzbarkeit dieser Fläche berücksichtigt, ist nach A 257.4 Abs. 3 Satz 3 AEBewGrSt der Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum BewG auf die Gesamtfläche einschließlich der selbständig nutzbaren Teilfläche anzuwenden. Beispi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mehrere Bodenrichtwertzonen

Rz. 39 [Autor/Stand] Sofern ein mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebautes Grundstück in mehr als einer Bodenrichtwertzone liegt, ermittelt sich der Bodenwert nach § 247 BewG unter Berücksichtigung aller Bodenrichtwerte und der jeweils dazu gehörenden Grundstücksflächen. Dabei ist der Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum BewG in der Regel auf die gesamte Grundstücksf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Bewertung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Bewertung des Vermögensanfalls erfolgt nach § 12 ErbStG, wobei das sog. Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG zu beachten ist. Erbansprüche des Erben bzw. entsprechende Ansprüche des Vermächtnisnehmers und mit dem Erbfall entstandene Versicherungsansprüche sind i.d.R. getrennt erbschaftsteuerlich zu erfassen, weil letztere betagte Ansprüche (s. § 9 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei der Bewertung einer bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche ergibt sich der Wert regelmäßig aus dem Produkt dieser Fläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert. Begrifflich ist nach A 257.4 Abs. 2 AEBewGrSt von einer bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche auszugehen, wenn eine Aufteilung des Grundstücks in eine bebaute und eine bebaubare Teilflä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abweichende Grundstücksgrößen bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, können auf dem Grundstücksmarkt unterschiedlich hohe Bodenwerte pro Quadratmeter in Abhängigkeit von der absoluten Grundstücksgröße beobachtet werden. Nach der Gesetzesbegründung steigt der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 m[2] in Relatio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach A 257.4 Abs. 3 AEBewGrSt ergibt sich der Wert einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche regelmäßig aus dem Produkt der Fläche und dem Bodenrichtwert für eine nicht bauliche Nutzung. Dabei geht die Finanzverwaltung von einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche insb. aus, wenn die Grundstücksteilfläche in einer Bodenrichtwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 5 Grunderwerbsteuer

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich. Die für Grundstücke bestehenden Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend.[1] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt z. B. die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Aufgrund dieser Verpflichtung bildet die X-GmbH eine Verbindlichkeitsrückstellung nach § 249 HGB. Da die X-GmbH die baulichen Anlagen zur Durchführung ihres Geschäfts benötigt, verteilt Sie die Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung gleichmäßig über die Jahre bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Grundsätzlich behandelt die X-GmbH die Verpflichtung damit als echte A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Zur Ableitung der Werte für die Steuerbilanz ändert die X-GmbH die Berechnung in 2 Punkten, nämlich bei der Berücksichtigung der erwarteten Preis- bzw. Kostensteigerungen und dem verwendeten Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung: Die erwarteten Kostensteigerungen dürfen für die Ermittlung des steuerlichen Rückstellungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG nicht von Anfang a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 6 Auswirkungen der Verlängerung der ursprünglichen Pacht-/Mietdauer im Fall einer Verteilrückstellung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle Bewertungsparameter einer Rückstellung zu jedem Bilanzstichtag nach Maßgabe des Stichtagsprinzips zu überprüfen. Ggf. ändert sich die Schätzung des Verpflichtungsbetrags und die Rückstellung ist anzupassen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich innerhalb der Vertragslaufzeit die Parteien auf eine Verlängerung des Rechtsverhältnis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.2 Rückstellungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.8 Forderungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.10 Aktive latente Steuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 3.3 Abzinsungsgebot

Das Handelsrecht enthält ein Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Restlaufzeit ermittelt sich auf Grundlage des Zeitpunkts der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Ziel des Barwertansatzes ist die Darstellung der wahren Belastungswirkung.[1] Für Zwecke der Abzinsung ist handelsrechtlich zwischen Rückstellungen für Altersversorgungsverpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr