Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wertermittlung unter Realisationsgesichtspunkten

Rz. 65 Bei Engagements in der Abwicklung ist ggf. auch eine neue, unter Realisationsgesichtspunkten erstellte Wertermittlung erforderlich. Für den Sicherheitenwert ist dabei, i. d. R. ausgehend vom Marktwert, der voraussichtliche Verwertungserlös unter Berücksichtigung der erwarteten Verwertungskosten und der voraussichtlichen Verwertungsdauer zu bestimmen. Der Sicherheitenw...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Sensitivitätsmaße

Rz. 16 Mithilfe von Sensitivitätsmaßen erfolgt eine Approximation des produktspezifischen Marktpreisrisikos. Sensitivitätsmaße sind Kennzahlen, die die prozentuale oder absolute Preisänderung eines Finanzinstrumentes bei Veränderung eines bestimmten Risikoparameters angeben. Allgemein bekannt sind Zins- (Modifizierte Duration, Basis-Point-Value), Aktien- (Betafaktor) und Opt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 55 Bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Wertes ("Economic Value Measures") geht es um die Veränderung des Kapitalwertes (Markt- oder Barwertes) der zinssensitiven Instrumente aufgrund von Zinsänderungen. Dabei werden die Wertveränderungen über die gesamte Restlaufzeit betrachtet, d. h. bis alle Positionen ausgelaufen sind.[1] Der Barwert einer Position erfasst also a...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Vierteljährlicher Bewertungsturnus

Rz. 2 Während die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches täglich zu bewerten sind (→ BTR 2.2 Tz. 2), wird für das Anlagebuch[1] grundsätzlich ein vierteljährlicher Turnus vorgegeben. Damit wird berücksichtigt, dass die jeweiligen Positionen i. d. R. für einen längeren Zeitraum gehalten werden. Allerdings können sich insbesondere Zinsänderungen auf jene...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.1 Barwert von zinstragenden Positionen

Rz. 171 Der Barwert von zinstragenden Positionen (auch Zinsbuchbarwert genannt) stellt erwartungsgemäß den größten Posten im Risikodeckungspotenzial dar.[1] Ausgangspunkt für die Ermittlung des Barwertes der zinstragenden Positionen sind alle zinsbezogenen Geschäfte eines Institutes. Der Cashflow zur Ermittlung des Zinsbuchbarwertes entspricht in der Regel dem Cashflow, der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Abzinsung einer in der Zukunft liegenden Rentenzahlung

Rz. 27 Hauptanwendungsfall einer Abzinsung künftiger Forderungen ist eine erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. ab Erreichen des 60. Lebensjahres) startende regelmäßige Zahlung (z.B. unfallkausale Vorverrentung, stationäre Pflege im fortgeschrittenen Alter). Diese Situation wird durch Vermischung von Kapitalisierung und Abzinsung (doppelte Abzinsung) oder durch Differenzfak...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Abzinsung künftiger Einmalzahlungen

Rz. 229 Hinweis Siehe Rdn 26 f., § 6 Rdn 28 ff., ferner Rdn 235. Rz. 230 Einmalaufwendungen, die erst in mehr oder weniger weit entfernter Zukunft liegen (z.B. behindertengerechtes Fahrzeug, endoprothetische Versorgung, Kur, Umschulung), werden durch Abzinsung des erst künftig für sie anfallenden Betrages bereits frühzeitig und vor Fälligkeit in die Abfindungszahlung einbezog...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Abzinsung von Einmalaufwand

Rz. 26 Neben der Kapitalisierung von regelmäßig anfallenden Leistungen (etwa Renten, aber auch ständig wiederkehrenden Kosten wie z.B. Pflege oder Medikamente) können auch absehbare künftige Einmalaufwendungen (z.B. Kur, Rollstuhl, kosmetische Operation, prothetische Versorgung) bereits vor Beginn einer solchen Maßnahme durch Zahlung vor Fälligkeit abgefunden werden. In eine...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Doppelte Abzinsung

Rz. 54 Abzinsung und Kapitalisierung können auch verbunden werden ("Doppelte Abzinsung"). Rz. 55 Beispiel 6.7 A ist "heute" 48 Jahre alt. Es wird unterstellt, dass A mit dem 60. Lebensjahr wegen des Haftpflichtgeschehens vorzeitig verrentet werden wird. Unter Einbeziehung aller Umstände besteht zwischen den Verhandlungspartnern Einvernehmen, dass ohne das Haftpflichtgeschehen...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Mathematische Abzinsung

Rz. 49 Will man erst in <n> Jahren fällige Beträge bereits zu einem vorgezogenen Zeitpunkt (also "heute") auskehren, müssen die Zinsen bis zum in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden. Rz. 50 Der heutige Barwert (Abzinsungsberechnung) einer erst zukünftig fällig werdenden Einmalzahlung bestimmt sich gemäß nachstehender Formel: Formel 6.3: Abzinsung zukün...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / II. Kapitalabfindung

Rz. 23 Die Kapitalabfindung ist zumeist eine Mischkalkulation, die mathematisch von Kapitalisierung und Abzinsung begleitet wird: 1. Kapitalisierung Rz. 24 Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender kün...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Zahlbetrag

Rz. 231 Die Bestimmung des "heutigen" Rechnungsbetrages (auch: Zahlbetrag, Barwert) erfolgt durch Multiplikation des geschätzten künftigen Einmalschadenbetrages mit einem Kürzungsfaktor (Abzinsungsfaktor) (siehe § 6 Rdn 28 ff.): Rz. 232 Formel 1.2: Abzinsung zukünftiger Einmalbetrag * Abzinsungsfaktor = Zahlbetragmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Berechnungsbeispiele

Rz. 235 Siehe die Berechnungsbeispiele Beispiel 1.14 (Rdn 620), Beispiel 1.15 (Rdn 621), Beispiel 6.6 (§ 6 Rdn 52), Beispiel 6.7 (§ 6 Rdn 55).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Einmalbetrag

Rz. 233 Der Einmalbetrag orientiert sich zunächst an den aktuellen Verhältnissen und ist hinsichtlich seiner Kostenentwicklung (nach oben oder unten) zu prognostizieren. Gerade bei technischen Hilfsmitteln ist dabei eine Kostenentwicklung auch nach unten denkbar.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Abzinsungsfaktor

Rz. 234 Der Abzinsungsfaktor wird mit Hilfe mathematischer Tabellen (Tabelle 6.5, § 6 Rdn 53) ermittelt, in denen Vorfälligkeitszeitraum (Laufzeit n bis zum geschätzten künftigen Fälligkeitstermin) und Zinsfuß berücksichtigt sind.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / F. Berechnungsbeispiele

Rz. 619 Hinweis Zur Teilzeitraum-Betrachtung Rdn 609 ff., zur Abzinsung siehe ergänzend § 6 Rdn 29 ff. I. Heilbehandlung, Pflege Rz. 620 Beispiel 1.14mehr

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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Rz. 31 Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden. Rz. 32 Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Feste Laufzeit

Rz. 241 Verständigt man sich im Rahmen der Regulierung auf eine feste Restlaufzeit (z.B. "noch 10 Jahre"), findet die Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, § 6 Rdn 27)[180] Anwendung. Rz. 242 Zeitrententabellen enthalten den Kapitalisierungsfaktor bei einer gewählten Abzinsung (durchschnittliche künftige Verzinsung) über einen Zeitraum von y Jahren. Rz. 243 Auch bei der Berechnung m...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Zahlung vor Fälligkeit

Rz. 93 Die auf einen Höchstbetrag (z.B. Haftungshöchstbetrag nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG oder bei Überschreiten von Versicherungssummen) beschränkte Leistungspflicht kann auch durch den Abschluss eines Abfindungsvergleiches über eine geringere Summe mit Erlass der Restschuld erbracht werden (z.B. bei Kapitalisierung oder anderer Abgeltung von Forderungen vor Fälligkeit).[89]...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Aufgeschobene Zahlungen

Rz. 274 Sind Einmalzahlungen (z.B. eine Kur) oder kapitalisierte Forderungen (wie z.B. der Vorverrentungsschaden) erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt – auch kapitalisiert (doppelte Abzinsung) – fällig, kann der "heute" zu zahlende Betrag (Barwert einer künftigen Forderung) mithilfe von Abzinsungsfaktoren gefunden werden (siehe dazu Rdn 604 und § 6 Rdn 28 ff.).[1...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Vorversterblichkeit

Rz. 29 Die Bestimmung eines erst in der Zukunft fällig werdenden Betrages mittels Abzinsungstabelle berücksichtigt allein (rein) mathematisch die bis dahin fällig werdenden Zinsen, nicht aber zusätzlich die bis zum ersten in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zwischenzeitlich mögliche statistische Vorversterblichkeit, die von unfallkausal verkürzter Lebenserwartung stri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Heilbehandlung, andere Leistungen

Rz. 297 Nicht nur Schadenersatzrenten sind kapitalisierungsfähig, sondern alle künftigen Schadenersatzleistungen, insbesondere auch die Heilbehandlungskosten (z.B. orthopädisches Schuhwerk). Rz. 298 Einen Anhaltspunkt für den zu multiplizierenden Jahresbetrag gibt häufig der über mehrere zurückliegende Jahre[207] ermittelte Jahresdurchschnitt. Zu beachten sind bei Kapitalisie...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Zeitrententabelle

Rz. 24 Die nachstehende Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, Rdn 27)[18] enthält Kapitalisierungsfaktoren (und zwar ohne jegliche Berücksichtigung einer Versterblichkeit oder anderer Einflussfaktoren) bei einer Abzinsung (Anlagezins: 4 %–8 %) über einen festen Zeitraum von < n > Jahren. Rz. 25 Die Berechnung des Kapitalbetrages ist wie folgt vorzunehmen: Nachdem Monatsbetrag und Lau...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Variable Laufzeit

Rz. 245 Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer konkreten – möglicherweise auch erst durch den Unfall verursachten – gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen. Rz. 246 Die Tabellen berücksichtigen allein nur den Tod (letaler Faktor)...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Garantierückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden.[2] So buchen Sie richtig Diese Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden[2] So buchen Sie richtig Diese Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 8 Garantieleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot).[1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 8 Gewährleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Garantieleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies auch dann, wenn die Garantieleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Garantieleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Garan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn die Gewährleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Gewährleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Gewähr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbot der Abzinsung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Gemäß § 306 Satz 5 werden mit Verweis auf § 274 Abs. 2 Satz 1 auch die in § 306 Satz 1 erfassten Steuerabgrenzungen aus Konsolidierung nicht abgezinst. Begründet werden kann dieses Verbot, weil es mit der Abzinsung strenggenommen zu einer vorzeitigen Realisation künftiger Zinserträge kommt, was gegen eine strenge Interpretation des Gewinnrealisationsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesonderter Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus der Ab-/Aufzinsung bzw. Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 156 [Autor/Zitation] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 298 Abs. 1 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben GJ abzuzinsen (vgl. § 253 Rz. 400). Die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen (vgl. § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 157 [Autor/Zitation] Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Latente Steuern

Rz. 146 [Autor/Zitation] Der Ansatz latenter Steuern bei der Erstkonsolidierung ist Regelungsgegenstand des § 306. Latente Steuern werden als "Sonderposten" geführt (RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67) und finden so Eingang in den Konzernabschluss, weil bei der Erstkonsolidierung auch "Sonderposten" des TU zu übernehmen sind (§ 301 Abs. 1 Satz 2). Voraussetzung für den bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausnahme für Rückstellungen und latente Steuern

Rz. 120 [Autor/Zitation] Gemäß § 301 Abs. 1 Satz 3 sind Rückstellungen und latente Steuern vom Zeitwertansatz ausgenommen. Für sie gilt grds. das Bewertungskonzept des Einzelabschlusses, somit § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bzw. § 274 Abs. 2. Hiermit sollen Verwerfungen bei der Folgekonsolidierung aus der ansonsten notwendigen Anpassung an die einschlägigen Bewertungsvorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der einheitlichen Bewertung

Rz. 21 [Autor/Zitation] Das Gebot einheitlicher Bewertung ist eine Konsequenz der Einheitstheorie des Konzernabschlusses. Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung geht nicht weiter als in einem einheitlichen (einzigen) Unternehmen. Soweit in einem einheitlichen Unternehmen mit verschiedenen Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten eine unterschiedliche Bewertung von Ver...mehr