Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Zahlbetrag

Rz. 231 Die Bestimmung des "heutigen" Rechnungsbetrages (auch: Zahlbetrag, Barwert) erfolgt durch Multiplikation des geschätzten künftigen Einmalschadenbetrages mit einem Kürzungsfaktor (Abzinsungsfaktor) (siehe § 6 Rdn 28 ff.): Rz. 232 Formel 1.2: Abzinsung zukünftiger Einmalbetrag * Abzinsungsfaktor = Zahlbetragmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Berechnungsbeispiele

Rz. 235 Siehe die Berechnungsbeispiele Beispiel 1.14 (Rdn 620), Beispiel 1.15 (Rdn 621), Beispiel 6.6 (§ 6 Rdn 52), Beispiel 6.7 (§ 6 Rdn 55).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Einmalbetrag

Rz. 233 Der Einmalbetrag orientiert sich zunächst an den aktuellen Verhältnissen und ist hinsichtlich seiner Kostenentwicklung (nach oben oder unten) zu prognostizieren. Gerade bei technischen Hilfsmitteln ist dabei eine Kostenentwicklung auch nach unten denkbar.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Abzinsungsfaktor

Rz. 234 Der Abzinsungsfaktor wird mit Hilfe mathematischer Tabellen (Tabelle 6.5, § 6 Rdn 53) ermittelt, in denen Vorfälligkeitszeitraum (Laufzeit n bis zum geschätzten künftigen Fälligkeitstermin) und Zinsfuß berücksichtigt sind.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / F. Berechnungsbeispiele

Rz. 619 Hinweis Zur Teilzeitraum-Betrachtung Rdn 609 ff., zur Abzinsung siehe ergänzend § 6 Rdn 29 ff. I. Heilbehandlung, Pflege Rz. 620 Beispiel 1.14mehr

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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Rz. 31 Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden. Rz. 32 Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Heilbehandlung, andere Leistungen

Rz. 297 Nicht nur Schadenersatzrenten sind kapitalisierungsfähig, sondern alle künftigen Schadenersatzleistungen, insbesondere auch die Heilbehandlungskosten (z.B. orthopädisches Schuhwerk). Rz. 298 Einen Anhaltspunkt für den zu multiplizierenden Jahresbetrag gibt häufig der über mehrere zurückliegende Jahre[207] ermittelte Jahresdurchschnitt. Zu beachten sind bei Kapitalisie...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Zahlung vor Fälligkeit

Rz. 93 Die auf einen Höchstbetrag (z.B. Haftungshöchstbetrag nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG oder bei Überschreiten von Versicherungssummen) beschränkte Leistungspflicht kann auch durch den Abschluss eines Abfindungsvergleiches über eine geringere Summe mit Erlass der Restschuld erbracht werden (z.B. bei Kapitalisierung oder anderer Abgeltung von Forderungen vor Fälligkeit).[89]...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Feste Laufzeit

Rz. 241 Verständigt man sich im Rahmen der Regulierung auf eine feste Restlaufzeit (z.B. "noch 10 Jahre"), findet die Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, § 6 Rdn 27)[180] Anwendung. Rz. 242 Zeitrententabellen enthalten den Kapitalisierungsfaktor bei einer gewählten Abzinsung (durchschnittliche künftige Verzinsung) über einen Zeitraum von y Jahren. Rz. 243 Auch bei der Berechnung m...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Aufgeschobene Zahlungen

Rz. 274 Sind Einmalzahlungen (z.B. eine Kur) oder kapitalisierte Forderungen (wie z.B. der Vorverrentungsschaden) erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt – auch kapitalisiert (doppelte Abzinsung) – fällig, kann der "heute" zu zahlende Betrag (Barwert einer künftigen Forderung) mithilfe von Abzinsungsfaktoren gefunden werden (siehe dazu Rdn 604 und § 6 Rdn 28 ff.).[1...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Vorversterblichkeit

Rz. 29 Die Bestimmung eines erst in der Zukunft fällig werdenden Betrages mittels Abzinsungstabelle berücksichtigt allein (rein) mathematisch die bis dahin fällig werdenden Zinsen, nicht aber zusätzlich die bis zum ersten in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zwischenzeitlich mögliche statistische Vorversterblichkeit, die von unfallkausal verkürzter Lebenserwartung stri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Zeitrententabelle

Rz. 24 Die nachstehende Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, Rdn 27)[18] enthält Kapitalisierungsfaktoren (und zwar ohne jegliche Berücksichtigung einer Versterblichkeit oder anderer Einflussfaktoren) bei einer Abzinsung (Anlagezins: 4 %–8 %) über einen festen Zeitraum von < n > Jahren. Rz. 25 Die Berechnung des Kapitalbetrages ist wie folgt vorzunehmen: Nachdem Monatsbetrag und Lau...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Variable Laufzeit

Rz. 245 Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer konkreten – möglicherweise auch erst durch den Unfall verursachten – gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen. Rz. 246 Die Tabellen berücksichtigen allein nur den Tod (letaler Faktor)...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Garantierückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Garantierückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden.[2] So buchen Sie richtig Diese Ko...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden[2] So buchen Sie richtig Diese Kon...mehr

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Garantierückstellung / 8 Garantieleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot).[1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksic...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8 Gewährleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksicht...mehr

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Garantierückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Garantieleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies auch dann, wenn die Garantieleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Garantieleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Garan...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn die Gewährleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Gewährleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Gewähr...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.6 Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) und jede Verbindlichkeit (Schuld) sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten.[1] Saldierungen sind unzulässig. So ist es z. B. nicht gestattet, Grundstücke und die auf ihnen ruhenden Hypotheken zu verrechnen. Ausnahmen: Ist bei einer Forderung ein Wertverlust eingetreten, kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Wertverlust unmitte...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.3.1 Grundsatz: Selbe Bilanz

Einstiegsvoraussetzung für eine Bilanzänderung ist das Vorliegen einer zulässigen Bilanzberichtigung. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang setzt voraus, dass sich beide Maßnahmen auf dieselbe Bilanz beziehen und die Bilanzänderung unverzüglich nach der Bilanzberichtigung vorgenommen wird.[1] [2] Dieser Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbot der Abzinsung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Gemäß § 306 Satz 5 werden mit Verweis auf § 274 Abs. 2 Satz 1 auch die in § 306 Satz 1 erfassten Steuerabgrenzungen aus Konsolidierung nicht abgezinst. Begründet werden kann dieses Verbot, weil es mit der Abzinsung strenggenommen zu einer vorzeitigen Realisation künftiger Zinserträge kommt, was gegen eine strenge Interpretation des Gewinnrealisationsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesonderter Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus der Ab-/Aufzinsung bzw. Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 156 [Autor/Zitation] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 298 Abs. 1 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben GJ abzuzinsen (vgl. § 253 Rz. 400). Die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen (vgl. § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 157 [Autor/Zitation] Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Latente Steuern

Rz. 146 [Autor/Zitation] Der Ansatz latenter Steuern bei der Erstkonsolidierung ist Regelungsgegenstand des § 306. Latente Steuern werden als "Sonderposten" geführt (RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67) und finden so Eingang in den Konzernabschluss, weil bei der Erstkonsolidierung auch "Sonderposten" des TU zu übernehmen sind (§ 301 Abs. 1 Satz 2). Voraussetzung für den bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausnahme für Rückstellungen und latente Steuern

Rz. 120 [Autor/Zitation] Gemäß § 301 Abs. 1 Satz 3 sind Rückstellungen und latente Steuern vom Zeitwertansatz ausgenommen. Für sie gilt grds. das Bewertungskonzept des Einzelabschlusses, somit § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bzw. § 274 Abs. 2. Hiermit sollen Verwerfungen bei der Folgekonsolidierung aus der ansonsten notwendigen Anpassung an die einschlägigen Bewertungsvorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der einheitlichen Bewertung

Rz. 21 [Autor/Zitation] Das Gebot einheitlicher Bewertung ist eine Konsequenz der Einheitstheorie des Konzernabschlusses. Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung geht nicht weiter als in einem einheitlichen (einzigen) Unternehmen. Soweit in einem einheitlichen Unternehmen mit verschiedenen Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten eine unterschiedliche Bewertung von Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Wahlpflichtangaben

Rz. 55 [Autor/Zitation] Angaben, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Konzernbilanz oder in der Konzern-GuV aufgenommen wurden (Wahlpflichtangaben), sind gem. § 313 Abs. 1 Satz 2 im Konzernanhang zu machen. Dabei gilt die zwingende Darstellungsreihenfolge für Pflichtangaben gem. § 313 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 auch für die Wahlpflichtangaben (Rimmelspacher/Meyer, DB 201...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 40 [Autor/Zitation] Schuldverhältnisse innerhalb des Konsolidierungskreises unterliegen den gleichen Bewertungsvorschriften wie Schuldverhältnisse mit Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Gläubiger haben ihre Ansprüche nach Maßgabe des § 253 zu bewerten, unabhängig davon, ob es sich zB um Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Forderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 45 [Autor/Zitation] Aufrechnungsdifferenzen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden können insoweit zusammengefasst werden, als diese dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) in Bezug auf die zutreffende Darstellung der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV nicht widersprechen. Im Allgemeinen treffen in der Praxis eine größere Anzahl erstmaliger Aufwendungen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 11)

Rn. 81 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Postenbezeichnung bringt zum Ausdruck, dass hier alle Finanzerträge auszuweisen sind, die nicht bereits unter den vorherigen Posten Nr. 9 (bzw. Nr. 9 lit. a) oder Nr. 17 lit. a); vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 103) und Nr. 10 erfasst wurden, ergo nicht aus "Finanzanlagen" stammen. Den "Sonstige[n] Zinsen" sind zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 13)

Rn. 84 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In diesem Posten soll der Aufwand für das in betreffendem UN arbeitende FK gezeigt werden. Das bedeutet, dass alle Entgelte mit Zins- oder vergleichbarem Charakter für das von dem UN in Anspruch genommene FK hier aufzuführen sind. Eine Saldierung/Verrechnung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist grds. nicht gestattet (vgl. § 246 Abs. 2); ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.3 Wirkungsdauer

Rz. 68 Der Aspekt der Wirkungsdauer betrifft hauptsächlich die materielle Bilanzpolitik, weil aufgrund der sog. Zweischneidigkeit der Bilanz eine bilanzpolitische Maßnahme sich in der Folgezeit grundsätzlich entgegengesetzt auswirkt. So bedingt z. B. bei einem Anlagegut die höhere Abschreibung in der Anfangszeit geringere Abschreibungsmöglichkeiten für die restliche Nutzungs...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.3 Zusammenfassung in der Summenbilanz und Aufrechnung

Rz. 16 Im 3. Schritt erfolgt die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes im Abschluss des Mutterunternehmens mit dem anteiligen in der Handelsbilanz III ausgewiesenen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens. Der ermittelte Unterschiedsbetrag entspricht, soweit er aktivisch ist, dem zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwert, wenn er passivisch ist, dem passivisch...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 10 Geleistete Anzahlungen sind unter den entsprechenden Bilanzposten in dem Zeitpunkt als Zugang zu verbuchen, in dem der geleistete Geldbetrag aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden ist (Überweisung, Hingabe eines Schecks).[1] Allerdings ist ein Zahlungsanspruch für noch nicht abgeschlossene Leistungen noch nicht zu aktivieren, da es sich insoweit lediglich um Abs...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschluss...mehr