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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Jürgen Jahnke
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Rz. 31

Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden.

 

Rz. 32

Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle 6.4, Rdn 48) wie folgt (die Kapitalisierungs-/Abzinsungsfaktoren sind auf zwei Stellen gerundet):

 

Rz. 33

 

Beispiel 6.1

Ein "heute" 30-jähriger Mann soll künftig, und zwar ab seinem 45. Lebensjahr, Leistungen erhalten. Die Vorversterblichkeit für den Zeitraum bis zum Erreichen seines 45. Lebensjahrs ist zu ermitteln.

Formel 6.2: Rechnerische Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

 
Rechnungsalter (Zukunft)   45. Lebensjahr: 97.374 Überlebende =

0,9841

(entspricht 98,41 %)
aktuelles Alter ("heute")   30. Lebensjahr: 98.950 Überlebende

Ergebnis

Ein künftiger, auf das 45. Lebensjahr (Rechnungsalter) eines "heute" 30-jährigen (aktuelles Alter) abgestellter Betrag ist also nicht 100 %, sondern allein schon wegen der bis dahin eintretenden Vorsterbewahrscheinlichkeit nur (gerundet) 98,41 % wert.

 

Rz. 34

 

Beispiel 6.2

An einen "heute" 30-jährigen Mann soll ab seinem 60. Geburtstag eine lebenslange Rente i.H.v. 500,00 EUR gezahlt werden.[21]

Aspekte

1.

Der Barwert für eine sofort beginnende Leibrente an einen 30-jährigen ist zu hoch.

Falscher Barwert: 500,00 EUR * 12 Monate * KF 18,13 = 108.780,00 EUR

Es bleibt unberücksichtigt, dass in dem Zeitraum zwischen 30. und 60. Lebensjahr keine Zahlung fällig ist. Die erste Zahlung soll ja erst mit dem 60. Lebensjahr (also in 30 Jahren) erfolgen.

2.

Der Barwert für eine sofort beginnende Leibrente an einen 60-jährigen ist ebenfalls zu hoch.

a. Es bleibt die Versterblichkeit zwisch...

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