Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Schafft der Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7 Jahre. Das heißt, dass E-Bikes unabhängig davon, ob sie als Fahrrad oder Kfz einzustufen sind, über einen Zeitraum von 7 Jahren abzuschreiben sind.

Die Anschaffungskosten eines E-Bikes werden regelmäßig den Grenzwert von 800 EUR netto für geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen. Die Anschaffungskosten müssen also aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben werden. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen kein spezielles Konto für E-Bikes vor. Es kann somit

  • das Konto "sonstige Transportmittel" 0380 (SKR 03) bzw. 0560 (SKR 04) verwendet werden oder
  • ein neu einzurichtendes Konto, z. B. "E-Bike" 0330 (SKR 03) bzw. 0530 (SKR 04).

Das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 520 (SKR 04) sollte wegen der unzutreffenden Bezeichnung nicht verwendet werden. Für die Abschreibung kann das Konto

  • "Abschreibung auf Sachanlagen" 4830 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04) verwendet werden, wenn das E-Bike als Fahrrad zu klassifizieren ist, oder
  • "Abschreibung auf Kfz" 4832 (SKR 03) bzw. 6222 (SKR 04), wenn das E-Bike als Kfz einzustufen ist.

Wegen der identischen Abschreibungsdauer kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, ein neues Konto "Abschreibung auf E-Bikes" anzulegen, z. B. unter der Kontonummer 4831 (SKR 03) bzw. 6219 (SKR 04).

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung und Abschreibung eines E-Bike

Der Unternehmer kauft im März 01 ein E-Bike für 3.500 EUR zuzüglich 19 % = 665 EUR Umsatzsteuer . Es handelt sich um ein E-Bike, das verkehrstechnisch als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Die Abschreibung beträgt 3.500 EUR : 7 = 500 EUR pro Jahr. Wegen der Anschaffung im März ist die Abschreibung im Jahr 01 nur zeitanteilig für 10 Monate zu gewähren, sodass im Jahr 01 die Abschreibung 500 : 12 x 10 = 417 EUR beträgt.

Buchung der Anschaffung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0330/0530 E-Bike 3.500      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 665 1200/1800 Bank 4.165

Buchung der Abschreibung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4831/6219 Abschreibungen auf E-Bikes 417 0330/0530 E-Bike 417

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Betriebsprüfung: So funktionieren Kapitalangleichungen: Kapitalangleichungsbuchungen - Besonderheiten bei der Sonderabschreibung
Porsche Macan
Bild: Haufe Online Redaktion

Erkennt der Betriebsprüfer zum Beispiel die Sonderabschreibung für einen Pkw nicht an, erhöht der Betrag der Sonderabschreibung den Buchwert des Pkw. Folgende Kapitalangleichungsbuchungen müssen dann erfasst werden.


Überlassung von E-Bikes zur privaten Nutzung von Arbeitnehmern: Überlassung von E-Bikes zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Cyclist opening door
Bild: Corbis

Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.


Richtig vorgehen: Rückstellungen bilden, auflösen und buchen
Rückstellungen
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch stellt den richtigen Umgang mit Rückstellungen sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht übersichtlich dar. Es zeigt anhand von zahlreichen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie bei Rückstellungen alles richtig machen.


Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung
Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Unterscheidung zwischen Fahrrad und Kfz Privatnutzung Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer auf Privatnutzung Geldwerter Vorteil 1 So kontieren Sie richtig  Praxis-Wegweiser: Das ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren