Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenwert im Rahmen des Sachwertverfahrens (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 258 Abs. 2 BewG lautet:[2] "... Die Vorschrift entspricht § 84 BewG und bestimmt, dass der Bodenwert mit dem Wert des unbebauten Grundstücks nach § 247 BewG anzusetzen ist. ..." Rz. 112 [Autor/Stand] § 258 Abs. 2 BewG legt fest, dass der im Rahmen des Sachwertverfahrens gemäß §§ 258–260 BewG zu berücksichtigende Bodenwert dem W...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.3 Auf- und Abzinsungen

Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Anders als bei § 8a KStG aF (s § 8a KStG [vor URefG 2008] Tz 118) führen auch die Auf- bzw Abzinsung unverzinslicher oder niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten oder Forderungen – so ausdrücklich § 4h Abs 3 S 4 EStG – zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen iSd § 4h Abs 1 EStG (krit hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1497). Von der Zinsschran...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / b) Kein Zwischenerwerb und keine Abzinsung im Regelfall

Das Bestimmungsvermächtnis wird im ErbStG auch als aufschiebend bedingtes Vermächtnis qualifiziert.[14] Es ergeben sich aber regelmäßig bei einer zum Erbfall zeitnahen Bestimmungsentscheidung keine Besonderheiten, dass etwa ein allein deshalb zusätzlicher Zwischenerwerb des Erben eintritt oder dass die Vermächtnislast ggf. nur abgezinst zu berücksichtigen ist. Denn sinnvoller...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Höhe der Rückstellung

Tz. 149 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich gemäß IAS nach dem besten Schätzwert (best estimate) (IAS 37.36). Bei der Bemessung der Rückstellung sind nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die notwendigerweise durch die Restrukturierung verursacht sind und nicht im Zusammenhang mit den weiterlaufenden Unternehmensaktivitäten stehen (IAS 37.80). ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / IX. Fazit

Die gezeigten Konstellationen haben gezeigt, dass Vermächtnisse im ErbStG und im EStG, seltener im GrEStG, je nach ihrer Formulierung, ggf. aber auch nach ihrem wirtschaftlichen Ergebnis (insbesondere beim angestrebten frühzeitigen Abzug einer Belastung des Verpflichteten ohne Abzinsung) und bei einem hinausgeschobenen Zeitpunkt ihrer Erfüllung (Zwischenerwerb beim Erstbegün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Public Private Partnerships

Tz. 64 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 PPP-Projektgesellschaften sollen lt Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 31) im Grundsatz von der Zinsschranke nicht betroffen sein. PPP (Public Private Partnership) ist die Zusammenarbeit zwischen öff Hand und Privatwirtschaft zur wirtsch Erfüllung öff Aufgaben. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der öff Hand und dem privaten Partner will die Fin-V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bilanzierung während der Betriebsphase

Tz. 66 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Bilanzierung während der Betriebsphase erfolgt losgelöst von dem für die Errichtungsphase verwendeten Rechnungslegungsmodell (vgl. IFRIC Update 2006). Umsätze und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Betriebsleistungen werden gemäß IFRIC 12.20 nach den Vorschriften des IFRS 15 erfasst, dh. zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen. Tz. 67 Stan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Regelungsumfang

Tz. 135 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 enthält keine eigenen Bewertungsvorschriften für aufgegebene Geschäftsbereiche. IFRS 5 beschränkt sich auf Ausweisvorschriften und Angabepflichten im Zusammenhang mit der Aufgabe eines Geschäftsbereichs. Für langfristige zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen im Geschäftsbereich gelten allerdings die Bewertu...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 10 Gesamtwert des Unternehmens und Wert des Eigenkapitals

Der Gesamtwert des Unternehmens ergibt sich aus der Abzinsung des freien Cash-flow und des Endwerts mit den Gesamtkapitalkosten. Die Diskontierungsfaktoren für die einzelnen Planjahre werden nach folgender Formel berechnet: Der Endwert wird mit demselben Barwertfaktor abgezinst wie der freie Cash-flow des letzten Planjahres, da ...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 5 Vorgehen bei der Ermittlung des Discounted Cash-flow

Erstellen einer (Langfrist-)Planung Gewinn- und Verlustrechnung Planung von Betriebsergebnis und Jahresüberschuss Bilanzplanung: Ausweis des Betriebsvermögens und des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals Investitionsplanung Ableitung einer Kapitalflussrechnung Ermittlung der freien Cash-flow für die einzelnen Planjahre Betriebsergebnis vor Zinsen un...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5.2 Der Equity-Ansatz

Beim Equity-Ansatz, auch Flow-to-Equity-Ansatz (FTE-Ansatz) genannt, wird der Marktwert des Eigenkapitals und damit der Unternehmenswert in nur einem Schritt ermittelt. Hierbei werden die um die Fremdkapitalkosten verminderten und den Eigentümern künftig zufließenden Cashflows mit den Eigenkapitalkosten (eines verschuldeten Unternehmens), d. h. mit den risikoäquivalenten Ren...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5.1 Der Entity-Ansatz

Beim Entity-Ansatz wird der Marktwert des Eigenkapitals und damit der Unternehmenswert in 2 Schritten ermittelt. Im 1. Schritt werden der Marktwert des Gesamtkapitals und der Marktwert des Fremdkapitals ermittelt. Im darauffolgenden 2. Schritt wird dann der Marktwert des ermittelten Fremdkapitals vom Marktwert des Gesamtkapitals abgezogen. Der Unternehmenswert als Marktwert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

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Unternehmensbewertung mit M... / 2.1 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine für die Unternehmensbewertung anerkannte Methode, die in den Bewertungsstandard IDW S1 aufgenommen wurde. Es gibt mehrere unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten. Im Folgenden wird auf eine vereinfachte, leicht umzusetzende Variante abgestellt. Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der künftig zu erwartenden Einnahme...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5 Was spricht für das Multiplikatorverfahren?

Aswath Damodaran kam bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 85 % aller Aktienanalysen an der Wall Street (sog. "Equity Research Reports") und mehr als 50 % der Unternehmensbewertungen im Rahmen von M&A-Transaktionen auf dem Multiplikatorverfahren basieren. Auch die Daumenregel mittels nicht-finanzieller Bezugsgrößen erfreut sich großer Beliebtheit und ist nicht selten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.2 Realitätsgehalt: relative Werte wichtiger als absolute Werte

Das Zukunftserfolgswertverfahren hält den markt- und substanzwertorientierten Modellen vor, nur (zufällige Augenblicks-)Preise und keine (fundamentalen) Unternehmenswerte zu ermitteln und nur die relative Vorteilhaftigkeit wiederzugeben (Zielunternehmen im Vergleich zur Comparable Public Company, Kauf im Vergleich zur Gründung). Ein absoluter Wert, im Vergleich zu allen ande...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.2 Methode und Varianten

Das Zukunftserfolgsmodell setzt zunächst Annahmen über die zukünftige Entwicklung voraus. In der Regel wird die Zukunft in 2 Phasen geplant (Phasenmodell): Phase I: Detailplanungsphase (detaillierte Planung, die sich meist über 2 bis 5 Jahre erstreckt), Phase II: Fortführungsphase (gleich bleibende oder mit w % wachsende Erfolge). Bei Einzahlungsüberschüssen E und einem Kapital...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.1 Subjektivität bei Zinssatz und Prognose

Zukunftserfolgswertverfahren ermitteln den diskontierten Wert prognostizierter Erfolge. Mit Prognose und Diskontierungszinssatz steht und fällt die Bewertung: Der Kalkulationszinssatz ergibt sich (ohne Wachstum) systematisch aus dem risikofreien Basiszinssatz sicherer Staatsanleihen und einem Risikozuschlag für operative und für aus der Kapitalstruktur resultierende Unterneh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wertpapiergebundene Pensionszusage: Ansatz und Bewertung

Für den Ansatz einer Pensionsrückstellung i.S.d. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nicht erforderlich, dass der aus der Versorgungszusage folgende Rechtsanspruch ein solcher sein muss, der bereits im Zeitpunkt der Zusage eine bestimmte (Mindest-)Versorgung garantiert. Die Bildung einer Pensionsrückstellung dem Grunde nach ist auch bei Versorgungszusagen möglich, die unter einer auf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß

Gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Für das Streitjahr 2016 ist der Rechnungszinssatz von 5,5 % nicht verfassungsrechtlich willkürlich gewählt worden. In diesem Jahr hat der Fremdkapitalmarktzinssatz in unterschiedlichen Konstellationen noch 2,45 % bis 3,71 % betragen. Darüber hinaus ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundkonzept

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Grundkonzept des Ertragswertverfahrens beruht auf der Ermittlung des Barwerts (Gegenwartswert) aller zukünftigen Reinerträge aus dem Grundstück, wobei sich die Ermittlung des Barwerts auf den Bewertungsstichtag bezieht. Dabei ist die Lebensdauer (Nutzungsdauer) eines Gebäudes – im Gegensatz zum Grund und Boden – begrenzt. Nach Ablauf der Restnutzungsd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Formel des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 16 [Autor/Stand] Beim Ertragswertverfahren spiegelt die Kapitalisierung der Reinerträge, die mit dem Grundstück dauerhaft erwirtschaftet werden, den Barwert der zukünftigen Erträge des Grundstücks wider. Damit geht das Ertragswertverfahren davon aus, dass mit dem Gebäude über die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer Reinerträge erwirtschaftet. Nach dem Ablauf der R...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Satz 1 Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verb...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.2.2 Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 95 Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchst. e EStG herrscht in der Steuerbilanz ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, soweit die Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht auf einer Anzahlung oder auf einer Vorauszahlung beruhen.[1] Dabei fungiert als Zinssatz unter Beacht...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.4 Effekte der Steuerbilanzpolitik

Rz. 12 Die Zielfunktion der Steuerbilanzpolitik bildet die relative Minimierung der Steuerbelastung.[1] Letztere resultiert aus der Multiplikation der jeweiligen Bemessungsgrundlage mit dem dazugehörigen (durchschnittlichen) Steuersatz. Da die Festlegung der Höhe des (Ertrag-)Steuersatzes im Regelfall außerhalb der Einflusssphäre eines einzelnen Unternehmens liegt,[2] beschr...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.2 Verbindlichkeiten

Rz. 86 Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[2] Es ist hierunter der Betrag zu verstehen, den der Schuldner zur Begleichung der Verbindlichkeit aufbringen muss, die geschuldete Leistung. In der Regel ist der Erfüllungsbetrag in einer Rechnung oder in dem zugrunde liegenden Vertrag fixiert.[3] Rz. 87 Unverzinslichkeit oder Unterverzinsl...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.3 Rückstellungen

Rz. 91 Handelsrechtlich sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.[2] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz.[3] Rz. 92 In der Steuerbilanz dürfen die Rückstellungen höchstens unter Berücksic...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / III. Weitere steuerliche Verzinsungsregelungen im Ertragssteuerrecht

Neben den Verzinsungsregelungen in der AO gibt es in anderen Steuergesetzen Abzinsungsregelungen, die auch auf einem Zinssatz basieren, wie er in dem Beschluss des BVerfG vom 8.7.2021 als verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG angesehen wurde. 1. Für "andere Verbindlichkeiten" in der Steuerbilanz sieht § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung mit einem Zin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entscheidung des BVerfG zur... / IV. Zinssätze im Bewertungsrecht

Das BewG enthält eine Reihe von Abzinsungsregelungen oder Bewertungsfaktoren, die auf einem Zinssatz von 5,5 % basieren. So müssen unverzinsliche Forderungen oder Schulden gem. § 12 Abs. 2 BewG mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. Der Kapitalwert von Nutzungen und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswertes anzusetzen. Dieser Jahreswert ist mit 5,5 % zu berü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Gesamtergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. Im Einzelnen sind derzeit insbesondere folgende auf die Gesamtergebnisrechnung bezogene Ausweiswahlrechte in der IFRS-Rechnungslegung relevant: Aufglied...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Historische Entwicklung von IAS 2

Tz. 2 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Zu der Frage der Vorratsbewertung bezog das IASC schon sehr früh Stellung. Im September 1974 wurde der Exposure Draft E 2 Valuation and Presentation of Inventories in the Context of the Historical Cost System veröffentlicht, der die Grundlage für den im Oktober 1975 veröffentlichten IAS 2 Valuation and Presentation of Inventories in the Contex...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versicherungsmathematische Annahmen

Tz. 41 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts hängt erheblich von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen ab. Die je nach Planformel maßgeblichen Annahmen, wie zB Diskontierungszinssatz, Entgeltstruktur, bei Berücksichtigung zukünftiger Entgeltentwicklungen zugrunde gelegte Steigerungsraten (auch für Rentenanpassungen), demograph...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bewertung des Vermögens

Tz. 53 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Vermögenswerte, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Altersversorgungsplans genutzt werden (zB Betriebs- und Geschäftsausstattung), sind nach den einschlägigen IFRS zu bewerten (IAS 26.33). Dies bedeutet, dass zB Grundstücke, Gebäude oder bewegliche Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die ein Altersversorgungsplan im Rahmen seiner V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.1.4 Pensionsrückstellungen

Der von der Bundesbank berechnete Rechnungszinssatz zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz ist im Jahr 2020 erwartungsgemäß weiter gesunken. Der für die Ausschüttungsbemessung relevante 7-Jahresdurchschnitt ist für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) von 1,97 % (Stand: 12/2019) auf 1,60 % (Stand: 12/2020) gesunken; de...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.6 Zum Zusammenspiel von Ausschüttungssperre und (Nicht-)Abführungssperre bei § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB

MU ist Alleingesellschafter der TU-GmbH. Zwischen MU und TU-GmbH bestehe seit dem 1.1.2016 ein Gewinnabführungsvertrag (EAV), um eine ertragsteuerliche Organschaft zu begründen. Die TU-GmbH hat vororganschaftliche, frei verfügbare Rücklagen i. H. v. 500 TEUR. In den Jahren 2016 – 2020 hat die TU-GmbH insgesamt Bewertungsgewinne (= "Unterschiedsbetrag" i. S. d. § 253 Abs. 6 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.1.5 Steuerlicher Wertansatz: Begrenzung auf den niedrigeren Handelsbilanzwert

Gem. R 6.11 Abs. 3 EStR darf die Höhe einer Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Wertansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten (Ausnahme: Pensionsrückstellungen). Mit Urteil v. 20.10.2019 hat der XI. Senat des BFH (BFH, Urteil v. 20.10.2019, XI R 46/17, BStBl 2020 II S. 195) diese (umstrittene) Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Mithin bildet der Han...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.7 (Außen-)Haftung eines Kommanditisten und Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (BGBl 2016 I S. 396) hat der Gesetzgeber für Altersversorgungsverpflichtungen (= Pensionsverpflichtungen) die Abzinsung mit einem 10-jährigen (zuvor: 7-jährigen) Durchschnittszinssatz angeordnet (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aus der Abzinsung mit einem 1...mehr