Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlagen im Außenbereich

Rz. 136.6 [Autor/Stand] Ist mangels geeigneter Vorgaben des örtlichen Gutachterausschusses für das Grundstück mit Windkraftanlage oder Freiflächen-Fotovoltaikanlage eine Ableitung des Bodenwerts nach § 179 Satz 4 BewG durch das Lagefinanzamt erforderlich, werden dafür nach den o.g. Erlassen die jährlichen Erträge zur Nutzung des Grund und Bodens für den Betrieb der Anlage sa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.2.5 Aufwendungen und Erträge aus Auf- und Abzinsung und Währungsumrechnung

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Abs. 5 HGB verlangt, dass Erträge oder Aufwendungen aus Auf- und Abzinsungen gem. § 253 Abs. 2 HGB bzw. aus der Währungsumrechnung gem. § 256a HGB gesondert kenntlich zu machen sind. Der Vorschrift wird durch einen Vorspaltenausweis, einen "Davon"-Vermerk oder eine Aufgliederung im Anhang Genüge getan.[1] Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/202...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6 Abzinsung von Rückstellungen

3.2.1.1.6.1 Grundsätzliches Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf Ebene des Bilanzansatzes erfährt deshalb auf Bewertungsebene praktische Auswirkungen.[1] Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.2 Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 362 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Altersversorgungsverpflichtungen gilt zunächst gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein abweichender Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des Zinssatzes, mit dem sie abzuzinsen sind. Statt 7 Jahre beträgt dieser 10 Jahre, wobei der daraus resultierende Effekt einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB unterliegt (zur zeitlichen Anwendbar...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.3 Sonderfall Rentenverpflichtungen ohne Gegenleistung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls unter Abs. 2 fallen gem. Abs. 2 Satz 3 sonstige Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sind als Verbindlichkeiten auszuweisen, jedoch wie Rückstellungen abzuzinsen. Einzelheiten sind hier umstritten. Überwiegend wird vertreten, dass unter Abs. 2 Satz 3 nur solche Rentenverbindlichkeiten fa...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.1 Grundsätzliches

Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf Ebene des Bilanzansatzes erfährt deshalb auf Bewertungsebene praktische Auswirkungen.[1] Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr besteht kein...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.6 Ansatzkasuistik

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch Ansatz einer Drohverlustrückstellung für ein Beschaffungsgeschäft über ansatzfähige Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens wird eine spätere, zum Abschlussstichtag gebotene außerplanmäßige Abschreibung antizipiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn nach vollzogener Lieferung voraussichtlich eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.4.1 Latenzierung durch die Hintertür

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Auffassung des IDW [1] und Teilen des Schrifttums[2] läuft die Befreiung von der Steuerlatenzrechnung für Einzelunternehmen, nicht einen Ausnahmetatbestand erfüllende Personengesellschaften und kleine KapGes ins Leere. Danach besteht eine Pflicht zur bilanziellen Abbildung von passiven Latenzen – ausgenommen solche, die auf quasi-per...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.4 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.3 Restlaufzeit

Rz. 494 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Problematisch ist die Bestimmung der Restlaufzeit. Teilweise steht diese bereits aufgrund vertraglicher Verpflichtungen fest. In anderen Fällen bedarf es einer Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungszeitpunktes. Hierbei ist wiederum das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen, sodass von unterschiedlich langen Restlaufzeiten, die in Frage kom...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.2 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorgaben des Standards verpflichten den Bilanzersteller auf die Berücksichtigung einer marktbasierten Diskontierungsgröße vor Steuern (IAS 36.55 i. V. m. IAS 36.A15). Dies steht konträr zum eigentlichen Charakter des Nutzungswerts als unternehmensspezifische Größe. Mangels Objektivierbarkeit, tendiert der Standard zur Marktbasierung (IAS...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.2 Abzinsungssatz

Rz. 493 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der konkret zu verwendende Zinssatz ergibt sich nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) der Bundesbank, auf die Abs. 2 Satz 4 und 5 ausdrücklich verweisen. Die konkreten Zinssätze werden von der Bundesbank gem. § 7 RückAbzinsVO auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie umfassen einen Zeitraum von 50 Jahren.mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.3 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Satz 3)

Rz. 367 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von latenten Steuern und Rückstellungen sieht § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Ausnahme vom generellen Gebot zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts vor. Latente Steuern sind stattdessen nach den Vorschriften gem. § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten, während für Rückstellungen § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB maßgebend ist. Rz...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2 § 277 HGB

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbund...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dasselbe gilt für vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen. D...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 § 246 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) 1Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 121 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Sie ist in der Fassung des BilMoG gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB zwingend anzuwenden auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen; zu den Änderungen durch das MircroBilG und das BilRuG vgl. Tz. 122 ff. Eine frühere Anwendung ist gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 zulässig. Sowe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.2 Zugangsbewertung

Rz. 1069 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bewertungsmaßstab für den Zugang finanzieller Vermögenswerte ist gem. IFRS 9.5.1.1 der fair value , der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht (IFRS 9 B5.1.1, IFRS 13 B5.1.2A). Besonderheiten ergeben sich innerhalb der IFRS insbesondere für die Behandlung von (vgl. Tz. 620)[1] Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten) (vgl. Tz. 1070)...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.8 Restrukturierungsrückstellungen

Rz. 453 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 regelt in einem eigenen Abschnitt die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen. Um den großen Ermessensspielräumen bei der Beurteilung der Ansatzkriterien zu begegnen, konkretisieren IAS 37.70 ff. diese mit einem vergleichsweise hohen Detaillierungsgrad. Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.1 Überblick

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter zusammengesetzten Finanzinstrumenten – z. T. auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet – sind Verträge zu verstehen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkomponenten umfassen. Der Emittent muss gemäß IAS 32.28 anhand der Konditionen des Finanzinstruments überprüfen, ob ein zusammengesetztes Finanzinstrument vorliegt. Der Inhaber de...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.6 Rückstellungen für Altersteilzeit

Rz. 306 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzeswortlaut greift außerdem mit Altersversorgungsverpflichtungen "vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen" auf. Diese haben die Merkmale der Langfristigkeit sowie des Versorgungscharakters bzw. der Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen gemein, ohne die arbeitsrechtliche Definition von Altersversorgungsverpflichtungen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.2.3 Bewertungsmodell

Rz. 860 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Zwecke der Bewertung und bilanziellen Abbildung sind vom Anwender selbst ausgestellte Versicherungsverträge zu Gruppen zusammenzufassen. Das Aggregationsniveau bestimmt sich dabei nach der Art des zugrundeliegenden (Versicherungs-)Produkts sowie nach der zeitlichen Perspektive. Ein entsprechendes Portfolio ist demnach aus solchen Vertrag...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS existiert kein einheitlicher Bewertungsmaßstab. Dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend wird Fremdkapital in Form von finanziellen Verbindlichkeiten durch das Unternehmen in die Kategorien zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten eingestuft und bewertet (IFRS 9.5.1.1). Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/20...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.3.4 Barwerttest

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Barwerttest stellt auf das wertmäßige Verhältnis der Leasingzahlungen zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes ab. Gemäß IFRS 16.63(d) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeschrieben, wenn der Barwert der Leasingzahlungen mindestens dem nahezu gesamten (substantially all) beizulegenden Zeitwert de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.1 § 274 HGB

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß der liability method , welcher das temporary concept zugrunde liegt, sind für Zwecke der Bewertung der latenten Steuern, die im Zeitpunkt der Umkehrung anzuwendenden Steuersätze heranzuziehen. Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unsicherheit in Bezug auf die Ermittlung zukünftig geltender Steuersätze wird wie folgt begegnet: Die zur Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.4 Abzinsung der Rückstellung

Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Für die Abzinsung ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung maßgebend.[1] Da die Aufbewahrungspflicht aber mit dem Entstehen der Unterlagen beginnt, ergibt sich hier kein Abzinsungszeitraum.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.6.1 460

a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen Konten ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.4 Maßgeblichkeit des niedrigeren Handelsbilanzansatzes bei Rückstellungen für das Steuerrecht

Seit der BilMoG-Reform argumentiert die Finanzverwaltung dass der Handelsbilanzwert für die Bewertung einer Rückstellung in der Steuerbilanz dann maßgeblich ist, wenn die steuerliche Rückstellungsbewertung zu einem höheren Wert führt. Durch die EStÄR 2012 ist die Auffassung der Finanzverwaltung zur Bewertung von Rückstellungen wie folgt in die Einkommensteuerrichtlinien aufge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zinsen für Gesellschafterda... / 2.1 Keine Abzinsung mehr ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Das Vierte Corona-Hilfegesetz führte zu einer Änderung bei der Abzinsung von zinslos vereinbarten Verbindlichkeiten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 fielen der 2. Halbsatz und Satz 3 des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG weg, wodurch eine Abzinsung von unverzinsten Verbindlichkeiten nicht mehr vorzunehmen ist. Dies gilt sowohl für einen vereinbarten Zins von unter 5,5 % als auch einem ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zinsen für Gesellschafterda... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&W oHG. Hans Groß hat der G&W oHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss

Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1] D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Berücksichtigung von Diskontierung und aktuellen versicherungstechnischen Annahmen

Tz. 210 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verfolgt den Anspruch, den Berichtsadressaten einen zu jedem Zeitpunkt realistischen und aktuellen Blick auf die Profitabilität und zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu ermöglichen (vgl. Tz. 9–12). Dafür essenziell ist eine ökonomische Bewertung unter Anwendung von aktuellen versicherungstechnischen Annahmen (etwa zu biometrisc...mehr