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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 2.3 Ma ... / 1.1 Vierteljährlicher Bewertungsturnus

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 2

Während die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches täglich zu bewerten sind (→ BTR 2.2 Tz. 2), wird für das Anlagebuch[1] grundsätzlich ein vierteljährlicher Turnus vorgegeben. Damit wird berücksichtigt, dass die jeweiligen Positionen i. d. R. für einen längeren Zeitraum gehalten werden. Allerdings können sich insbesondere Zinsänderungen auf jene Institute auswirken, die in großem Umfang "Fristentransformation" betreiben, d. h. bei denen Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausgereicht werden, als sich das Institut im Gegenzug refinanziert. Auf diese Weise sollen durch Ausnutzung der Unterschiede zwischen kurz- und langfristigen Zinssätzen oder eine aus Sicht des Institutes prognostizierte günstige Zinsentwicklung zusätzliche Erträge generiert werden. Über eine kürzer laufende Refinanzierung wird ein Institut also vornehmlich dann nachdenken, wenn die Zinsstrukturkurve nicht allzu flach ist oder auf (weiter) fallende Zinsen spekuliert wird. Sofern jedoch der Markt falsch eingeschätzt wird, kann der Refinanzierungszins zum Zeitpunkt der neuerlichen Mittelaufnahme auch gestiegen sein und im Extremfall sogar über dem vereinbarten Kreditzins liegen, woraus empfindliche Verluste resultieren.

 

Rz. 3

Die damit verbundenen Zinsänderungsrisiken sind neben der Entwicklung der Zinsstruk­turkurve vom Umfang der jeweiligen offenen Positionen des Zinsbuches eines Institutes abhängig. Ferner können dem Anlagebuch durchaus auch Positionen zugeordnet sein, die andere erhebliche Komponenten der Marktpreisrisiken beinhalten. In diesem Zusammenhang sei auf komplex strukturierte Produkte hingewiesen, die trotz fehlender Handelsabsicht u. a. vielfältigen Marktpreisrisiken ausgesetzt sind. Deshalb kann in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikoge...

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