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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.1 Ris ... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Marina Zaruk
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Rz. 130

Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG[1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Aus diesem Grund müssen sich die Institute im Rahmen der Risikoinventur mit der Wesentlichkeit dieser Risiken beschäftigen (→ AT 2.2 Tz. 2). Insbesondere im Niedrigzinsumfeld ist die Bedeutung dieser Risiken für die Profitabilität der Institute gestiegen. Auf der einen Seite hat sich durch den niedrigeren Diskontierungssatz der Barwert der zukünftigen Verpflichtungen und damit die Höhe der aufwandswirksamen Rückstellungen in der periodenorientierten Betrachtung erhöht. Auf der anderen Seite sind die Anlagerenditen des Vermögens, das zur Deckung dieser Verpflichtungen gegenübersteht, gesunken. Bei den Risiken aus Pensionsverpflichtungen ist folglich zwischen solchen Risiken zu unterscheiden, die einem Institut aus den Pensionsverpflichtungen selbst erwachsen, und solchen, die aus einem ggf. gebildeten "Planvermögen"[2] resultieren.

 

Rz. 131

Für die Berechnung des Kapitalbedarfes für Risiken aus Pensionsverpflichtungen gelten die grundsätzlichen Vorgaben zur normativen und ökonomischen Perspektive. Zur Ermittlung der Höhe der Pensionsverpflichtungen in der Risikotragfähigkeitsrechnung kann auf die versicherungsmathematischen Verfahren zurückgegriffen werden, die für die bilanzielle Bewertung bei der Rückstellungsbildung anzuwe...

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