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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.1 Ris ... / 2.11.3.9 Barwert der eigenen Verbindlichkeiten

Marina Zaruk
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Rz. 185

Sofern zur Ermittlung des Barwertes der eigenen Verbindlichkeiten Abzinsungssätze angewendet werden, die im Vergleich mit einem risikolosen Zins einen Spread beinhalten, führt dies grundsätzlich zu einem zu niedrigen Ansatz der Verbindlichkeiten. Es ist lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, die Abzinsung mit einem oberhalb der risikolosen Zinskurve liegenden Zinssatz vorzunehmen, wobei allenfalls der allgemeine Spread jener Assetklasse berücksichtigt werden kann, der das Institut angehört. Denkbar ist diese Vorgehensweise z. B. dann, wenn die zinsbedingte Wertentwicklung bestimmter Aktiva perfekt mit der zinsbedingten Wertentwicklung bestimmter Passiva korreliert. Wie bei der bilanz- bzw. GuV-orientierten Ableitung des Risikodeckungspotenzials darf ein negativer Eigenbonitätseffekt nicht zu einer Erhöhung des ermittelten barwertigen Reinvermögens führen.[1]

 

Rz. 186

Auch die EZB weist darauf hin, dass sie es nicht als umsichtige Vorgehensweise werten würde, wenn ein Institut sein verfügbares internes Kapital im Zusammenhang mit einer Herabstufung seiner eigenen Bonität erhöhen würde.[2]

[1] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Deutsche Bundesbank, Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") – Neuausrichtung, Leitfaden vom 24. Mai 2018, S. 14.
[2] Vgl. Europäische Zentralbank, Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP), 9. November 2018, S. 34.

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