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1. Ansatz und Erstbewertung

Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer, Dr. Julian Höbener
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Tz. 140

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Klassifiziert der Leasinggeber ein Leasingverhältnis als Finance-Leasingverhältnis, muss er zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses – als Folge der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer – das Leasingobjekt aus seiner Bilanz ausbuchen und zugleich eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer ansetzen (IFRS 16.67). Die Höhe der Forderung aus dem Leasingverhältnis hat zum Zugangszeitpunkt der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis (net investment in the lease) zu entsprechen (IFRS 16.67). Die Nettoinvestition bemisst sich dabei an der Bruttoinvestition des Leasinggebers in das betrachtete Leasingverhältnis, diskontiert mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt (IFRS 16.68; IFRS 16 Appendix A (net investment in the lease); zur Ermittlung dieses Zinssatzes vgl. Tz. 60f.). Die Differenz zwischen der Brutto- und der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis reflektiert folglich die noch nicht realisierten Finanzerträge des Leasinggebers aus dem jeweiligen Leasingverhältnis (IFRS 16 Appendix A (unearned finance income); vgl. auch PwC, IFRS für Banken, 2017, S. 3154; Henneberger/Mertes/Flick, in: HdJ, 73. Erg.-Lfg. September 2019, Abt. X/5, Tz. 174). Die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis (gross investment in the lease) ermittelt sich aus der Summe der Leasingzahlungen, die dem Leasinggeber aus dem Leasingverhältnis zustehen und nicht bereits vor oder zum Bereitstellungsdatum vereinnahmt wurden (vgl. Tz. 140a), und allen dem Leasinggeber zufallenden nicht garantierten Restwerten (IFRS 16 Appendix A (gross investment in the lease)).

Resultiert aus der Ausbuchung des Leasingobjekts und der Erfassung der Leasingforderung ein Differenzbetrag, ist dieser Betrag al...

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